Sitzungsvorlage - V/2008/225-E3
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplanung Hier: Beschluss der öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beteiligt:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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26.01.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.02.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Umwelt- und Planungsausschuss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den Bericht zum Lärmaktionsplan zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Herabsetzung der Auslösewerte auf einen Pegel von 65/55 dB(A).
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Bürgerinnen und Bürger zu einer Einwohnersprechstunde gemäß § 23 GO NRW einzuladen.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat beschließt, die Bürgerinnen und Bürger zu einer Einwohnersprechstunde gemäß § 23 GO NRW einzuladen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabe
Haushaltsmittel stehen für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans zur Verfügung
im Ergebnisplan / Finanzplan
2. Deckungsvorschlag:
Die Planungskosten werden abgedeckt von:
Kostenträger 095119, Kostenstelle 610000, Sachkonto 543167
3. Folgeerträge / Folgekosten:
Die Höhe der Folgkosten ist abhängig von den tatsächlich realisierten Maßnahmen.
Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von X Jahren:
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4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
erfolgte: bei Auftragsvergabe
nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:
(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)
ja
X nein
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert die Erstellung von Lärmaktionsplänen innerhalb von Ballungsräumen und außerhalb von Ballungsräumen dann, wenn diese in der ersten Stufe durch
- ein Fahrzeugaufkommen von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr,
- Eisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zugbewegungen oder
- Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr
betroffen sind. Der Lärmaktionsplan soll die langfristige Strategie der Stadt Herzogenrath zur Verbesserung der Lärmsituation und die daraus resultierenden Maßnahmen aufzeigen. Ein Zwischenstand der Lärmkartierung wurde am 03.11.2008 in einer Einwohnerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Lärmkartierung ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
Im Runderlass zum Lärmaktionsplan werden als Auslöseschwelle die Pegel L den > 70 dB(A) und L night > 60 dB genannt. Als gesundheitsrelevante Schwellenwerte gelten jedoch 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts. Als kurzfristiges Handlungsziel hat das Umweltbundesamt zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen als Auslösewerte diese Immissionspegel empfohlen. Die Verwaltung schlägt vor, sich an dem kurzfristigen Handlungsziel des Umweltbundesamtes mit Auslösewerten von 65/55 dB(A), bei deren Überschreitung und dauerhafter Exposition gesundheitliche Beeinträchtigungen der betroffenen Menschen nicht auszuschließen sind, zu orientieren.
Das mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes beauftragte Planungsbüro Richter-Richard aus Aachen wird in der Sitzung über diesen Sachverhalt und den aktuellen Sachstand berichten. Der Entwurf wird den Fraktionen vorab zugestellt.
In den vergangenen Monaten wurden Analysen der Lärm- und Konfliktsituation durchgeführt sowie Maßnahmen erarbeitet, die nun der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden vorgestellt werden sollen. Auf der Grundlage des Entwurfs des LAP sollen die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Lärmaktionsplan berührt sein kann, eingeholt werden. Parallel zur öffentlichen Auslegung sollte zusätzlich auch eine erneute Einwohnerversammlung durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Einwohner im Rahmen einer Sprechstunde ausführlich und individuell zu informieren. Für die Betroffenen der Stadtteile Kohlscheid und Herzogenrath-Mitte könnte abweichend zu einer gemeinsamen Einwohnerversammlung ortsnah je Stadtteil ein Abendtermin zur Erörterung angeboten werden. Nach der Auswertung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens und der Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen, die sich ggf. im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben haben, wird der Lärmaktionsplan ausgearbeitet und den politischen Gremien zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend wird der Lärmaktionsplan veröffentlicht und der Landesregierung (MUNLV) übermittelt.
Rechtliche Grundlagen:
EG-Richtlinie 2002/49/EG
Gesetz zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie (§§ 47 a BImSchG)
Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
