Sitzungsvorlage - V/2007/344

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Bedarfserhebung nach dem Kinderbildungsgesetz und die beabsichtigte weitere Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Haushalt eingestellt.
 

 

Die Verwaltung hat ein Finanzszenario erstellt, um die Zuschüsse an die Träger von Kindertageseinrichtungen nach dem GTK NRW und dem KiBiz gegenüberzustellen und die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt darzustellen. Hierbei A sind die derzeit in den Einrichtungen vorhandenen Gruppenkonstellationen zugrundegelegt worden. Außerdem sind die Planungsdaten des Landes herangezogen worden, die bei den Öffnungszeiten von folgender Verteilung der Kindpauschalen ausgehen:

 

Öffnungszeit

Gruppenform I und III

Gruppenform II

25 Stunden

                 25 %

                 40 %

35 Stunden

                 50 %

                 40 %

45 Stunden

                 25 %

                 20 %

 

Die zukünftigen Gruppenformen ergeben sich aus der Anlage zu § 19 KiBiz (siehe Anlage 1).

 

 

Danach ergäbe sich für die freien Träger und den städtischen Haushalt aus heutiger Sicht folgendes Ergebnis bezogen auf ein komplettes Kindergartenjahr:

 

 

Berechnungsgrundlagen

 

 

 

 

 

 

KiBiz

 

GTK

Differenz

Kindpauschalen/BKO

7.634.911,55 €

 

6.703.285,61 €

       931.625,94 €

Zuschuß JA

6.355.017,62 €

 

5.121.414,81 €

    1.233.602,82 €

Landesmittel

2.771.705,16 €

 

2.067.447,12 €

       704.258,04 €

 

 

 

 

 

 

Hierzu ist zusammenfassend festzustellen, dass die Kindpauschalen in der Addition aller Kindertageseinrichtungen deutlich höher sind (nach der Modellrechnung rund 931.000,-- €) als die von den Trägern für 2008 kalkulierten tatsächlichen Betriebskosten nach dem GTK NRW. Dadurch und bei den kirchlichen Trägern des

weiteren durch die Absenkung des Trägeranteils um 8 % ergeben sich für die meisten Träger deutlich höhere Zuschüsse. Diese werden in der beigefügten Tabelle (Anlage 2) dargestellt.

 

 

Aus der Aufstellung Anlage 3 ist ersichtlich, dass nach diesem Finanzszenario den meisten Kindertageseinrichtungen selbst ohne die bisher durch die Stadt im Rahmen zusätzlicher Übernahme von Trägeranteilen gezahlten freiwilligen Leistungen höhere Zuschüsse zur Verfügung stehen werden als im Rahmen der Betriebskostenförderung nach dem GTK NRW.

 

 

 

 

aushalt darzudFür den städtischen Haushalt ergeben sich aus den vorstehenden Berechnungen folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen Kommune

 

 

 

 

 

GTK

KiBiz

 

Jugendamtszuschuss

5.121.414,81 €

6.355.017,62 €

 

Landesmittel

2.067.447,12 €

2.771.705,16 €

 

 

3.053.967,69 €

3.583.312,47 €

 

 

 

 

 

 

 

Demnach beträgt die Mehrbelastung auf Grund KiBiz jährlich rund 529.000,-- € bei einem in heutiger Höhe kalkuliertem Elternbeitragsaufkommen in Höhe von jährlich rund 1,2 Mio., welches dann rund 16 % der Betriebskosten bzw. kalkulierten Kindpauschalen ausmacht.

 

Diese Mehraufwendungen lassen sich bei Reduzierung der heute und bis zum 31.07.2008 noch bestehenden  freiwilligen Zuschüsse reduzieren (siehe hierzu Vorlage zum nächsten TOP).

 


 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz -, das der Landtag NRW in dritter Lesung am 25.10.2007 verabschiedet hat, soll die Qualität der Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder ab dem frühen Kindesalter verbessert werden. Insgesamt soll das Gesetz, das am 01.08.2008 in Kraft tritt, mehr Flexibilität beim Einsatz von Mitteln schaffen bzw. die Möglichkeit bieten, die Angebote der Kindertageseinrichtungen an sich verändernde Betreuungsbedarfe anzupassen.

 

Des weiteren wird die Vermittlung von Tagespflegepersonen unterstützt und die Tagespflege finanziell mit 725,-- € jährlich pro Kind gefördert, soweit eine Vermittlung durch das Jugendamt erfolgt ist. Neben der Sprachförderung als elementarem Qualitätsstandard sind zusätzliche systematische Sprachfördermaßnahmen für Kinder ab 4 Jahren, die ohne altersgemäß übliche Sprachkenntnisse sind, gesetzlich verankert. Kindertageseinrichtungen sollen sich vernetzen und zu Familienzentren weiterentwickeln. Schwerpunktmäßig wird die Steuerungskompetenz der Jugendämter im Rahmen der Jugendhilfeplanung gestärkt.

 

Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen erfolgt pro Kindergartenjahr und wird in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt. Hierzu hat die Verwaltung ein Finanzszenario erstellt, das unter finanzielle Auswirkungen in dieser Vorlage dargestellt wird.

