Sitzungsvorlage - V/2010/011
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Leistung eines erheblichen überplanmäßigen Aufwands in Verbindung mit einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung im Produkt 0636310 "Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beteiligt:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.01.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.02.2010
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschus stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 60 Abs 1 GO NRW der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Mehraufwendungen im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ bis zur Höhe von 170.000,-- €uro und der entsprechenden Leistung erheblicher überplanmäßiger Auszahlungen bis zur gleichen Höhe zu.
Diese Dringlichkeitsentscheidung wird dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich bei allen Aufwendungen im Budget 2.1.1 um Pflichtaufgaben.
2. Deckungsvorschlag:
Die Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 170.000,-- €uro werden in Höhe von 120.000,-- €uro durch Mehrerträge im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ und in Höhe von 50.000,-- € durch Minderaufwendungen im Produkt 0636510 „Tageseinrichtungen für Kinder –freie Träger-„ gedeckt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Budget 2.1.1, in dem in der Gesamtheit alle Sachkonten im Bereich der veranschlagten Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig sind, besteht aus den Produkt 0534110 „Unterhaltsvorschuss“ und dem Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“. Der Haushaltsansatz aller Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2009 beträgt in der Summe 5.013.600,-- €uro. Nach bereits vorliegenden und im Laufe des Monats noch zu erwartenden Rechnungen für Leistungen, die sich auf das Jahr 2009 und früher beziehen, ist mit einem Gesamtergebnis in Höhe von etwa 5.173.600,-- €uro zu rechnen, so dass von einem Mehraufwand in Höhe von 170.000,-- €uro ausgegangen wird.
Diese Mehraufwendungen basieren darauf, dass erheblich mehr Kostenerstattungen an andere Jugendhilfeträger zu leisten sind als bei der Kalkulation im Sommer 2008 zu erkennen gewesen sind. Der Haushaltsansatz ist bei diesem Sachkonto 523200 „Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ mit insgesamt 288.500,-- €uro festgelegt worden. Tatsächlich ist von einem Aufwand in Höhe von rund 575.000,-- €uro auszugehen.
Die an andere Jugendhilfeträger zu leistenden Kostenerstattungen resultieren zum einen daraus, dass Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, deren Sorgeberechtigte in Herzogenrath wohnen, in Pflegefamilien außerhalb von Herzogenrath untergebracht sind. Andererseits sind immer dann, wenn ein Sorgeberechtigter nach Herzogenrath zuzieht, für dessen Kind bzw. Kinder Hilfe zur Erziehung (z. B. Unterbringung in einem Heim) gewährt wird, Kostenerstattungen an die bisherige Wohnsitzgemeinde für die Zeit bis zur endgültigen Fallübernahme durch das Jugendamt Herzogenrath zu leisten. Bis zu einer konkreten Fallübernahme vergehen in der Regel mehrer Monate und bei unklaren Rechtsverhältnissen sogar Jahre, für die dann nach Abschluss des Schriftverkehrs und ggfls. eines Gerichtsverfahrens rückwirkend Kostenerstattung zu leisten ist.
Für das betroffene Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ ist insgesamt festzustellen, dass der Gesamtzuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2009 niedriger sein wird als für das Haushaltsjahr 2008, während in anderen Kommunen Kostensteigerungen zwischen 10 und 25 % festzustellen sind. Bezüglich der bisherigen positiven Kostenentwicklung in Herzogenrath wird in diesem Zusammenhang auf den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW verwiesen, der in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie erheblich sind.
Gem. § 60 Abs. 1 GO NRW entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, der Hauptausschuss, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Da die Aufwendungen bis spätestens zum 31.01.2010 getätigt sein müssen, die erste Ratssitzung aber erst am 25.02.2010 stattfindet, ist diese Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich und dem Stadtrat zu Kenntnis zu geben.
