Sitzungsvorlage - V/2007/345
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung der Zahlung von "Konsolidierungsbeiträgen" für kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.12.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.12.2007
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Beschlussvorschlag
Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss stellt der Stadtrat fest, dass mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz – zum 01.08.2008 sich die Gesamtfinanzierung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen grundlegend verändert.
Aufgrund der finanziellen Besserstellung der kirchlichen Träger durch höhere Bezuschussung im Rahmen der Kindpauschalen und Absenkung der Trägeranteile von bisher 20 % auf zukünftig 12 % ergeben sich im städtischen Haushalt erhebliche Mehrausgaben im pflichtigen Bereich. Durch diese Verlagerung wird der bisherigen Notwendigkeit der Zahlung von Konsolidierungsbeiträgen für kirchliche Träger ab 01.08.2008 die Grundlage entzogen mit der Konsequenz, dass die Zahlungen an das Generalvikariat in Höhe von derzeit jährlich 131.983,-- € und an die evangelische Kirchengemeinde Merkstein in Höhe von derzeit jährlich 4.000,-- € aus freiwilligen städtischen Mitteln einzustellen sind.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Durch eine Umsetzung des Beschlusses ergeben sich im Verwaltungshaushalt bei der Haushaltsstelle 01.46401.718100 „Vertragliche Betriebskosten an Einrichtungen freier Träger“ bzw. im zukünftigen Ergebnisplan bei Produkt 0636510, Kostenstelle 464010, Sachkonto 531834 ab dem 01.08.2008 Einsparungen im freiwilligen Leistungsbereich in Höhe von jährlich 135.983,-- €uro.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss und der Stadtrat haben sich seit 2005 in mehreren Sitzungen mit den Konsolidierungsplänen des Bistums Aachen beschäftigt. Zuletzt hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 19.12.2006 nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Beschlüsse gefasst, dem Bistum Aachen für die katholischen Träger von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Herzogenrath (TOP 3 – Drucksachen-Nr. 70/2005 E 7) zur Kompensierung des geforderten Konsolidierungsbeitrages jährlich insgesamt 131.983,-- € und der evangelischen Kirchengemeinde Merkstein (TOP 4 – Drucksachen-Nr, 183/2006 E 1) jährlich 4.000,-- € aus freiwilligen Mitteln des Verwaltungshaushaltes zur Verfügung zu stellen. Diese Beschlussregelung ist unter Berücksichtigung der derzeitigen tatsächlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zunächst bis zum Ende des Kindergartenjahres 2007/2008 (31.07.2008) festgelegt worden.
Das neue Kinderbildungsgesetz – KiBiz – ändert die Finanzgrundlagen zur Refinanzierung von Kindertageseinrichtungen grundlegend, wobei das Gesetz auch der Konsolidierung der kirchlichen Träger Rechnung trägt. Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen erfolgt danach ab dem 01.08.2008 auf der Basis der Zahlung von Kindpauschalen. Die kirchlichen Träger erfahren eine deutliche Entlastung dadurch, dass der von ihnen zu leistende Trägeranteil zukünftig von 20 % auf 12 % zurückgefahren wird. Außerdem erhalten alle kirchlichen Einrichtungen in der Stadt Herzogenrath durch die Kindpauschalen eine deutlich höhere Förderung als nach dem GTK NRW.
In der nachfolgenden Tabelle wird eine Gegenüberstellung der derzeitigen und künftigen Förderung vorgenommen. Die hierin enthaltenen Zahlen basieren auf der heutigen Betreuungsstruktur und können sich bei einzelnen Einrichtungen nach der derzeit durchgeführten Bedarfsabfrage und der anschließenden Festlegung der neuen Gruppenformen entsprechend verändern.
