Sitzungsvorlage - V/2007/318-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

a)        Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt auf Empfehlung des Rechnungs­prüfungs­aus­schusses gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW n. F. die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 festzustellen.

 

b)        Dem Bürgermeister wird auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW n. F. die vorbehaltlose Entlastung erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Rechtliche Grundlagen:

§§ 59 Abs. 3 und 96 GO NRW n. F.

§ 101 GO NRW a. F. in Verbindung mit § 9 NKFEG NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Herzogenrath über die Prüfung der Jahresrechnung 2006

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Anlagen

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