Sitzungsvorlage - V/2007/307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1. Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die zurzeit gültige Hauptsatzung wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2004 beschlossen.

 

Der Landtag NRW hat am 09.Oktober 2007 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO–Reformgesetz – verabschiedet.

 

Durch Artikel 1 des GO-Reformgesetzes erfolgte eine Änderung der Gemeindeordnung.

 

Das Gesetz ist am Tag nach seiner Verkündigung, somit am 17. Oktober 2007 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass die Änderungen des § 50 Abs. 3 Sätze 3 – 6 der Gemeindeordnung erst mit dem Ende der laufenden Wahlperiode der Vertretung am 20. Oktober 2009 in Kraft treten.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen übernehmen im Wesentlichen die Neufassung der einschlägigen Vorschriften der GO NRW.

 

Im Hinblick auf die vorgeschlagenen Änderungen in Art. 3 ist folgendes zu beachten. Gemäß § 45 Abs. 5 GO NRW ist die Zahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen pro Jahr in der Hauptsatzung zu beschränken. Die Verwaltung geht von einer durchschnittlichen jährlichen Zahl von max. 30 Fraktionssitzungen aus. Unter Berücksichtigung eines „Sicherheitszuschlages“ von 5 Sitzungen schlägt die Verwaltung eine Begrenzung auf 35 Sitzungen vor.

 

Die Änderung der Hauptsatzung kann der Rat nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen.

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 7, 41 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

-          Änderungssatzung

-          Synopse

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Anlagen

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