Sitzungsvorlage - V/2007/362
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe beim Sammelnachweis Personal aufgrund der Umstellung auf das NKF
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beteiligt:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern; Fachbereich 6.2 Kasse; Fachbereich 5.2 Personal
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.12.2007
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Der Sammelnachweis „Personalausgaben“ wird durch die Abrechnung von dreizehn Monaten bei den tariflich Beschäftigten im Haushaltsjahr 2007 einmalig um 560.000 EUR überschritten und erhöht das Jahresdefizit 2007.
Für die Aufwendungen der Beamtenbesoldung für den Januar 2008, die bereits Ende Dezember 2007 ausgezahlt wird, ist in der Eröffnungsbilanz ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der im Januar mit einer Aufwandsbuchung aufgelöst wird. Die Auszahlung im Dezember wird bei der Kasse ins Vorschussbuch übernommen und belastet den Sammelnachweis „Personalausgaben“ 2007 nicht.
Auszahlung und Aufwand für Personal im NKF-Haushaltsjahr 2008 werden dann korrekt die Gehaltszahlungen für zwölf Monate beinhalten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Sammelnachweis „Personalausgaben“ für das Haushaltsjahr 2007 wurde entsprechend den Planzielen des Konzeptes zur Reduzierung von Personalkosten im Zuge des Haushaltssicherungskonzeptes 2005 ff. mit einem Ansatz von 17.160.000 EUR geplant. Er schließt aufgrund der bisher realisierten Maßnahmen nach zwölf Abrechnungsmonaten mit rd. 16,7 Mio. EUR ab und unterschreitet damit den Ansatz um fast 500.000 EUR.
Die Tariflich Beschäftigten erhalten ihre Vergütung nachträglich, d. h. Ende Dezember 2007 für den Dezember 2007. Die Beamtinnen und Beamten erhalten ihre Besoldung im Voraus, d. h. Ende Dezember 2007 für den Januar 2008.
In den kameralen Haushaltsjahren gingen alle Gehaltszahlungen Ende Dezember immer zu Lasten des folgenden Haushaltsjahres, obwohl sie bereits Ende Dezember des alten Jahres verbucht wurden. Dies hing mit dem kameralen Buchungs- und Kassenschluss zusammen. Dadurch ergab sich bei den Personalausgaben der Tariflich Beschäftigten für jedes kamerale Haushaltsjahr ein zwölfmonatiger Abrechnungszeitraum, der die Zahlungen Dezember bis November beinhaltete, für die Beamtinnen und Beamten umfasste der Abrechnungszeitraum die Monate Januar bis Dezember.
Da in diesem Jahr durch die Umstellung auf das Neue kommunale Finanzmanagement (NKF) letztmalig kameral gebucht wird, ist es jedoch nicht wie bisher möglich, die Auszahlung der Gehälter der Tariflich Beschäftigten für den Dezember 2007 in das neue Haushaltsjahr 2008 zu buchen, denn Buchungen für 2008 werden nach der neuen Buchungslogik des NKFs abgewickelt. Die Dezemberzahlung 2007 für die Tariflich Beschäftigten darf im NKF aber nicht im Jahr 2008 gebucht werden, da sie weder einen Aufwand noch eine Auszahlung in 2008 darstellt. Die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten hingegen muss zwar im Dezember 2007 ausgezahlt werden, stellt aber im Januar 2008 einen Aufwand dar, der wiederum im NKF abzubilden ist.
Das bedeutet, dass die Auszahlung der Gehälter der Tariflich Beschäftigten i. H. v. rd. 1.040.000 EUR für den Dezember noch das Haushaltsjahr 2007 und somit den Sammelnachweis „Personalausgaben“ zusätzlich belastet. Dieser muss durch die NKF-Umstellung dreizehn Abrechnungsmonate (Dezember 2006 bis Dezember 2007) tragen, obwohl er lediglich für zwölf Monate kalkuliert wurde. Dies ist eine buchungsmäßige Besonderheit, die nur einmalig im Jahresabschluss der Umstellung und nur für die Gehaltszahlungen der Tariflich Beschäftigten auftritt.
Es ist daher eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 560.000 EUR beim Sammelnachweis „Personalausgaben“ für das Haushaltsjahr 2007 erforderlich.
Rechtliche Grundlagen:
§ 82 GO NRW a. F.
Ratsbeschluss vom 27.09.2001
