Sitzungsvorlage - V/2010/200
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplanes nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz für die Jahre 2010 - 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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18.05.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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08.06.2010
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die finanzielle Bezuschussung der Kinder- und Jugendarbeit ist in den „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ in der Fassung vom 01.03.2007 niedergelegt.
Das Budget für die kommunale Jugendarbeit wird durch den jährlichen Budgetplan vorgegeben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das „Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes“ (3. AG-KJHG-KJFöG) gibt vor, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gewährleistungs- und Förderungsverpflichtung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode einen örtlichen „Kinder-und Jugendforderplan“ zu erstellen hat.
Der kommunale Förderplan soll für einen mittelfristigen Planungszeitraum die Handlungssicherheit für die Träger erhöhen, die finanziellen Grundlagen sichern und ein fachlich fundiertes, sinnvoll aufeinander abgestimmtes Förderungskonzept darstellen. Für die Angebote der kommunalen Jugendarbeit gibt er für die nächsten Jahre bei den verschiedenen Handlungsfeldern Leitlinien vor.
Zur Erarbeitung des „Kinder-und Jugendförderplans“ setzte der Jugendhilfeausschuss mit Beschluss vom 11.12.2008 (Drucksachen Nr. V/2008/371) einen Arbeitskreis ein, der in mehreren Sitzungen den „Kinder-und Jugendförderplan 2007-2009“ evaluierte und sodann den vorliegenden Planungsentwurf erarbeitete.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 15 Abs. 4 KJFöG erstellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der
Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine
Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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217,5 kB
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