Sitzungsvorlage - V/2010/209

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss bewilligt dem Verein Klatschmohn e.V., unter der Voraussetzung, dass im Unterbudget am Jahresende Zuschussgelder noch vorhanden sind und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt ist, zur Herrichtung einer Scheune zum Gruppenraum, einen Zuschuss  bis zur Höhe von  1.796,00 Euro (= 25 % der anerkennungsfähigen Kosten).

Er geht davon aus, dass das Angebot des Trägers auf dem Gebiete der Kinder- und  Jugendarbeit gem. § 11 SBG VIII dadurch gestärkt und ausgebaut werden kann.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Siehe Sachverhalt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der o.a. Verein ist ein vom Jugendamt Herzogenrath anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe. Er unterbreitet seit einigen Jahren mit den Themenschwerpunkten Naturerfahrung, gesunde Ernährung und Ökologie Angebote der Jugendarbeit auf der Grundlage des § 11 SGB VIII. Für die laufenden Projekte hat der Verein hier bereits Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit beantragt und erhalten.

Um seine Arbeit zu verstetigen und wetterfester gestalten zu können, beabsichtigt er, einen Hauboden in einer Scheune als Gruppenraum auszubauen.

Diese Scheune gehört zum Gut Paulinenwäldchen, auf dem die meisten Angebote auch stattfinden. Sie liegt auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Dies könnte ein Grund sein, den Antrag wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit abzulehnen.

Auf der anderen Seite konnte jedoch durch Gespräche mit dem Verein und nach Vorlage entsprechender Nachweise geklärt werden, dass die o.a. Maßnahmen zum weit überwiegenden Teil von Kindern und Jugendlichen aus der Stadt Herzogenrath genutzt werden.

 

Der Verein macht für diese Maßnahme Kosten in Höhe von 11.050,00 Euro geltend. Da die Angebote zu 65 % von Kindern und Jugendlichen aus Herzogenrath genutzt werden, können auch nur Kosten in Höhe von 7.185,50 Euro anerkannt werden.

Gemäß Pos. 10.2 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit kann zum Bau- und zur Ersteinrichtung von Jugendfreizeiträumen, die überwiegend der Kinder- und Jugendarbeit dienen, ein Zuschuss gewährt werden. Über die Höhe entscheidet der Jugendhilfeausschuss im Einzelfall. Üblicherweise wurden in der Vergangenheit für ähnliche Projekte Zuschüsse von 25 % der anerkennungsfähigen Kosten bewilligt.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, auch in diesem Fall so zu entscheiden und dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 1.796,00 Euro für diesen Zweck in Aussicht zu stellen.

Da die Zuschussmittel budgetiert sind,  und anhand der dem Jugendamt von den Jugendverbänden bisher gemeldeten Teilnehmertage/Maßnahmen festgestellt werden kann, dass diese Mitteln für 2010 vorerst gebunden sind, kann dem Träger nur in Aussicht gestellt werden, den Zuschuss nur bei Freiwerden entsprechender Mittel ausgezahlt zu bekommen.

Möglicherweise kann diese Tatsache auch noch einmal zur Kürzung des Zuschusses führen.

 

Die Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen jedoch, dass nach den Herbstferien Mittel freiwerden, weil bestimmte Maßnahmen oder Anschaffungen von den Verbänden nicht oder zumindest nicht in der beantragten Höhe angefallen sind.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

 

Gemäß § 11 SGB VIII sind jungen Menschen, die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören u.a. die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung.

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

 

Anlage:

Antrag Klatschmohn e. V. vom 25.03.2010

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...