Sitzungsvorlage - V/2007/329

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möchte allen Herzogenrather Kindern einen guten Start ins Leben ermöglichen. Dazu muss Kindern von Eltern und Alleinerziehenden aus finanzschwachen Familien frühzeitig Hilfe und Unterstützung geboten werden. Aus diesem Grunde beschließt er das Konzept „Netzwerk Frühe Hilfen für Familien – Netzwerk frühe Förderung Herzogenrath“.

Er beauftragt die Verwaltung, die vorgesehenen Planungsschritte sukzessive umzusetzen:

-          Hausbesuche mit Elternbegleitbuch zum 01.07.2008

-          Betreuungsplatzgarantie ab 2 Jahren zum 01.08.2010

-          Betreuungsplatzgarantie ab 4. Monat zum 01.08.2012

 

Über den Ausbaustand bzw. die Umsetzung des Konzeptes ist laufend, mindestens jährlich zu berichten.

Außerdem wird die Verwaltung gebeten, die erforderlichen Haushaltsmittel ab 2008 in den Haushalt  einzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Für den Frühwarnsystem-Manager muss ein 50%iger Beschäftigungsumfang für eine Sozialpädagogin bzw. einen Sozialpädagogen vorgesehen werden.

Im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist durch die aufsuchende Arbeit mit dem Baby-Begrüßungspaket eine Stellenaufstockung in Höhe von ebenfalls 50 % Beschäftigungsumfang (SozialpädagogeIn) erforderlich. Hierfür entstehen jährliche Personalkosten in Höhe von insgesamt ca. 50.000,-- €.

 

Für Sachbedarf werden jährlich Mittel in Höhe von rund 15.000,-- € benötigt. Hierbei sollte versucht werden, einen Teil durch Firmensponsoring zu kompensieren.

 

Für das Jahr 2007 hat die Verwaltung des Jugendamtes aktuell zunächst einen „Antrag auf Gewährung einer Anschubfinanzierung zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung eines lokalen sozialen Frühwarnsystems“ als einmalige Zuwendung gestellt. Analog der Zuwendungsvoraussetzungen ist noch in diesem Jahr mit einer Bewilligung in Höhe von 4.900,-- €uro zu rechnen. Insgesamt stellt das Land NRW für 2007 einen Betrag in Höhe von 2,4 Mio. €uro zur Verfügung.

 

Für das Haushaltsjahr 2008 wurde von einer Abteilungsleiterin im Fachministerium ein Landeszuschuss in Höhe von 15,4 Mio. €uro avisiert. Nach den derzeitigen Zuwendungsbestimmungen würde die Stadt Herzogenrath hieran in Höhe von rund 31.000,-- €uro partizipieren. Davon könnten maximal 20 % Sachkosten geltend gemacht werden.             

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Jugendhilfeausschussvorlage vom 12.12.2006 (Drucksachen-Nr.: 276/2006) hat die Verwaltung ausführlich über die sechs Modellprojekte des Landes NRW der unterschiedlichen sozialen Frühwarnsysteme informiert.

Außerdem erhielt der Ausschuss damals einen detaillierten Bericht über die bis dahin entwickelten Aktivitäten in der Stadt Herzogenrath.

 

Am 29.08.2007 nahmen Herr Sandvoß und Frau Hermanns vom Jugendamt Dormagen an einer ASD-Leiterrunde im Rathaus Herzogenrath teil. Hierzu wurden auch die jugendpolitischen Sprecher der Fraktionen eingeladen. Die Mitarbeiter des Jugendamtes Dormagen informierten über das dortige Modell „Netzwerk frühe Förderung – Netzwerk für Familien“. Dieses Modell ist ein in sich schlüssiges Konzept der frühzeitigen Hilfe und Unterstützung für Familien.

Es begann mit einer Neuausrichtung des dortigen Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), der die im SGB VIII vorgesehenen erzieherischen Hilfen offensiv nach außen vertritt und dadurch für jeden verdeutlicht, dass dieses Gesetz ein Leistungsgesetz ist, das einen umfassenden Katalog von Hilfen und Unterstützung bereit hält. Dabei wurde bewusst in Kauf genommen, dass die hierfür benötigten finanziellen Mittel zunächst ansteigen. So wie auch in Herzogenrath erkannte man jedoch in Dormagen schnell, dass die hiermit einhergehende Haltungsänderung der Fachkräfte alleine nicht ausreicht, um benachteiligten Familien gerecht zu werden.

