Sitzungsvorlage - V/2010/153
Grunddaten
- Betreff:
-
Budgetierung im Schulbereich hier: Änderung der Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung/Budgetierung für alle städtischen Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
- Beteiligt:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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04.05.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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08.06.2010
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung/Budgetierung für alle städt. Schulen bezüglich der Auftragsvergabe zur Lernmitteilfreiheit entsprechend zu ändern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Die Haushaltsmittel stehen den Schulen im Rahmen eigener Anschaffungsbudgets zur Verfügung.
Herzogenrath, den 12.04.2010
Der Bürgermeister
(Christioph von den Driesch)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Lieferung der Schulbücher ist wegen des hohen Auftragsvolumens grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung notwendig. Durch die Ausschreibung ist unter mehreren Angeboten das wirtschaftlich günstigste Angebot auszuwählen. Da es bedingt durch die Buchpreisbindung keinen Preiswettbewerb und faktisch keinen Servicewettbewerb gibt, wird die Intention einer öffentlichen Ausschreibung nicht erreicht. Es würden mehrere gleiche Angebote eingehen und die Auftragsvergabe müsste per Losentscheid getroffen werden.
Die Rabattstaffel lt. § 7 Abs. 3 Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) sagt den Schulen einen ganzjährigen Rabatt von 12 % zu, wenn die Schulbuchaufträge im Rahmen eigener Anschaffungsbudgets der Schulen vergeben werden. Ab einem Auftragswert von 50.000,-- € beträgt dieser Rabatt 15 %. Bisher wurde der Auftrag als Gesamtauftrag wegen der hohen Rabattierung durch den Schulträger vergeben. Die Ortsansässigkeit des Unternehmers spielte hierbei keine ausschlaggebende Rolle. Der Verwaltungsaufwand für eine öffentliche Ausschreibung steht hier dem verminderten Preisnachlass von ca. 2.200,-- € gegenüber.
Die geänderte Auftragserteilung, wodurch die Schulen selbstständig den Auftrag zur Lieferung der Schulbücher vergeben können, macht eine Änderung der Fassung der Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung notwendig. Der Punkt 5.2. Auftragshöchstgrenze sollte mit Wirkung zum 01.07.2010 wie folgt geändert werden:
Für die Erteilung von Aufträgen durch die Schulen wird eine Höchstgrenze von 8.000,-- € festgesetzt. Aufträge ab 2.500,-- € sind beim Schulträger anzuzeigen. Ausnahme: Die Schule kann für die Beschaffung der Schulbücher Aufträge erteilen bis zur Höhe der ihr für die Beschaffung von Lernmittel zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Richtlinien der Vergabeordnung stehen hier nicht entgegen, da das Prinzip der Wirtschaftlichkeit durch das Buchpreisbindungsgesetz nicht gegeben ist.
Die Verfahrensweise zur Auftragsvergabe durch die städt. Schulen wurde mit der örtlichen Rechnungsprüfung abgestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59 kB
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