Sitzungsvorlage - V/2008/170-E06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen
  2. die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
  3. die Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen (verkürzten) Auslegung eingegangenen Anregungen
  4. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1.Änderung II/19 „Rumpen“ als Satzung gem. § 10 (1) BauGB

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu Beschluss 1:

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.10.2008 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1. Änderung II/19 „Rumpen“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB beschlossen (vgl. Drucksachen-Nr. V/2008/170-E2).

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden daher durch Zusendung der Planunterlagen mit Schreiben vom 05.11.2008 in das Planverfahren eingebunden und um Stellungnahme zur Planung gebeten. Der Öffentlichkeit wurde die Planung im Rahmen einer Bürgerversammlung am 08.12.2008 vorgestellt. Die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen sind in Anlage 1a, die der Öffentlichkeit in Anlage 1b zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 21.04.2009 diesbezüglich vorberaten und in seinem Beschluss dem Stadtrat empfohlen, zum Satzungsbeschluss die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen gemäß beigefügtem Abwägungsvorschlag zu beschließen (vgl. Drucksachen-Nr. V/2008/170-E3). Hinsichtlich der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Niederschrift zur Bürgerversammlung wird ebenfalls auf die Vorlage des Umwelt- und Planungsausschusses vom 21.04.2009 mit der Drucksachen-Nr. V/2008/170-E3 verwiesen.

 

Zu Beschluss 2:

Des Weiteren hat der Umwelt- und Planungsausschuss in der Sitzung am 21.04.2009 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1. Änderung II/19 „Rumpen“ für die Dauer eines Monats gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Herzogenrath vom 29.04.2009. Die Offenlage erfolgte vom 07.05.2009 bis einschließlich 08.06.2009. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden dabei durch Zusendung der Planunterlagen mit Schreiben vom 30.04.2009 um Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen der Offenlage seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie seitens der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen sind in Anlage 2 zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. 

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2009 diesbezüglich vorberaten und in seinem Beschluss dem Stadtrat empfohlen, zum Satzungsbeschluss die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen gemäß beigefügtem Abwägungsvorschlag zu beschließen (vgl. Drucksachen-Nr. V/2008/170-E4). Hinsichtlich der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird ebenfalls auf die Vorlage des Umwelt- und Planungsausschusses vom 15.09.2009 mit der Drucksachen-Nr. V/2008/170-E4 verwiesen.

 

Zu Beschluss 3:

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2009 die aufgrund der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen erfolgten Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes1. Änderung II/19 „Rumpen“ beschlossen.

 

Gemäß § 4a (3) BauGB ist der Entwurf eines Bauleitplans erneut auszulegen und sind erneut Stellungnahmen einzuholen, wenn der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 (2) oder § 4 (2) BauGB geändert oder ergänzt wird. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, worauf in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 (2) Satz 2 BauGB hinzuweisen ist. Daher hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 15.09.2009 beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1. Änderung II/19 „Rumpen“ gem. § 4a (3) BauGB eine erneute öffentliche (verkürzte) Auslegung bezogen auf die erfolgten Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchzuführen. Die Bekanntmachung der erneuten öffentlichen (verkürzten) Auslegung erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Herzogenrath vom 16.09.2009. Die erneute, verkürzte Offenlage erfolgte vom 24.09.2009 bis einschließlich 09.10.2009. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden dabei durch Zusendung der Planunterlagen mit Schreiben vom 21.09.2009 um Stellungnahme gebeten.

 

Die im Rahmen der erneuten, verkürzten Offenlage seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie seitens der Öffentlichkeit eingegangen Anregungen sind in Anlage 3 zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 diesbezüglich vorberaten und in seinem Beschluss dem Stadtrat empfohlen, zum Satzungsbeschluss die Abwägung der im Rahmen der erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen gemäß beigefügtem Abwägungsvorschlag zu beschließen (vgl. Drucksachen-Nr. V/2008/170-E5). Hinsichtlich der im Rahmen der erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird ebenfalls auf die Vorlage des Umwelt- und Planungsausschusses vom 26.01.2010 mit der Drucksachen-Nr. V/2008/170-E5 verwiesen.

 

 

Zu Beschluss 4:

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 bezüglich des zu fassenden Satzungsbeschlusses vorberaten und in seinem Beschluss dem Stadtrat empfohlen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1. Änderung II/19 „Rumpen“ als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB zu beschließen (vgl. Drucksachen-Nr. V/2008/170-E5). Die Darstellung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1. Änderung II/19 „Rumpen“, der Rechtsplan, die textlichen Festsetzungen ,die Begründung inkl. des Umweltberichts sowie Ansichten und Grundriss des projektierten Vorhabens sind in Anlage 4 beigefügt.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1. Änderung II/19 „Rumpen“ wird durch ortsübliche Bekanntmachung der Rechtskraft zugeführt.

 

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

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Anlage/n:

1a. Zusammenfassung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Be-

teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Abwägungs-

vorschlag

1b. Zusammenfassung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen

Beteiligung der Öffentlichkeit und Abwägungsvorschlag

2.  Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anre-

gungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffent-

lichkeit und Abwägungsvorschlag

3.  Zusammenfassung der im Rahmen der erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung

eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange sowie der Öffentlichkeit und Abwägungsvorschlag

4.  Geltungsbereich, Rechtsplan inkl. Legende, textl. Festsetzungen, Begründung und

Umweltbericht, Ansichten, Grundriss

 

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Anlagen

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