Sitzungsvorlage - V/2007/257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur die beigefügte Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung / Budgetierung für alle städtischen Schulen zum Beginn des Haushaltsjahres 2008 in Kraft treten zu lassen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen  - nicht - zur Verfügung 

im Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt

 

 

2. Deckungsvorschlag:

 

 

 

3. Folgekosten:

 

Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von ?? Jahren:

 

  • Personalkosten:              0,00

 

  • Sach- und Unterhaltungskosten:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

 

 

 

4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

erfolgt:                            ja

 

                            nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

                            ja

 

                            nein

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die am 16.12.1997 in der Sitzung des Stadtrates beschlossene Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung für alle städtische Schulen ist bis zum heutigen Tage Grundlage  für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Schulen über Schulgirokonten.

 

Aufgrund der Tatsache, dass zum Haushaltsjahr 2008 das neue kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt wird, wurde es notwendig, die Dienstanweisung dahingehend zu überarbeiten.

 

Dies wurde durch die Fachbereiche 6.1 und 2.2 durchgeführt.

 

In der Schulleiterkonferenz am 09.10.2007 hat die Verwaltung die neue Dienstanweisung vorgestellt.

Die Schulleiterkonferenz hat der vorgelegten Dienstanweisung einstimmig zugestimmt.

 

Die Verwaltung bittet daher um Zustimmung zur beigefügten Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung für alle städtischen Schulen, damit diese zum Beginn des Haushaltsjahres 2008 (01.10.2008) in Kraft treten kann.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Keine

 

 

 

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Stellungnahme RPA:

Gegen die notwendige Anpassung der Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcen­­verantwortung für alle städtischen Schulen an die gesetzlichen Regelungen des Neuen kommunalen Finanzmanagement und den Grundsätzen der doppelten Buchführung bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

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Anlagen

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