Vielmehr komme es darauf an, die Prävention zu stärken und möglichst früh und vernetzt Hilfen für diese Menschen anzubieten. In diesem Zusammenhang wurden die Hausbesuche mit Elternbegleitbuch, den die ASD-Mitarbeiter in Dormagen seit Oktober 2006 bei jedem Neugeborenen durchführen, begonnen. Dies ist jedoch nur ein Baustein des umfassenden Gesamtkonzeptes.

 

Unter TOP 10 – Drucksachen-Nr. 235/2007 – der Sitzung am 13.09.2007 hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, in der nächsten Sitzung über das „Dormagener Modell“ des Sozialen Frühwarnsystems zu berichten und vorzuschlagen, welche Elemente daraus im hiesigen Frühwarnsystem ebenfalls umgesetzt werden sollen. Dabei sollten auch die hierzu erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen aufgezeigt werden.

 

Die hiesige Steuerungsgruppe zum Aufbau eines Sozialen Frühwarnsystems erkannte ebenfalls: Je früher Entwicklungsbeeinträchtigungen diagnostiziert werden können, um so besser sind die Chancen, diese durch gezielte Förderung aufzuholen oder abzuschwächen.

Unter dem Gesichtspunkt, sich angesichts der Vielzahl der Aufgabenstellungen nicht zu verzetteln und systematisch beim Aufbau eines Netzwerkes „Frühe Förderung“ vorzugehen, entschied die Steuerungsgruppe, sich zunächst auf vorgeburtliche Hilfen und die Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern zu konzentrieren. Sukzessive soll dann das Hilfe- und Unterstützungsspektrum bei den Drei- bis Sechsjährigen und der Hilfen ab dem sechsten Lebensjahr ausgebaut werden.

 

Die Steuerungsgruppe schlägt vor, statt des Begriffes „Soziales Frühwarnsystem“ künftig in Herzogenrath die Bezeichnung „Netzwerk Frühe Förderung – Netzwerk für Familien (NEFF Herzogenrath)“ zu verwenden, weil dadurch die Intention des Projektes deutlicher wird.

 

Fachlich inhaltliche Ebene

Vereinbarung von Schwellenwerten und Indikatoren

 

Grundannahme für den Bereich der Kindeswohlgefährdung ist, dass Kindeswohlgefährdung prozesshaft durch sich verfestigende Schieflagen entsteht: beispielsweise durch abnehmende Ressourcen, durch zunehmende Belastungen und destruktive Rollenzuschreibungen innerhalb des Familiensystems – Kindeswohlgefährdung kündigt sich also in der Regel an.

Visualisiert durch ein Ampelmodell kann von einem Normbereich (grün) gesprochen werden, in dem eine Familie über genügend Ressourcen verfügt, um Probleme bewältigen zu können. Übersteigen die Belastungen die Ressourcen einer Familie oder haben Eltern zu geringe Fähigkeiten, um den Anforderungen des Kindes gerecht werden zu können, zeigt sich diese Schieflage in der Regel in Problemen des Kindes. Das Kind kann in seinen gesundheitlichen Belangen ebenso betroffen sein, wie durch Auffälligkeiten im motorischen, sprachlichen und kognitiven Bereich oder Problemen in seinem Verhalten  und seiner Beziehungsgestaltung.

Dabei kann sich ein Kind in verschiedenen Bereichen durchaus „im grünen Bereich“ bewegen, allerdings in anderen Bereichen stabil über einen gewissen Zeitraum auffallende Probleme zeigen. Leitidee der Sozialen Frühwarnsysteme für die fachlich-inhaltliche Arbeitsebene ist, dass die Probleme im Bild des Ampelmodells (die Probleme im gelben Bereich) nicht nur wahrgenommen, sondern Schwellen vereinbart werden, ab denen verbindlich und gezielt auf das Problem reagiert wird und so dem Kind und der Familie Hilfen angeboten werden können, bevor sich die Probleme verfestigen und ausweiten.

