Sitzungsvorlage - V/2007/323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Stadtrat die „Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder“ in der vorliegenden Fassung.

Diese tritt zum 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisherige „Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder“ vom 27.11.1980 ihre Gültigkeit.

Die Satzung ist auf dem üblichem Wege zu veröffentlichen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Finanzielle Mittel sind auf der Ausgabenseite nicht  erforderlich.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die zur Entscheidung vorgelegte Satzung dient privaten Bauherrn und Investoren zur Orientierung in bezug auf Ihre Verpflichtung, angesichts einer Bebauung mit mehr als drei Wohneinheiten entsprechende Spielflächen für Kinder anzulegen. Die Satzung sagt etwas zur erforderlichen Größe und Ausstattung dieser privaten Spielflächen aus und  verpflichtet  die Eigentümer außerdem, diese zu unterhalten und in einem benutzbaren Zustand zu erhalten. Außerdem wurden neue fachliche Standards eingearbeitet. Ordnungswidrige Verstöße gegen diese Satzung können danach mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Die bisherige städtische Satzung musste angesichts gesetzlicher Änderungen und mittlerweile geänderter Normen überarbeitet werden.

Selbstverständlich steht die Fachverwaltung privaten Investoren und Wohnungsbaugesellschaften weiterhin beratend zur Verfügung.

Die Verwaltung geht davon aus , dass diese Satzung mit dazu beiträgt, die Kinderfreundlichkeit in  unserer Stadt zu erhöhen. 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 7 der GO NRW in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 der Bau O NRW.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

Anlagen
 

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Anlagen

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