Sitzungsvorlage - V/2010/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Siehe Anlage 2

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der am 02.12.2009 aufgestellte und am 03.12.2009 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2009 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.

 

In den als Anlage 2 beigefügten Veränderungslisten sind neue Erkenntnisse bzw. notwendige Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan eingeflossen. Bei den farblich hinterlegten Ansätzen haben sich Änderungen zum Haushaltsplanentwurf ergeben.

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplans ist eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 9.344.165 EUR und eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.274.535 (+ 25.400 EUR gegenüber Entwurf) vorgesehen.

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen im investiven Bereich erhöht sich der Kreditbedarf für 2010 um 829.300 EUR auf 4.455.400 EUR.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 59 II GO NRW

§ 80 IV GO NRW

Zuständigkeitsordnung

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:
Anlage 1 Haushaltssatzung

Anlage 2 Veränderungslisten

-          Ergebnisplan (Teil A)

-          Investitionsmaßnahmen (Teil B)

-          Finanzplan (Teil C)

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Anlagen

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