Dringlichkeitsentscheidung - V/2007/309

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der als Anlage beigefügte erste Nachtrag zur Satzung über die Festsetzung des Kassenkredits für die Stadtkasse der Stadt  Herzogenrath für das Haushaltsjahr 2007 wird beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Für die tatsächliche Inanspruchnahme des Kassenkredits im Rahmen des Höchstbetrages nach der Kassenkreditsatzung sind entsprechende Zinsen zu zahlen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kassenkreditsatzung für das Haushaltsjahr 2007 wurde vom Rat der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung am 19.12.2006 beschlossen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wurde auf 15.000.000 EUR festgesetzt.

 

Wie bereits im interfraktionellen Gespräch am 22.10.2007 erläutert wurde, macht das Liquiditätsmanagement nunmehr deutlich, dass die Höchstgrenze von 15.000.000 EUR ab der zweiten Novemberhälfte trotz anstehenden Steuerhebetermins erreicht und die Liquidität der Stadt somit gefährdet werden wird. Der Tagesabschluss vom 30.10.2007 wies bereits einen Höchststand von 14,3 Mio. EUR aus, so dass eine Erhöhung der Höchstgrenze der Kassenkredite dringend geboten ist.

 

Zudem mussten bereits mehrfach im laufenden Haushaltsjahr größere Auszahlungsbeträge  - nach jeweiliger Abstimmung mit den Gläubigern - zeitlich „gestreckt“ werden. Dies kann aus Sicht der Verwaltung nicht dauerhaft zielführend sein.

 

Um die Liquidität der Stadt weiterhin zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung daher vor, den als Anlage beigefügten ersten Nachtrag zur Kassenkreditsatzung 2007 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung zu beschließen.

 

Vergleiche mit anderen Nothaushaltskommunen gleicher Größenordnung haben ergeben, dass sich die Höchstgrenzen der Kassenkredite dort zwischen 20.000.000 EUR und 50.000.000 EUR bewegen. Die von Seiten der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung auf 18.000.000 EUR liegt somit - teils weit - unterhalb des Kassenkreditrahmens vergleichbarer Städte.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 7, 41 und 87 GO NRW a. F.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

 

Anlage/n:
1. Nachtrag zur Satzung über die Festsetzung des Kassenkredits für die Stadtkasse der Stadt  Herzogenrath für das Haushaltsjahr 2007

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Anlagen

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