Sitzungsvorlage - V/2010/127-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überörtliche Prüfung des Bereiches Jugend durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.05.2010
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Gesamtkosten
Bei der Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe handelt es sich um Pflichtaufgabe der Kommunen als öffentliche Träger der örtlichen Jugendhilfe.
Für die bereits umgesetzten Personalmaßnahmen entstehen im städtischen Haushalt Mehraufwendungen in Höhe von jährlich rund 80.000,-- €uro, die im für 2010 eingeplanten Personalkostenrahmen von 18,2 Mio. €uro aufgefangen werden können.
Für die noch geplanten zusätzlichen 3,5 Stellen im unmittelbaren Bereich Jugend werden Personalmehraufwendungen in Höhe von jährlich rund 240.000,-- €uro und für 1,75 Stellen in der Schulsozialarbeit Personalmehraufwendungen von jährlich rund 120.000,-- €uro per anno kalkuliert, die an anderer Stelle eingespart werden müssen oder das Haushaltsdefizit entsprechend erhöhen.
Somit erfordert die Umsetzung des Gesamtpersonalkonzeptes allein Personalkostenmehraufwendungen in Höhe von ca. 440.000,-- €uro zzgl. noch nicht spezifizierter Personalnebenkosten (Fahrkosten, Fortbildung, EDV-Kosten, Arbeitsmaterialien u. ä) und anfallender Sachkosten. Ebenso können für die Umsetzung eines notwendigen zusätzlichen Raumprogrammes noch keine Kostenangaben gemacht werden.
Zur teilweisen Kompensation bei den Sachaufwendungen und –leistungen des Produktbereiches ist im Zuge der Haushaltsvorberatungen 2011 eine entsprechende Zielvereinbarung des Verwaltungsvorstandes mit der Fachbereichsleitung geplant.
2. Folgeerträge / Folgekosten:
Mit den unter Ziffer 1 genannten Aufwendungen wird der städtische Haushalt in den künftigen Jahren dauerhaft belastet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Sitzung am 11.03.2010 hat die Verwaltung als Anlage zu TOP 12 „Auszüge und Empfehlungen aus dem Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der GPA NRW“ zusammengestellt und den 84seitigen Gesamtbericht als Datei im Ratsinformationssystem „allris“ und im Internet zur Verfügung gestellt.
Nach entsprechender Beratung hat der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die konzeptionelle Umsetzung der Anregungen der Gemeindeprüfungsanstalt im nächsten Jugendhilfeausschuss zur Diskussion zu stellen.
Zu einzelnen relevanten Empfehlungen der GPA hat die Verwaltung des Jugendamtes bereits kurze Stellungnahmen für den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herzogenrath abgegeben. Diese sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Schwerpunkte der Feststellungen und der daraus abgeleiteten Empfehlungen der GPA NRW sind die starke Arbeitsbelastung durch die vorhandene Falldichte und daraus resultierenden Kostensteigerungen, die Notwendigkeit der Verstärkung der Prävention und die fehlende ausreichende IT-Ausstattung.
Zur IT-Ausstattung wird folgende Empfehlung ausgesprochen:
„Zur Steuerungsunterstützung, Optimierung der Arbeitsabläufe und wirtschaftlichen Hilfegewährung sollte der Fachbereich Jugend über ein geeignetes IT-Verfahren als Gesamtlösung für alle Aufgabenbereiche verfügen. Die geplante Einrichtung eines EDV-Systems für alle Arbeitsbereiche im Jugendamt werten wir positiv und empfehlen die Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle für einen Systemadministrator, der das EDV Programm zur Steuerungsunterstützung auch umgehend einführt.“
Diese Empfehlung wird im vollen Umfang durch die Einführung eines neuen IT-Verfahrens und den Einsatz eines Systemadministrators im Jugendamt umgesetzt (siehe Anlage, Stellungnahme zu Ju-72).
Neben dem bereits in jüngster Vergangenheit verstärkten Einsatz früher Hilfen, die immer weiter optimiert werden, und den mit den Jugendämtern in der Städteregion weitestgehend abgestimmten Kinderschutzkonzepten werden die präventiven Hilfemaßnahmen verstärkt durch den Ausbau der aufsuchenden Jugendarbeit (Streetwork), den sukzessiven Einsatz von SchulsozialarbeiternInnen an allen Grundschulen und die konzeptionell angedachte Umschichtung von Mitteln der Hilfe zur Erziehung für Präventionsmaßnahmen in den OGS-Bereich der Grundschulen.
