Sitzungsvorlage - V/2007/257
Grunddaten
- Betreff:
-
Budgetierung im Schulbereich hier: Änderung der Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung / Budgetierung für alle städtischen Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
- Beteiligt:
- Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Vorberatung
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30.10.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.12.2007
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabe
Haushaltsmittel stehen - nicht - zur Verfügung
im Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt
2. Deckungsvorschlag:
3. Folgekosten:
Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von ?? Jahren:
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4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
erfolgt: ja
nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:
(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)
ja
nein
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die am 16.12.1997 in der Sitzung des Stadtrates beschlossene Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung für alle städtische Schulen ist bis zum heutigen Tage Grundlage für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Schulen über Schulgirokonten.
Aufgrund der Tatsache, dass zum Haushaltsjahr 2008 das neue kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt wird, wurde es notwendig, die Dienstanweisung dahingehend zu überarbeiten.
Dies wurde durch die Fachbereiche 6.1 und 2.2 durchgeführt.
In der Schulleiterkonferenz am 09.10.2007 hat die Verwaltung die neue Dienstanweisung vorgestellt.
Die Schulleiterkonferenz hat der vorgelegten Dienstanweisung einstimmig zugestimmt.
Die Verwaltung bittet daher um Zustimmung zur beigefügten Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung für alle städtischen Schulen, damit diese zum Beginn des Haushaltsjahres 2008 (01.10.2008) in Kraft treten kann.
Rechtliche Grundlagen:
Keine
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme RPA:
Gegen die notwendige Anpassung der Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung für alle städtischen Schulen an die gesetzlichen Regelungen des Neuen kommunalen Finanzmanagement und den Grundsätzen der doppelten Buchführung bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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57,5 kB
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