Sitzungsvorlage - V/2007/346
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung bzw. Widerruf von Verträgen und Beschlüssen zur Übernahme freiwilliger Trägeranteile zu den Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen freier Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.12.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.12.2007
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis, dass den in der Vergangenheit gefassten Beschlüssen und abgeschlossenen Verträgen über Zahlungen von Trägeranteilen von Kindertageseinrichtungen aus freiwilligen Mitteln des städtischen Haushaltes auf der Basis der bisherigen gesetzlichen Finanzierungsregelungen mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz – zum 01.08.2008 die Grundlage entzogen wird.
Ob und in welcher Höhe ab diesem Zeitpunkt weiterhin Trägeranteile aus städtischen Mitteln finanziert werden, ist im Rahmen von Verhandlungen mit den jeweiligen Trägern neu festzulegen und zu beschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Wie in den Verwaltungsvorlagen V/2007/344 (TOP 2) und V/2007/345 (TOP 3) dargestellt, verändert sich durch das am 01.08.2008 in Kraft tretende Kinderbildungsgesetz – KiBiz - das Finanzierungsverfahren der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen grundlegend.
Die neue Finanzierungsstruktur wird bezogen auf die einzelnen Einrichtungsträger unterschiedliche Auswirkungen haben. Fest steht, dass die Landeszuweisungen deutlich ansteigen werden und der städtische Haushalt im Bereich der Pflichtleistungen erheblich belastet wird. Die meisten Träger – insbesondere die kirchlichen Träger – werden erheblich höhere Zuschüsse erhalten als nach dem zur Zeit geltenden Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK NRW -.
Nach der derzeitigen Gruppenstruktur in den Einrichtungen stellt sich der Vergleich der Finanzierung der Betriebskosten nach dem GTK und dem KiBiz bezogen auf ein komplettes Kindergartenjahr wie folgt dar:
Berechnungsgrundlagen | ||||
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| KiBiz |
| GTK | Differenz |
Kindpauschalen/BKO | 7.634.911,55 € |
| 6.703.285,61 € | 931.625,94 € |
Zuschuß JA | 6.355.017,62 € |
| 5.121.414,81 € | 1.233.602,82 € |
Landesmittel | 2.771.705,16 € |
| 2.067.447,12 € | 704.258,04 € |
Endgültige verlässliche Zahlen können jedoch erst nach Auswertung der zur Zeit durchgeführten Bedarfsbefragung, der in Absprache mit allen Trägern festzulegenden Gruppenformen ab 01.08.2008 und Berücksichtigung der Regelungen der zur Zeit im Fachministerium in Absprache mit den Spitzenverbänden erarbeiteten Verfahrensordnung ermittelt werden.
Die neuen Finanzierungsregelungen dürfen aus Sicht der Verwaltung nicht dazu führen, dass neben den deutlichen finanziellen Mehraufwendungen im pflichtigen Bereich des städtischen Haushaltes in Höhe von derzeit errechneten rund 529.000,-- €uro für ein Kindergartenjahr auch noch höhere freiwillige Aufwendungen anfallen. Im Gegensatz muss dort, wo es nach Abwägung der neuen Regelungen und Berücksichtigung der Trägerinteressen möglich ist, versucht werden, die freiwilligen Aufwendungen zu minimieren.
Die Trägeranteile ab dem 01.08.2008 ergeben sich aus § 20 Abs. 1 KiBiz wie folgt:
Kommunen = 21 %
Kirchen = 12 %
Träger der freien Jugendhilfe = 9 %
Elterninitiativen = 4 %.
Als Anlagen sind zur Kenntnisnahme eine Übersicht der derzeit aus freiwilligen Mitteln der Stadt gezahlten Trägeranteile (Anlage 1) und die nach heutigem Stand errechneten finanziellen Auswirkungen in Bezug ab dem 01.08.2008 bezogen auf zu gewährende gesetzliche Zuschüsse (Anlage 2) beigefügt.
Hierzu ist zusammenfassend festzustellen, dass sich aus den Bezuschussungsregeln des KiBiz für die meisten Träger ab dem 01.08.2008 deutliche finanzielle Verbesserungen im Rahmen der Pflichtzuschüsse aus städtischen- und aus Landesmitteln ergeben werden. Sobald die angekündigte Verfahrenordnung sowie konkretes Zahlenmaterial vorliegt, ist unter den neuen Gegebenheiten zu beschließen, welchen Trägern in welcher Höhe zukünftig weiterhin zusätzliche Zuschüsse aus freiwilligen Mitteln gezahlt werden.
Rechtliche Grundlagen:
Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz – wurde am 25.10.2007 vom Landtag NRW beschlossen und tritt am 01.08.2008 in Kraft. Zeitgleich tritt das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK NRW – außer Kraft.
Planung, Errichtung, Trägerschaft und Finanzierung der Kosten von Kindertageseinrichtungen ergeben sich derzeit noch aus den Vorschriften des GTK NRW sowie den hierzu erlassenen Verordnungen, ab 01.08.2008 aus den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz -.
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gemäss § 24 SGB VIII – KJHG - verpflichtet, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von drei
Jahren bis zum Schuleintritt sicherzustellen. Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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61,5 kB
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