Sitzungsvorlage - V/2007/320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, den als Anlage beigefügten III. Nachtrag der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herzogenrath vom 10.12.2002, zuletzt geändert am 14.12.2005, zum 01. Januar 2008 zu beschließen und die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung 2008 zur Kenntnis zu nehmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe 

Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt zur Verfügung 
 

 

2. Deckungsvorschlag:

 

Gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW ist bei einer kostenrechnenden Einrichtung eine Kostendeckung zu erzielen.

 

 

3. Folgekosten:

 

Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von    Jahren:

 

  • Personalkosten:              0,00

 

  • Sach- und Unterhaltungskosten:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat am 10.12.2002, zuletzt geändert durch den II. Nachtragsbeschluss vom 14.12.2005, die Einführung der getrennten Abwassergebühr beschlossen. Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2005 wurden die Abwassergebühren letztmalig auf 2,98 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser und 0,95 Euro je Quadratmeter Niederschlagswasser festgesetzt.

 

Aufgrund der weiterhin stark rückläufigen Schmutzwasserverbräuche im gesamten Stadtgebiet und den daraus resultierenden Wenigereinnahmen, wird im kommenden Jahr eine Kostenunterdeckung bei konstant bleibenden Gebührensätzen für die Abwasserbeseitigung eintreten. Eine Kompensierung dieser Unterdeckung durch eine Rücklagenentnahme scheidet für 2008 aus, da der verbleibende Rücklagenbestand über den kalkulierten Betrag hinaus, zum Ausgleich des Vorjahres benötigt wird. Unter anderem sind in 2007 mehrere Abwasserabgabenbescheide aus Vorjahren außerordentlich beschieden worden. Diese Mehrausgaben werden über die Rücklage gedeckt. Hinzu kommen die im Bereich der Schmutzwassergebühren weiterhin rückläufigen Wasserverbräuche, die durch allgemeines Sparverhalten der Bürgerinnen und Bürger ebenfalls Wenigereinnahmen verursachen und die wiederum aus der Rücklage aufgefangen werden müssen.

 

Die rückläufigen Schmutzwasserverbrauchsmengen für 2008 stellen sich wie folgt dar:

 

Insgesamt werden für 2008 laut aktuellen Hochrechnungen 2.445.561 Kubikmeter Schmutzwasser veranlagt. Das entspricht einer Reduzierung zu den in 2007 kalkulierten Verbräuchen (2.501.253 Kubikmeter) von 55.692 Kubikmeter. Bei den Großwasserverbräuchen ist ebenfalls mit einer Reduzierung der Schmutzwassermenge von 34.000 Kubikmeter zu rechnen.

Die Quadratmeterzahl versiegelter Fläche steigt um 8.000 Quadratmeter im Vergleich zum Vorjahr.

Der Anteil der Straßenentwässerung im Stadtgebiet bleibt mit 1.521.000 Quadratmetern nahezu unverändert auf dem Stand von 2007 (+ 1.000 Quadratmeter).

 

Um im kommenden Jahr eine Kostendeckung zu erzielen, ist eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 7 Cent nötig. Der Kubikmeter Schmutzwasser wird somit für 2008 auf

 

3,05 Euro

neu festgesetzt.

 

Im Bereich der Niederschlagswassergebühr ist eine Senkung um 2 Cent auf

 

0,93 Euro

 

pro Quadratmeter vorgesehen.

Neben der deutlich geringer kalkulierten Niederschlagswasserabgabe, führt die Erhöhung der Quadratmeterzahl an versiegelter Fläche aufgrund von Neubauten und Straßenzügen zu einer leichten Senkung.

 

Als Anlage 1 ist der III. Nachtrag der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) der Stadt Herzogenrath, vom 10.12.2002 mit II. Nachtrag vom 14.12.2005, beigefügt.

 

Anlage 2 stellt die für das kommende Jahr zusammengestellte Gebührenbedarfsberechnung dar.

 

Der in Anlage 3 beigefügte Vergleich der Gebührenkalkulation 2007 und 2008 zeigt folgende weiteren Veränderungen auf:

 

Laut Mitteilung des Wasserverbandes Eifel-Rur bleibt der Beitrag 2008 nahezu konstant auf Vorjahresniveau. Der Umlagebeitrag für die Stadt Herzogenrath beläuft sich insgesamt auf 6.338.340 Euro oder 55,67 % der Gesamtausgaben des Gebührenhaushaltes.

