Sitzungsvorlage - V/2008/130-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I/20 - 5. Änderung "Straßer Feld" Hier: 1. Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen 2. Beschluss der Ergänzung zu Punkt 5 “Auswirkungen der Planung“ in der Begründung 3. Beschluss der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beteiligt:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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10.06.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt
- die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen (Anlage 1)
- die erläuternde Ergänzung zu Punkt 5 “Auswirkungen der Planung“ in der Begründung
3. die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Sachverhalt
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2008 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes I/20 "Straßer Feld" aufzustellen und das frühzeitige
Beteiligungsverfahren durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden daher am 15.03.2010 angeschrieben und um Stellungnahme zur Planung gebeten. Am 21.04.2010 fand eine Bürgerversammlung statt, in der die Planung dargelegt und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag versehen als Anlage 1 beigefügt.
In der Begründung wird Punkt 5 “Auswirkungen der Planung“ zum besseren Verständnis um folgenden Text ergänzt:
“Der Ausschluss des heute zulässigen Einzelhandels mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten greift in die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer ein. Mit den Festsetzungen zum Ausschluss der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente werden zwar für die Grundstückseigentümer Einschränkungen gemacht, die jedoch nach Ansicht der Stadt Herzogenrath im Hinblick auf § 1 (6) Punkt 11 BauGB vertretbar sind. Demnach sind bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung - hier das v.g. Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzept Herzogenrath und das Städteregionale Einzelhandelskonzept Aachen (STRIKT) - zu berücksichtigen.“
Der Anlage 2 sind die Satzung mit ihrem Geltungsbereich und die Begründung zu entnehmen. Alle im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellung-nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 3 beigefügt. Die Niederschrift der Bürgerversammlung und von der Öffentlichkeit eingereichten
Anregungen sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Die Verwaltung empfiehlt als nächsten Schritt, die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlagen:
Anlage 1: Zusammenfassung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen und Abwägungsvorschlag
Anlage 2: Satzung mit Geltungsbereich und Begründung
Anlage 3: Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
von der Öffentlichkeit eingereichte Anregungen
Anlage 4: Niederschrift über die Bürgerversammlung vom 21.04.2010 und von der Öffentlichkeit eingereichte Anregungen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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