 

 

Das Jugendamt soll in Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der für das nächste Kindergartenjahr (Beginn jeweils 01.08.) abgeschlossenen Betreuungsverträge mit den Eltern den Bedarf an Betreuungsplätzen/Stundenkontingenten ermitteln und auf dieser Basis das Angebot für das jeweils kommende Kindergartenjahr planen.

 

In der Übergangsphase vom GTK zum KiBiz ergibt sich folgendes Problem: auf der einen Seite soll der ab 01.08.2008 bestehende Bedarf an Betreuungsplätzen/Stundenkontingenten ermittelt und darauf das entsprechend vorzuhaltende Angebot abgestimmt werden. Auf der anderen Seite können konkrete Berechnungen der Elternbeiträge auf der Grundlage der neuen „Buchungszeiten“ erst erfolgen, wenn der Elternbedarf feststeht.

Auf Grund des bestehenden Termindrucks hat die Verwaltung Ende November allen Herzogenrather Eltern von Kindern im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Zusammenarbeit mit allen Kindertageseinrichtungen einen Fragebogen zukommen lassen. Im Rahmen dieser Elternbefragung wird insbesondere  der Bedarf zum 01.08.2008 und die gewünschte Einrichtung ermittelt. 

Nach einer entsprechenden Auswertung der Bedarfsabfrage werden noch vor Weihnachten gemeinsam mit den Einrichtungsträgern in drei Trägerkonferenzen die ab 01.08.2008 vorzuhaltenden Gruppenformen festgelegt. Hierbei hat die Sicherstellung des Rechtsanspruches Priorität gegenüber Bedarfswünschen für Kinder unter drei Jahren. 

Anschließend soll sichergestellt werden, dass im Januar 2008 die Eltern ihre Kinder in einer Einrichtung ihrer Wahl anmelden und möglichst kurzfristig einen Betreuungsvertrag abschließen können und sollen. Hierzu wird das bisherige Verfahren dergestalt geändert, als dass zukünftig die gewünschten Einrichtungen offensiv auf die Eltern zugehen, welche die jeweilige Einrichtung im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes ausgewählt haben.

 

Für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird die Verwaltung eine Liste der neuen Gruppenformen der einzelnen Kindertageseinrichtungen erstellen.

 

 

Die Stadtjugendämter im Kreis Aachen (außer Alsdorf) haben sich bezüglich einer neu zu erstellenden Elternbeitragssatzung im Rahmen der durch das KiBiz festgelegten Betreuungsstunden ab dem 01.08.2008 auf die nachfolgenden Beitragstufen geeinigt. Danach ergibt sich nach dem Stand von November 2007 ohne eine Beitragserhöhung auf 19 % der Betriebskosten folgende vorläufige Beitragstabelle, die im Stundenbudget „35 Stunden“ auf der heutigen Festlegung basiert. Die Einkommensgrenzen sind auf volle Tausend €uro aufgerundet worden. Die Freigrenze ist von heute 12.271,-- € auf 16.000,-- € angehoben worden. In der Spitze ist eine weitere Beitragstufe eingefügt worden. 

 

 

Elternbeitragstabelle 01.08.2008

 

 

 

 

 

Stundenbudget

Jahreseinkommen

25 Std.

35 Std.

45 Std.

bis 16.000,00 €

            -   €

            -   €

             -   €

bis 25.000,00 €

       25,00 €

       28,00 €

        48,00 €

bis 37.000,00 €

       42,00 €

       47,00 €

        80,00 €

bis 49.000,00 €

       70,00 €

       78,00 €

       131,00 €

bis 62.000,00 €

     109,00 €

     122,00 €

       201,00 €

bis 73.000,00 €

     144,00 €

     161,00 €

       265,00 €

über 73.000,00 €

     189,00 €

     210,00 €

       343,00 €

 

Nach ausgewerteter Elternbefragung wird diese Tabelle entsprechend überarbeitet und mit entsprechenden Erläuterungen dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Bis Mitte Dezember 2007 soll durch das Fachministerium als oberste Landesjugendbehörde eine Verfahrensverordnung erstellt werden, die u. a. das Nähere zur Gewährung der Landeszuschüsse regeln soll. Zur Umsetzung der Bund/Länder-Vereinbarung zur Bundesförderung von Investitionskosten zum Ausbau von Betreuungsangeboten für Unterdreijährige ist eine Förderrichtlinie in Erarbeitung. Nach einer Ressortabstimmung Ende November soll eine abschließende Beratung zwischen dem Ministerium und den kommunalen Spitzenverbänden im Laufe des Monats Dezember 2007 erfolgen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz – wurde am 25.10.2007 vom Landtag NRW beschlossen und tritt am 01.08.2008 in Kraft. Zeitgleich tritt das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK NRW – außer Kraft.

 

Nach § 15 KiBiz haben die Kindertageseinrichtungen im Rahmen der örtlichen Jugendhilfe-planung den sozialräumlichen Bezug ihrer Arbeit sicherzustellen.

Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen setzt eine Betriebserlaubnis und die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus (§ 18 Abs. 2 KiBiz).

Gem. § 19 Abs. 3 KiBiz wird zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden,  welche der Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. 

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...