Sitzungsvorlage - V/2010/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2010 in der vom Haupt- und Finanzausschuss vorberatenen Fassung.                                                                                                                                                                                   

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Diese bitte ich der Vorlage „Personalmaßnahmen im Rahmen des Stellenplanes 2010“ zu entnehmen.

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe

Haushaltsmittel stehen  zur Verfügung


im Ergebnisplan

 

 

2. Deckungsvorschlag:

 

 

 

3. Folgeerträge / Folgekosten:

 

Jährliche Folgeerträge:

 

Jährliche Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von X Jahren:

 

  • Personalaufwendungen:              0,00

 

  • Sach- und Unterhaltungsaufwendungen:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

 

 

 

4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

erfolgt:                            ja

 

                            nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

                            ja

 

                            nein

 

Herzogenrath, den 04. Januar 2010

 

gesehen und einverstanden:

 

 

 

Christoph von den Driesch

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2010 ist als Anlage beigefügt, die Stellenübersicht gliedert sich nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Produkte und Produktbereiche.

 

Die namentliche Übersicht hierzu bitte ich der Anlage zum Tagesordnungspunkt „Personalmaßnahmen im Rahmen des Stellenplanes 2010“ (nichtöffentlicher Teil , Drucksachen Nr. V/2010/001) zu entnehmen.

 

Zur besseren Lesbarkeit wurde die namentliche Übersicht nicht nach Kostenstellen, Kostenträgern und Produktbereichen, sondern – wie bisher – nach Budgetstrukturen untergliedert.

 

Der Stellenplan 2010 weist insgesamt 323,10 Stellen aus. Gegenüber dem Stellenplan 2009 ist dies eine Erhöhung um 5,2 Stellenanteile.

 

 

Entwicklung der Stellenpläne 2005 – 2010

 

Stellenplan

Stellen

Veränderung zum Vorjahr

2005

346,20

- 2,80

2006

346,20

+ / - 0

2007

326,40

- 19,80

2008

319,10

-  7,30

2009

317,90

-  1,20

2010

323,10

+ 5,20

 

 

 

Aufteilung nach Beschäftigungsgruppen

 

 

2007

2008

2009

2010

Veränderung zum Vorjahr

Beamte / Beamtinnen

83,60

84,40

84,40

90,10

+ 5,70

Tariflich Beschäftigte

242,80

234,70

233,50

233,00

- 0,5

Insgesamt

326,40

319,10

317,90

323,10

+ 5,20

 

 

 

Bei der Beschäftigungsgruppe der Beamtinnen und Beamten ergibt sich im Ergebnis der Einzelmaßnahmen eine Veränderung um + 5,7 Stellenanteile. Diese ergeben sich vorrangig aus der Änderung des Landesbeamtengesetzes zum 01.04.2009. Aufgrund dieser Gesetzesänderung ist die Verwaltung verpflichtet, für Beamtinnen und Beamte in der Probezeit Planstellen einzurichten. Durch die Einrichtung dieser Planstellen ergibt sich bereits eine Erhöhung von 6,00 Stellen.

 

Darüber hinaus wurde eine vollzeitbeschäftigte Beamtin mit Wirkung vom 01.01.2010 in den Dienstbereich der Stadt Herzogenrath versetzt. Im Gegenzug haben zwei Beamte die Verwaltung verlassen, vier Beamtinnen haben die Arbeitszeit erhöht, eine Beamtin hat die Arbeitszeit verringert.

 

Die Stellenanteile der Tariflich Beschäftigten reduzieren sich gegenüber dem Jahr 2009 um 0,5 Stellen auf 233,00. Hierfür verantwortlich sind insgesamt 32 Einzelmaßnahmen (z.B. Übernahme in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse, Erhöhung oder Reduzierung der Arbeitszeit, Einstieg in die Altersteilzeit oder das vollständige Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Dienst der Stadt Herzogenrath).

 

Der Stellenplan 2010 wurde der Personalvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten zugeleitet. Die Stellungsnahmen hierzu werden in der Sitzung mündlich bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NRW sowie die einschlägigen beamten-, tarif- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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