Sitzungsvorlage - V/2010/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an die Verbraucherberatung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beteiligt:
- Fachbereich 1: f) Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Vorberatung
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21.01.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.02.2010
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales begrüßt die zusätzliche Einstellung einer weiteren Beratungskraft in der Verbraucherberatungsstelle Alsdorf mit Unterstützung von 50 % Landesmitteln zu den Sach- und Personalkosten, beginnend mit dem 1. 5. 2010.
Der Stadtrat wird gebeten, den HH-rechtlichen Ansatz für die Unterstützung der Verbraucherberatungsstelle in 2010 um dem nach dem Vertrag vom 23. / 28.9.1992 zu berechnenden kommunalen Anteil für diese zu 50 % von den Kommunen anteilig zu zahlende Stelle zu erhöhen auf 26.000,-- € für 2010, zukünftig um 11.771,-- € pro Jahr für die Stadt Herzogenrath.
Voraussetzung für die Zusage zur Kostentragung einer weiteren Stelle einer Beratungskraft (50 % Kommunalanteil) für die Dauer der Vertragslaufzeit ist, dass ein Konsens aller gemäß Vertrag vom 23. / 28.9.1992 an den Kosten der Verbraucherberatung beteiligten Kommunen bis zum
1.3.2010 erzielt werden kann und vom Land NRW ein 50%-Zuschuss verbindlich zugesagt wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Zuzüglich zu den bereits bei Kostenträger 0212210, Kostenstelle 110000, Sachkonto 531821 veranschlagten Kosten i.H.v. 19.000,-- € entstehen in 2010 voraussichtlich ca. 7.000,-- € und ab 2011 10.771,-- € an Mehraufwendungen.
Auf die Etatberatungen im Haupt- und Finanzausschuss am 19.01.2010 wird verwiesen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verbraucherzentrale hat mit Schreiben vom 18.11.2009 die Kommunen Alsdorf, Herzogenrath, Baesweiler und Würselen gebeten, zur Verbesserung der Beratungssituation in der Beratungsstelle Alsdorf in Zukunft eine Hälfte der Personal- und Sachkosten einer neu einzustellenden und zu weiteren 50 % vom Land NRW geförderten Beratungskraft zu zahlen.
Zwischenzeitlich wurde der Antrag mündlich erläutert in einem Treffen der zuständigen Sozialdezernenten.
Die Verbraucherzentrale hat erklärt, nur mit dieser zusätzlichen Fachkraft auch Beratungstermine außerhalb von Alsdorf auf Dauer abhalten zu können und zum Beispiel in Herzogenrath einen Energiestützpunkt einzurichten.
Auch sei die telefonische Erreichbarkeit der Verbraucherzentrale aufgrund der hohen Beratungsauslastung sehr schlecht.
Hierdurch würden insbesondere die Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Alsdorf leben, sondern zum Beispiel in Herzogenrath, klar benachteiligt.
Die Verbraucherzentrale Alsdorf hatte in 2008 16.473 Ratsuchende, in 2009 bis Oktober bereits mehr als 10 000 Kontakte. Dies ist von einer einzigen Beratungskraft vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die sehr beratungsintensiven Themen (Rechtsberatung) steigen, nicht zu bewältigen, so zum Beispiel erklärt sich die schlechte telefonische Erreichbarkeit.
Vor dem Hintergrund, dass Räume in der Beratungsstelle frei wurden durch den Weggang der Wohnpflegeberatung nach Aachen und somit die zusätzliche Kraft diese Räume nutzen könnte, also kein neuer Raumbedarf entsteht, und vor dem Hintergrund, dass in Herzogenrath die Vor-Ort-Beratung anders nicht sichergestellt werden kann, erklärt sich der Beschlussvorschlag.
