Sitzungsvorlage - V/2007/245-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt unter Berücksichtigung der beiliegenden Abwägung Punkt 1 – 13, den Bebauungsplan II/100 "Geschäftsbereiche Kohlscheid" als Satzung im Sinne des § 10 Abs. 1 BauGB

 

Der Bebauungsplan II/100 "Geschäftsbereiche Kohlscheid" ist durch Bekanntmachung der Rechtskraft zuzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen  - nicht - zur Verfügung 

im Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt

 

2. Deckungsvorschlag:

 

3. Folgekosten:

keine

 

4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

erfolgt:                            ja

 

                            nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

                            ja

 

                            nein

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.10.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes II/100 „Geschäftsbereiche Kohlscheid“ beschlossen. Das Verfahren erfolgt gem. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren), es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.

 

Da der Bebauungsplan II/100 „Geschäftsbereiche Kohlscheid“ aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath entwickelt wird, entfällt die grundsätzlich für alle Bauleitpläne geltende Vorlage nach § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung.

 

Vom Vorhaben gehen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden aus. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der niederländischen Nachbarkommune Kerkrade.

 

In seiner Sitzung am 16.10.2007 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

 

Die Planunterlagen einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung haben in der Zeit vom 24.10.2007 bis einschließlich 26.11.2007 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.10.2007 über die öffentliche Auslegung informiert.

 

Anregungen von Bürgern zum Bauleitplanverfahren sind nicht eingegangen. Insgesamt haben 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB eine Stellungnahme abgegeben.

 

Die aus diesem Beteiligungsverfahren resultierende Abwägung ist Anlage dieser Vorlage. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind unter Punkt 1 bis 13 zusammengefasst und jeweils mit einer Abwägung versehen. Das beiliegende Abwägungsmaterial ist Bestandteil dieser Vorlage.

 

Unter Berücksichtigung der beiliegenden Abwägung Punkt 1 bis 13 ist aus Sicht der Verwaltung der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan II/100 „Geschäftsbereiche Kohlscheid“ zu fassen.

 

Der Bebauungsplan II/100 „Geschäftsbereiche Kohlscheid“ ist sodann im Anschluss durch Bekanntmachung der Rechtskraft zuzuführen.

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP


Stellungnahme RPA:

 

 

 

 

Anlage/n:
 

Zusammenfassung der Abstimmung sowie Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes II/100 „Geschäftsbereiche Kohlscheid“

 

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

 

Satzung und Begründung

 

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Anlagen

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