Kirchliche Einrichtungen |
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Einrichtung | Zuschuss KiBiz | Zuschuss GTK ohne Kürzung n. § 18 b GTK | Steigerung/ Minderung Finanzmittel | Prozentual | Zuschuss GTK mit Kürzung n. § 18 b GTK | Steigerung/ Minderung Finanzmittel | Prozentual |
St. Mariä Himmelfahrt | 200.679,00 € | 160.784,24 € | 39.894,76 € | 19,88 | 155.108,24 € | 45.570,76 € | 22,71 |
St. Josef | 406.978,23 € | 319.103,73 € | 87.874,50 € | 21,59 | 307.751,73 € | 99.226,50 € | 24,38 |
St. Antonius | 100.805,95 € | 81.173,30 € | 19.632,65 € | 19,48 | 78.935,30 € | 21.870,65 € | 21,70 |
Bank | 385.565,14 € | 286.583,74 € | 98.981,39 € | 25,67 | 277.631,74 € | 107.933,39 € | 27,99 |
Herz Jesu | 200.679,00 € | 156.684,91 € | 43.994,09 € | 21,92 | 151.008,91 € | 49.670,09 € | 24,75 |
St. Willibrord | 301.484,96 € | 228.274,48 € | 73.210,48 € | 24,28 | 219.760,48 € | 81.724,48 € | 27,11 |
St. Johannes | 301.484,96 € | 227.524,38 € | 73.960,58 € | 24,53 | 219.010,38 € | 82.474,58 € | 27,36 |
Ev. Kiga | 454.281,70 € | 375.752,61 € | 78.529,09 € | 17,29 | 364.400,61 € | 89.881,09 € | 19,79 |
Mariä-Heimsuchung | 427.141,18 € | 319.305,53 € | 107.835,65 € | 25,25 | 307.953,53 € | 119.187,65 € | 27,90 |
St. Gertrud | 301.484,96 € | 214.521,71 € | 86.963,24 € | 28,84 | 206.007,71 € | 95.477,24 € | 31,67 |
St. Katharina | 505.337,77 € | 361.238,98 € | 144.098,79 € | 28,52 | 347.048,98 € | 158.288,79 € | 31,32 |
St. Thekla | 350.131,60 € | 248.518,17 € | 101.613,43 € | 29,02 | 240.004,17 € | 110.127,43 € | 31,45 |
Summe | 3.936.054,43 € | 2.979.465,78 € | 956.588,65 € | 24,30 | 2.874.621,78 € | 1.061.432,65 € | 26,97 |
Aus den Ergebnissen ist ersichtlich, dass sich die Förderung für die kirchlichen Träger ab dem 01.08.2008 um rund 1.060.000,-- € erhöhen wird. Hiervon sind rund 75 % aus Landesmitteln und 25 % aus pflichtigen städtischen Mitteln aufzubringen.
Von daher ist aus Sicht der Verwaltung die Zahlung von Konsolidierungsbeiträgen für kirchliche Träger ab dem 01.08.2008 aus dem freiwilligen Mittelbedarf in voller Höhe einzustellen.
Abschließend ist in diesem Zusammenhang für Kommunen im Nothaushalt auf einen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP im Landtag zum Gesetzesentwurf der Landesregierung zum KiBiz hinzuweisen, der auf Seite 3 Abs. 2 folgenden Passus enthält: „Der Landtag geht davon aus, dass die Kommunen im Rahmen ihres rechtlichen und tatsächlichen Gestaltungsspielraumes alle Möglichkeiten ausschöpfen und bei der Festlegung vertretbarer und gebotener Elternbeiträge sowohl die unterschiedliche soziale Situation der Kinder und Familien als auch die haushaltswirtschaftliche Lage der Kommune berücksichtigen.“
Hierzu stellt die Verwaltung fest, dass ein Verzicht auf eine deutliche Erhöhung der Elternbeiträge im Rahmen haushaltswirtschaftlicher Überlegungen nur dann möglich sein wird, wenn im Rahmen bisheriger freiwilliger Leistungen entsprechende Einsparungen erzielt werden.
Rechtliche Grundlagen:
Planung, Errichtung, Trägerschaft und Finanzierung der Kosten von Kindertageseinrichtungen ergeben sich derzeit noch aus den Vorschriften des GTK NRW sowie den hierzu erlassenen Verordnungen, ab 01.08.2008 aus den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz -.
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gemäss § 24 SGB VIII – KJHG - verpflichtet, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von drei
Jahren bis zum Schuleintritt sicherzustellen. Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.
