Sitzungsvorlage - V/2010/217
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion - Bebauungsplan "Alsdorfer Straße" Hier: Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes I/54 "Alsdorfer Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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10.06.2010
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes I/54 “Alsdorfer Straße“ und beauftragt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen.
Weiterhin beauftragt der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung, mit den Eigen-tümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Verhandlungen aufzunehmen, in wieweit die Ziele der Planung einvernehmlich umgesetzt werden können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20. April 2010 (Anlage 2) beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Geilenkirchener Straße/ Bierstraße/Alsdorfer Straße.
Zielsetzung des neu zu beschließenden Bebauungsplanes sollte dabei insbesondere die Sicherung der alten Bebauung, die Beibehaltung der Grünzonen in der Alsdorfer Straße und die Festsetzung für ein Bauprojekt längs der Geilenkirchener Straße auf dem ehemaligen
Debetz-Gelände sein. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Für den Bereich des Rathauses gilt bis zur rückwärtigen Grenze der Grundstücke der Einfamilienhausbebauung hinter dem Rathaus der Bebauungsplan I/22 “Rathaus“.
Der westlich hieran anschließende Bereich beurteilt sich heute nach § 34 BauGB.
Durch Fassung des Aufstellungsbeschlusses und dessen Bekanntmachung sind die rechtlichen Voraussetzungen, gegebenenfalls von den Sicherungsinstrumenten des BauGB (Zurückstellung/Veränderungssperre) Gebrauch zu machen, geschaffen.
Die Sicherung des vorhandenen Bestandes ist aus Sicht der Verwaltung kein zwingend zu verfolgendes städtebauliches Ziel, da selbstverständlich die vorhandene Bebauung Bestandsschutz genießt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Umsetzung der weiteren Ziele Kontakt mit den Eigentümern der potentiellen Freiflächen aufzunehmen, damit gemeinschaftlich Bebauungs-möglichkeiten besprochen und umgesetzt werden.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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197,1 kB
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