 

Die Schwellenwerte, die den Übergang von dem grünen zum gelben Feld markieren, werden inhaltlich – je nach im Fokus stehendem Bereich: Entwicklung, Gesundheit, Verhalten oder Sprache des Kindes, Bindung an die Eltern, usw. – unterschiedlich bestimmt. Die Wahrnehmung von Risikoindikatoren führt im Sozialen Frühwarnsystem zu einer gezielten Reaktion. Beispiele für diese Schwelle wären: Ein Kind wird in einem Kindergarten über einen Zeitraum von sechs Wochen als zunehmend aggressiver wahrgenommen und ändert sein Verhalten trotz pädagogischer Interventionen nicht. Oder: Ein Säugling, der als Schreikind wahrgenommen wird, nimmt innerhalb kurzer Zeit relativ deutlich an Gewicht ab. Oder: Das Kind in der Tagespflege reagiert grundsätzlich ängstlich auf seinen Vater. Bietet man an dieser Stelle keine geeigneten Hilfen an, kann das Kind zunehmend in seinem Wohl gefährdet werden (roter Bereich), weil sich Probleme verfestigen, Teufelskreise entstehen. Reaktionen und Maßnahmen im Bereich der Kindeswohlgefährdung (rotes Feld) sind gesetzlich durch den § 8 a SGB VIII geregelt. Interventionsziel bei Kindeswohlgefährdung ist der sofortige Schutz des Kindes.

 

Interventionsziel der Sozialen Frühwarnsysteme oder besser des „Netzwerkes Früher Hilfen für Familien“ ist, durch frühe Reaktion auf Zeichen von Überforderung, Hilflosigkeit etc. Kindeswohlgefährdung zu vermeiden. Soziale Frühwarnsysteme setzen also an der untersten Schwelle der Interventionskette an. Die Indikatoren und Schwellenwerte für die Schwelle vom „noch Normalen“ und Tolerierbaren zum ernsten Risiko müssen definiert werden. Diese Definition zu erarbeiten, ist ein wichtiger Schritt für den Aufbau eines Systems der frühen Hilfen. Es reicht an dieser Stelle überhaupt nicht aus, die verschiedenen Netzwerkpartner mit entsprechenden Informationen zu versorgen. Diese Verständigung muss mit jeder einzelnen Einrichtung und jedem Netzwerkpartner intensivst erarbeitet werden.

 

Mit der hiesigen Vorlage wird erstmals versucht, die verschiedenen Handlungsstränge in ein Gesamtkonzept einzubinden, das anliegend beigefügte „Netzwerk frühe Förderung“. Dieses Gesamtkonzept ist noch nicht komplett umgesetzt. Nicht alle Teilschritte davon existieren bereits in der Realität. Nach Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss sollen diese jedoch in den nächsten zwei Jahren sukzessive angegangen werden. Die Verwaltung wird zwischenzeitlich jährlich berichten, wie der jeweilige Stand ist.

 

Hervorzuheben ist, dass alle bisher entwickelten Projektschritte ohne zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erreicht werden konnten. Dies ist allerdings, bei der Umsetzung des Konzeptes „Netzwerk frühe Förderung“ nicht mehr möglich (s. Finanzielle Auswirkungen). Eine Evaluation der sechs nordrhein-westfälischen Modellstandorte ergab, dass die Schaffung einer Stelle oder eines Stellenanteils zur Koordination von Frühwarnsystemen der „wichtigste Wirkfaktor“ gewesen ist, um die Projekte erfolgreich betreiben zu können. Ein soziales Frühwarnsystem braucht eine Koordinationsperson/Projektmanager, die nicht nur das Projekt zum Laufen bringt (Implementierung, Vernetzung), sondern fester Bestandteil des Netzwerkes ist.

 

Die wichtigsten Aufgaben eines solchen „Frühwarnmanagers“ sind:

-          Implementierung und Pflege des Netzwerkes und der Kooperationspartner

-          Koordination und Moderation regelmäßiger Kooperationstreffen

-          Beratung der Fachkräfte und Eltern bezüglich der Frühwarn-Hilfen und Frühwarn-Instrumente

-          Ausbau des Frühwarnsystems und Gewinnung neuer Partner

-          regelmäßige Evaluation, Überprüfung und Anpassung der Instrumente.

 

Diese Stelle sollte mit den nötigen Kompetenzen (Führungsfähigkeit und Verfügungsrechte) und Ressourcen ausgestattet sein.

