Sitzungsvorlage - V/2010/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes II/7 – 5. Änd. „Dürerstraße“. Das Verfahren erfolgt gem. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren), es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan II/7 – 5. Änd. „Dürerstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die derzeitige Rechtsgrundlage für den Bereich des Plangebietes bildet der Bebauungsplan II/7 der Stadt Herzogenrath vom 18.04.1968. Der Bebauungsplan trifft im Bereich der Dürerstraße die Festsetzung reines Wohngebiet, I geschossige Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Aufgrund einer ehemaligen 35 KV Oberleitung wurde im rechtskräftigen Bebauungsplan für die Grundstücke Dürerstraße 16-22 eine überbaubare Fläche in einer Bautiefe von 8 m festgesetzt. Diese Bautiefe entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen und sollte daher in einem Änderungsverfahren modifiziert werden. Mit Schreiben vom 16.12.2009 erfolgte für den Bereich Dürerstraße 16 ein entsprechender Bürgerantrag.

 

Der Planbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kohlscheid, Flur 11, Parzellen 2459, 2460, 2461 sowie 2462, Dürerstraße 16-22. Die überbaubare Fläche soll auf eine Bautiefe von 12 m und für das Grundstück 2462 zusätzlich bis auf 3 m an die Grenze der Parzelle 2463 ergänzt werden. Die Festsetzungen ermöglichen es, den Planbereich einer städtebaulich sinnvollen, den heutigen Ansprüchen entsprechenden, Nutzung zuzuführen.

 

Der mit Verfügung vom 12.08.1999 (Aktenzeichen: 35.2.11-08-08.99) genehmigte Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath stellt den Bereich als Wohnbaufläche dar. Der Landschaftsplan des Kreises Aachen trifft keine Festsetzungen.

 

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass auf der Basis der vorliegenden Entwurfsplanung der Bebauungsplan II/7 – 5. Änd. „Dürerstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden sollte.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des ErbStRG vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) sowie die Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 133), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Begründung

Textliche Festsetzungen

Bebauungsplanentwurf

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes vom 16.12.2009

 

 

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Anlagen

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