Sitzungsvorlage - V/2007/340
Grunddaten
- Betreff:
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Abwasserbeseitigung hier: Leistung von erheblich überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.12.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.12.2007
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 in Verbindung mit § 82 GO NRW und dem Ratsbeschluss vom 27.01.2001, der Leistung von erheblich überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen „Kosten der Wasserverbrauchsermittlung“ und „Abwasserabgabe für Vorjahre“, im Haushaltsjahr 2007 zu.
Dieser Dringlichkeitsbeschluss ist dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe
Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt zur Verfügung
2. Deckungsvorschlag:
Die erheblich überplanmäßige Ausgabe wird durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage Abwasserbeseitigung und Abwasserabgabe gedeckt.
3. Folgekosten:
Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von Jahren:
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Herzogenrath wurde zu Beginn des Haushaltsjahres 2007 durch die Bezirksregierung Düsseldorf zur Niederschlagswasserabgabe für die Netze im Einzugsgebiet Horbach, Worm, Steinbusch und Frelenberg (ehem. Streiffeld) herangezogen. Der Haushaltsansatz 2007 für die Haushaltsstelle „Abwasserabgabe für Vorjahre“ in Höhe von 148.700 Euro berücksichtigte lediglich die Schmutzwasserabgabe für das Abgabenjahr 2006. Per Dringlichkeitsbeschluss 3/2007 musste die Zustimmung für eine erheblich überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.606,19 Euro eingeholt werden, um die Niederschlagswasserabgabe für 2005 in Höhe von 189.306,19 Euro zu bezahlen.
Gegen die beschiedenen Abwasserabgaben wurde durch den Wasserverband Eifel-Rur Widerspruch eingelegt. Mit Änderungsbescheid vom 13.09.2007 wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf die Abwasserabgabe für das Netz im Einzugsgebiet Horbach auf 0 Euro korrigiert und die Abwasserabgabe erstattet. Mit weiteren Änderungsbescheiden wird im kommenden Jahr gerechnet.
Zwischenzeitlich sind weitere Bescheide zur Schmutzwasserabgabe für die Einzugsgebiete der Kläranlagen Worm, Horbach und Steinbusch, sowie Niederschlagswasserabgabe für das Gebiet Boscheler Berg eingegangen. Diese Bescheide beziehen sich auf das Jahr 2006 und werden in diesem Jahr zahlungsfällig. Daher wird um Genehmigung von zusätzlichen 170.120,10 Euro gebeten, um die Bescheide zu begleichen.
Des weiteren ergeben sich laut vorliegender Abrechnung der enwor energie vor ort GmbH für das Veranlagungsjahr 2007 Kosten für die Wasserverbrauchsermittlung in Höhe von 22.724,17 Euro. Aufgrund einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt Aachen wurde die enwor GmbH veranlasst, die Kosten der Hebedaten rückwirkend zu erhöhen. Die Kosten für die Vorjahre (1998 bis 2006) wurden den Städten in Rechnung gestellt, so dass mit Dringlichkeitsentscheidung 123/2007 bereits 119.227,25 Euro überplanmäßig genehmigt werden mussten.
Die für 2007 eingegangenen Rechnungen werden in 2007 zahlungsfällig, so dass auch hier um Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 22.724,17 Euro gebeten wird.
Die erheblich überplanmäßige Ausgabe von insgesamt 192.844,27 Euro wird durch die Sonderrücklagen Abwasserabgabe und Abwasserbeseitigung gedeckt.
Rechtliche Grundlagen:
GO NRW i.V.m. Ratsbeschluss vom 27.09.2001
KAG NW
LWG NW
AbwAbG
