Sitzungsvorlage - V/2008/131-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes I/20 "Straßer Feld" um 1 Jahr gem. § 17 (1) BauGB.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im inhaltlichen Zusammenhang mit der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes I/20 “Straßer Feld“ hat der Rat der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung am 24.06.2008 die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes I/20 “Straßer Feld“ beschlossen. Die Veränderungssperre soll verhindern, dass sich Nutzungen und Strukturen verfestigen oder ansiedeln, die der angestrebten städtebaulichen Entwicklung nicht angemessen sind.

 

Zwischenzeitlich hat im Rahmen der Aufstellung dieser Bebauungsplan-Änderung eine Bürgerversammlung am 21.04.2010 stattgefunden und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden frühzeitig an der Planung beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung. Die Beratung und Abwägung der in diesem Zusammenhang eingegangenen Anregungen ist in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 10.06.2010 vorgesehen.

 

Da das Bebauungsplan-Änderungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die Veränderungssperre am 27.06.2010 außer Kraft tritt, empfiehlt die Verwaltung die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 (1) BauGB.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

-  Darstellung des Geltungsbereiches der Satzung der Veränderungssperre

-  Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre

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Anlagen

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