Sitzungsvorlage - V/2007/341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, den als Anlage beigefügten IV. Nachtrag der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 16.12.1998, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 14.12.2004,  zum 01.01.2008 auf Grundlage der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe

Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt zur Verfügung 

2. Deckungsvorschlag:

 

Gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW ist bei einer kostenrechnenden Einrichtung eine Kostendeckung zu erzielen.

 

 

3. Folgekosten:

 

Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von    Jahren:

 

  • Personalkosten:              0,00

 

  • Sach- und Unterhaltungskosten:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 14.12.2004 die Entleerungsgebühr für Kleinkläranlagen zum 01.01.2005 auf 34,44 Euro je Kubikmeter abgefahrenen Grubeninhalt festgesetzt. Aufgrund der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1), ist für das Jahr 2008 eine Gebührenanpassung auf 40,98 Euro pro Kubikmeter vorgesehen (Anlage 2).

 

Die Steigerung der Gebühr ergibt sich aus der Reduzierung der Abfuhrmengen und gleichzeitiger Preisanpassungen für die Schlammbeseitigung und den Transport zur Kläranlage.

Für 2008 wird bei den Kleinkläranlagen mit einer zu entsorgenden Schlammmenge von ca. 31 cbm gerechnet. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Kleinkläranlagen sich in den kommenden Jahren weiter reduzieren wird.

Im vergangenen Jahr wurden mehrere Kleinkläranlagen im Ortsteil Hasenwald an das städt. Kanalnetz angeschlossen. Für diese Kleinkläranlagen erfolgte zu Beginn 2007 eine letzte Leerung. Im gesamten Stadtgebiet werden derzeit noch ca. 15 Kleinkläranlagen betrieben.

Die Unternehmerentschädigung wird in 2008 voraussichtlich auf 21,00 Euro zzgl. 19% MwSt. pro abgefahrenen Kubikmeter steigen.

Ebenso wird damit gerechnet, dass das Entgelt an den Wasserverband Eifel-Rur, für die Beseitigung von Schlämmen, in 2008 noch einmal ansteigen wird. Im Jahre 2007 erfolgte bereits bei beiden Positionen eine Preissteigerung, so dass die in 2007 kalkulierten Ansätze bis zum Jahresende nicht ausreichen werden.

 

Um eine Kostendeckung im kommenden Jahr zu gewährleisten, ist es notwendig die Gebühren in der oben genannten Höhe anzuheben.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Go NRW, KAG NRW, LWG

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken gegen die Festsetzung der Entsorgungsgebühr von 40,98 € zur Entleerung von Kleinkläranlagen.

 

 

Anlage/n:
 

Anlage 1) Gebührenbedarfsberechnung

Anlage 2) IV. Nachtrag zur Satzung über Grundstücksentwässerungsanlagen

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Anlagen

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