 

Exkurs „Willkommen im Leben“

Unter diesem Titel werden seit über einem Jahr alle Eltern von neugeborenen Kindern in der Stadt Dormagen mit einem „Baby-Begrüßungspaket“ versorgt, das ihnen von dem für sie zuständigen Sozialpädagogen bei einem Besuch überreicht wird. Zuvor erhalten die Eltern ein Schreiben des Bürgermeisters, in dem u. a. der Besuch angekündigt wird. Die Eltern erhalten damit frühzeitig einen Überblick über Beratungs- und Unterstützungsangebote.  Die Sozialpädagogen bekommen einen ersten Eindruck über eventuell bestehende Hilfebedarfe. Dadurch, dass alle Familien besucht werden, kann eine Etikettierung und Stigmatisierung vermieden werden.

Erste Erfahrungen liegen mittlerweile vor. Dieser Baustein des dortigen „Netzwerkes früher Förderung“, wurde mittlerweile von vielen Kommunen in Deutschland übernommen und auch andere Städte im Kreis Aachen stehen in der Vorbereitung, dieses System zu installieren.  Bei derzeit durchschnittlich rund 380 Geburten pro Jahr in Herzogenrath und sieben Vollzeitstellen im hiesigen ASD werden ca. 54 Hausbesuche pro Jahr und Mitarbeiter erforderlich. Pro Besuch müssen inclusive An- und Abfahrt sowie dem anschließenden Ausfüllen eines Auswertungsbogens ca. 2 bis 2,5 Zeitstunden angesetzt werden, was eine Mehrarbeit von rund 120 Stunden pro MitarbeiterIn und Jahr zur Folge hat. Damit dies aufgefangen werden kann und weil die MitarbeiterInnen des ASD keine weiteren Ressourcen haben, ist hierfür eine SozialpädagogenInnen-Stelle mit 50 % Beschäftigungsumfang erforderlich.

In diesem Zusammenhang sollte bedacht werden, dass jeder in die Prävention investierter Euro zu Einsparungen von 4,-- € im Leistungsbereich führen kann.

Hilfeprozesse gelingen um so besser, je frühzeitiger die Hilfen für Familien einsetzen.

 

Hinzu kommen Sachmittel zur Erstellung des Baby-Begrüßungspaketes von ca. 15.000,-- € für 2000 Pakete. Die Verwaltung geht hier zuverlässig davon aus, dass hierfür Sponsorengelder eingeworben werden können.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Absichtserklärung abgegeben, die kommunalen sozialen Frühwarnsysteme  finanziell zu fördern.

 

Exkurs „moliri – Servicestelle für Familiengesundheit zugunsten sozial benachteiligter Kinder“

Seit dem 01.06.2007 steht diese Fachstelle sozial belasteten Familien aus der Stadt Herzogenrath mit ihren Serviceleistungen zur Verfügung. Träger ist der Caritas-Verband für die Region Aachen-Stadt und Aachen-Land. Das Projekt wird von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW für drei Jahre finanziert.

Neben Sachmitteln ist auch eine Personalkostenerstattung für zwei Teilzeitbeschäftigte Sozialpädagoginnen vorgesehen. Moliri ist der wichtigste Kooperationspartner des Jugendamtes beim Aufbau des „Netzwerkes frühe Förderung für Familien“.

 

Federführend wird über die Fachstelle nun das Projekt „Kindermahlzeit Herzogenrath“ abgewickelt, ebenso das wöchentliche Mütter-Café als niedrigschwelliges Hilfe- und Unterstützungssystem für junge Mütter und ihre Kinder. Außerdem bietet „moliri“ jeden Montag eine offene Sprechstunde für diese Zielgruppe im FrauenKomm.gleis 1 an.

 

Weitere Bausteine des hiesigen „Netzwerkes frühe Förderung“ sollen jetzt im Rahmen dieses Projektes auf den Weg gebracht werden:

-          das Patenmodell für Familien

-          familienentlastende Maßnahmen (z. B. Wochenendfreizeit für alleinerziehende und überlastete Mütter)

-          die Elternschule für Eltern von neugeborenen Kindern u. a. m.