 

Durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 6,25 % werden Wenigerausgaben in Höhe von 220.646 Euro im Vergleich zum Vorjahr entstehen. Damit schließt sich die Stadt Herzogenrath einigen anderen Kommunen im Kreisgebiet an, die ebenfalls die kalkulatorischen Zinsen senken werden. Die Senkung ist aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase zulässig und liegt im Vergleich mit den kreisangehörigen Kommunen und den Nachbarkommunen am unteren Ende.

 

Die kalkulatorische Abschreibung steigt bedingt durch höhere Preisindizes um 59.716 Euro.

 

Durch die Bezirksregierung Düsseldorf sind in 2007 deutlich höhere Niederschlagswasserabgaben aus Vorjahren beschieden worden. Hierdurch kommt es in 2007 zu einer erheblich überplanmäßigen Ausgabe, die eine höhere Rücklagenentnahme notwendig macht.

Für 2008 wird davon ausgegangen, dass diese Niederschlagswassernetze nicht mehr beschieden werden, da bereits für die beschiedenen Abgabenbescheide ein Widerspruchsverfahren anhängig ist und mit einer Erstattung  der bereits gezahlten Abgaben gerechnet wird. Im Vergleich zum Vorjahresansatz sinken die Kosten bei der Position Abwasserabgabe um 125.700 Euro.

 

Bedingt durch die tariflichen Anpassungen im Personalkostensektor, steigen die Leistungsverrechnungen der Querschnittsbereiche um 3.900 Euro und im Tiefbaubereich um 1.800 Euro. Im Bereich des Betriebshofes werden 2008 1.100 Euro weniger kalkuliert. Insgesamt steigen die Leistungsverrechnungen um 4.600 Euro im Vergleich zu 2007.

 

Das Entgelt für die Einleitung von Abwässern an die Stadt Übach-Palenberg wird aufgrund unveränderter Gebührensätze für 2008 auf 1.076.000 Euro festgesetzt.

 

Aufgrund allgemeiner Preiserhöhungen, steigen die Kosten für die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen um 5.000 Euro. Die Kosten der Abwasseruntersuchung bleiben gleich.

 

Die sich in 2007 bei der Position „Kosten der Wasserverbrauchsermittlung“ ergebenen Preissteigerungen lassen den Haushaltsansatz für 2008 im Vergleich zu 2007 um 19.600 Euro ansteigen. Für 2008 werden insgesamt 23.000 Euro einkalkuliert.

 

Insgesamt ist laut Gebührenkalkulation 2008 mit einer Senkung der Gesamtausgaben in Höhe von 258.520 Euro im Vergleich zum Vorjahr zu rechnen.

 

Auf der Einnahmenseite stellen sich die wesentlichen Abweichungen wie folgt dar:

 

Die Einnahmen bei der Verrechnungsposition „Straßenentwässerung“ sinken trotz gleich bleibender Flächen aufgrund der Gebührenanpassung um 29.470 Euro.

 

Auch im kommenden Jahr werden die Benutzungsentgelte der Stadt Aachen für die Einleitung von Abwässern der Deponie Maria Theresia und zum Blauen Stein um weitere 7.700 Euro sinken.  Grund hierfür sind wiederum geringere Einleitungsmengen.

 

Eine Entnahme aus der Sonderrücklage Abwasserbeseitigung erfolgt in 2008 nicht mehr.

 

Bei den Benutzungsentgelten der Stadt Kerkrade und dem Zuiveringschap Limburg werden 700 Euro weniger erwartet.

 

Die Kostenanteile der Stadt Würselen sinken um 800 Euro in 2008.

 

Bei der Position Unterhaltung von Wasserläufen, erfolgt eine höhere Erstattung von 2.490 Euro im Vergleich zu 2007.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

GO NRW, KAG NRW, LWG

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

Die vorliegende Abwassergebührenkalkulation 2008 wurde durch die örtliche Rechnungs­prüfung hinsichtlich ihrer Ansätze geprüft.

Trotz der Senkung des Zinssatzes um 0,75 % und der erwarteten positiven Entwicklung bei den Einleitungsmengen zur aktuellen Einleitung ist eine Erhöhung der Schmutz­wasser­gebühr auf 3,05 €/cbm zur Erreichung der Kostendeckung im Schmutzwasserbereich notwendig. Hingegen kann die Niederschlagswassergebühr auf 0,93 € gesenkt werden.

Gegen die vorgelegte Änderung der Entwässerungssatzung aufgrund der Gebührenbe­rechnung bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

 

Anlage/n:
 

Anlage 1) Nachtrag Gebührensatzung

Anlage 2) Gebührenbedarfsberechnung

Anlage 3) Gebührenvergleich 2007/2008

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Anlagen

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