Zur Notwendigkeit der Aufstockung der personellen Ressourcen kommt die GPA zu den nachfolgenden Kernaussagen:
Es wird für Herzogenrath bei der Gesamtbetrachtung aller Hilfen zur Erziehung eine hohe Falldichte festgestellt. Dadurch ist in den letzten Jahren für die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD), des Pflegekinderdienstes einschl. der Erziehungsstellenberatung und der Jugendgerichtshilfe (JGH) eine enorm stärkere Arbeitsbelastung entstanden. Dies hat u. a. zu Rückständen in der Fallbearbeitung und Dokumentation geführt , wodurch es für die Leitungsebene schwieriger geworden ist, die Wirksamkeit der Hilfen (zeitnah) zu überprüfen.
Positiv wird der überdurchschnittliche Ausbaustand an Hilfe in Vollzeitpflege dargestellt sowie der hohe Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfefällen insgesamt. Hier wird ein oberer Rang im Landesdurchschnitt und eine optimale Ausschöpfung des Potenzials attestiert.
Herausgehoben werden
a) bezogen auf alle Hilfen die sehr geringen Ausgaben je Hilfefall (landesweit deutlich unter dem Mittelwert)!
b) der landesweite Minimalwert bei den Ausgaben je ambulanter Hilfefall für 2008 !
c) die Reduzierung des Zuschussbedarfs um 4,5 % von 2004 bis 2007, während hier im Landesdurchschnitt ein Anstieg um 52 % zu verzeichnen ist !
Seit 2008 ist eine deutliche kontinuierliche Steigerung des Zuschussbedarfs zu verzeichnen. Hierzu kommt die GPA zu der Feststellung:
„Insgesamt konnte die Stadt Herzogenrath bislang erfreulicherweise mit einer unterdurchschnittlichen Personalausstattung überdurchschnittliche Leistungen erbringen. Eine unterdurchschnittliche Personalausstattung birgt jedoch grundsätzlich die Gefahr von steigenden Zuschussbedarfen. Der gestiegene Zuschussbedarf in Herzogenrath ist neben einer optimierungsbedürftigen Kinder- und Jugendarbeit (Prävention) jedoch nicht zuletzt auf die unterdurchschnittliche Personalausstattung zurück zu führen.
Potenzialgewinne sind nur dann zu erzielen (Senkung und Stabilisierung des Zuschussbedarfs), wenn genügend Personal zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung steht und die präventiven Leistungen weiter ausgebaut werden.“
Für den ASD und die Hilfen zur Erziehung wird festgestellt, dass nur durch eine Personalverstärkung eine qualitativ hochwertige und gesetzeskonforme Aufgabenerledigung möglich ist. Unter dem Hintergrund des Schutzauftrages des Jugendamtes wäre es äußerst bedenklich, hier nicht zu reagieren. Hierzu bleibt festzustellen, dass alle Jugendämter in der Städteregion in den letzten drei Jahren einen deutlich höheren Personalzuwachs erhalten haben als das Jugendamt Herzogenrath.
Zur Vermeidung von Einnahmeverzögerungen und Einnahmeausfällen ist es notwendig, den Arbeitsbereich der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ personell zu verstärken.
Ebenfalls wurde seitens der Verwaltung des Jugendamtes angeregt, einen Personalausbau im Bereich der Prävention vorzunehmen.
Die Notwendigkeit der Personalverstärkungen in den einzelnen Handlungsfeldern wurde zwischenzeitlich eingehend zwischen der Fachbereichsleitung und dem Verwaltungsvorstand besprochen und hat zu einem einvernehmlichen Ergebnis geführt. Danach besteht Einigkeit, dass folgende Personalverstärkungen durchgeführt werden:
ASD-Leitung = 0,5 Stellenanteile
ASD = 2,25 Stellenanteile
Systemadministration IT = 0,5 Stellenanteile
JGH = 0,5 Stellenanteile
Pflegekinderdienst (PKD) = 0,4 Stellenanteile
Team 2.1.1 (Wirtsch. JH) = 1,0 Stelle
Streetwork = 0,5 Stellenanteile
Insgesamt = 5,65 Stellen
+ 1,75 Stellenanteile Schulsozialarbeit
Hiervon wurden schon durch eine Neueinstellung und durch Aufstockung der Arbeitszeiten bei bereits beschäftigten MitarbeiternInnen neue Stellenzuwächse im Umfang von 2,15 Vollzeitstellen umgesetzt (Aufstockung Streetwork um 0,5 Stellenanteile, Aufstockung PKD um 0,4 Stellenanteile, Einsatz eines Systemadministrator im Umfang einer 0,5 Stelle und Aufstockung des ASD um 0,75 Stellenanteile).
Bevor die angedachten Personalaufstockungen durchgeführt werden können, muss noch ein neues Raumkonzept erarbeitet werden, da die derzeitigen räumlichen Kapazitäten nicht auskömmlich sind.
Nach Umsetzung des Gesamtpersonalkonzeptes und nach Beginn eines Echteinsatzes des neuen IT-Verfahrens kann die Aufgabenerledigung deutlich optimierter durchgeführt werden, was letztendlich den Kindern, Jugendlichen und Familien zugute kommen wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32 kB
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