 

Gerade diese Elternschulen sind in Zusammenhang mit den Baby-Begrüßungsbesuchen von enormer Wichtigkeit, weil Hilfebedarf, der sich dabei ergibt, dadurch in konkrete Hilfestellung münden kann. Aus anderen Städten ist bekannt, dass Kurse für Eltern der Neugeborenen stark nachgefragt werden. Teilweise bilden sich daraus Selbsthilfegruppen, die über eine längere Zeit zusammen bleiben und gegenseitig unterstützend wirken. Hier vor Ort ist angedacht, die Elternkurse altersmäßig zu staffeln:

-          0 – 1 Jahre

-          2 – 3 Jahre

-          3 – 6 Jahre

-          6 – 10 Jahre

und dabei mit der Elternschule Herzogenrath zusammen zu arbeiten.

 

Weitere Ideen werden zurzeit entwickelt. Gemeinsam mit der Herzogenrather Tafel wird angestrebt, die zur Einschulung erforderlichen Lernmittel an bedürftige Eltern und Alleinerziehende künftig kostenlos abzugeben.

 

Exkurs „Familienzentren“

Die Familienzentren spielen im Konzept „Netzwerk frühe Förderung“ ebenfalls eine wichtige Rolle. Zurzeit gibt es bereits zwei zertifizierte Familienzentren in Pannesheide und Straß sowie den Evangelischen Kindergarten in Merkstein, der sich in der Zertifizierungsphase befindet.

Die weitere Ausbauplanung sieht für die Stadt Herzogenrath bis zum Jahre 2013 insgesamt acht Familienzentren vor. Die Familienzentren erfüllen bereits heute eine wichtige Funktion im „Netzwerk frühe Förderung“, so werden z. B. die Baby-Clubs/Pekip-Gruppen in den Familienzentren angeboten, ebenso gibt es dort Gruppen für alleinerziehende Eltern und es werden Kurse zur Stärkung der Elternkompetenz angeboten (Starke Eltern – starke Kinder).

Mittelfristig ist angedacht, das PALME-Projekt über die Familienzentren in allen drei Stadtteilen der Stadt mit einer Gruppe anzubieten. Das Projekt PALME „Präventives Elterntraining für Alleinerziehende Mütter geleitet von ErzieherInnen“  wendet sich zielgerichtet an alleinerziehende Mütter, die überwiegend unter gravierenden psychosozialen Belastungen leiden. Geht es den Müttern schlecht, so hat dies negative Auswirkungen auf die Entwicklung ihrer Kinder. Das Programm wurde von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf entwickelt und modellhaft in den Städten Neuss und Hilden mit bemerkenswert guten Ergebnissen erprobt. Ausführliche Informationen findet man unter www.PALME-Elterntraining.de .

 

Exkurs „Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen“

Bei der Gesundheitskonferenz des Kreises Aachen am 24.10.2007 in Eschweiler wurde das Düsseldorfer Vorsorgeprojekt für Kinder und Eltern mit erhöhtem Risiko in der gesundheitlichen und psychosozialen Entwicklung vorgestellt. Dies ist ein gemeinsames Projekt des dortigen Gesundheitsamtes und des Jugendamtes. Zu dieser Gesundheitskonferenz wurden erstmals die Jugendamtsleiter aus dem Kreis Aachen eingeladen.

Das Jugendamt Herzogenrath erwartet hiervon den Beginn einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Frühen Hilfen.

Zunächst ist für Anfang nächsten Jahres eine Fortbildung für Hebammen und MitarbeiterInnen der Geburtszimmer der Krankenhäuser vorgesehen, die das Jugendamt Herzogenrath in Kooperation mit dem Kreisjugendamt und der AOK durchführen wird.

 

Mit dem nun vorgelegten und vom Jugendhilfeausschuss zu beschließenden Gesamtkonzept „Netzwerk frühe Förderung/Netzwerk für Familien“ ist die Stadt Herzogenrath bereits mit dem bis heute entwickelten und praktizierten Bausteinen führend im Vergleich zu den Entwicklungen in den Nachbarkommunen. Erst recht wird dies so sein, wenn das komplette System umgesetzt ist. Hierzu bedarf es noch enormer Anstrengungen und Ressourcen, für die es sich aber lohnt einzutreten, will man allen Kindern einen guten Start ins Leben ermöglichen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Gemäß § 1 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieser Rechte junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

 

 

1 Anlage: Päventionskette
 

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Anlagen

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