Dringlichkeitsentscheidung - V/2007/304
Grunddaten
- Betreff:
-
Leistung von erheblichen außerplanmäßigen Ausgaben für das Projekt "K hoch 2" in der Förderlinie Regionen stärken Frauen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Gleichstellungsstelle
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Fachbereich 6 Finanzen; Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.12.2007
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 82 GO und dem Ratsbeschluss vom 27.09.2001 wird der Leistung folgender außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2007 zugestimmt:
Ausgabe von weiteren 4.248,00 € auf der HHST 01.02000.623000 „Regionen stärken Frauen“. Diese sind durch entsprechende Einnahmen auf der HHST 01.02000.171100 gedeckt. Insgesamt sind dann außerplanmäßig im Jahr 2007 35.102,67 € genehmigt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
im Verwaltungshaushalt
2. Deckungsvorschlag:
Die außerplanmäßigen Ausgaben sind durch die entsprechenden Einnahmen der Teilnahmebeiträge gedeckt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Mai 2006 hat die Stadt Herzogenrath in der Förderlinie „Regionen stärken Frauen“ das Projekt „K hoch 2“ beantragt. Es ist eine arbeitspolitische Maßnahme, die durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds gefördert wird.
Ende Juli 2006 wurde das Projekt genehmigt. Es beinhaltet eine Qualifizierungsmaßnahme für Betreuungskräfte in der Offenen Ganztagsschule und eine Qualifizierung von Tagesmüttern. Die Gesamtmaßnahme hat eine Laufzeit von einem Jahr. Die Förderung beträgt 80 % bei einer Eigenbeteiligung von 20 %. Das beantragte Gesamtvolumen beträgt 70.101,00 €. Die Eigenmittel werden durch Teilnahmebeiträge, Eigenleistung der Gleichstellungsbeauftragten sowie durch Sachmittel gedeckt. Diese Mittel konnten aufgrund des Doppelhaushalts 2006/2007 nicht berücksichtigt werden.
Im Jahr 2006 wurden bereits 24.935,06 € auf der HHST verausgabt. Für das Jahr 2007 sind Ausgaben in Höhe von 35.102,67 € zu tätigen. Für 2007 hat der Stadtrat in der Sitzung vom 28.08.2007 bereits 30.854,67 € genehmigt, sodass weitere Ausgaben in Höhe von 4.248,00 € zu genehmigen sind. Die zusätzlichen Mittel sind durch Teilnahmebeiträge gedeckt.
Bei der obigen Haushaltsstelle überschreitet der Gesamtbetrag in Höhe von 35.102,67 € die Grenze der Unerheblichkeit von 25.000,00 EUR.
Die Mittel dieser Haushaltsstellen müssen dieses Jahr zur Verfügung stehen, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich ist.
Rechtliche Grundlagen:
§ 60 I i.V.m. § 82 GO NRW
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme RPA:
Gegen die Erhöhung der außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 4.248 € bei dem Projekt „Qualifizierungsmaßnahmen für Betreuungskräfte in der Offenen Ganztagsschule und eine Qualifizierung von Tagesmüttern“ bestehen keine Bedenken. Die nach § 82 Abs. 1 GO NRW notwendige Deckung erfolgt über die erzielte Einnahme bei den Teilnehmergebühren.
