Sitzungsvorlage - V/2007/247-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur, den Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports in den vorliegenden Fassungen zuzustimmen. Diese Richtlinien sollen am 01.06.2006 bzw. 01.01.2007 in Kraft treten.

 

Gleichzeitig wird der Auszahlung der Betriebskostennachzahlung im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Kosten sind im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe bereit zu stellen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports wurden zum 01.07.2006 geändert.

 

Hierbei wurde versäumt, im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse für Umkleide- und Duscheinrichtungen die Übernahme der Gebäudeversicherungen und Schornsteinfegergebühren festzulegen.

 

Bei den Richtlinien zur Förderung des Sports sind daher folgende Änderungen notwendig:

 

Punkt 4 der Richtlinien „Betriebskostenzuschüsse für vereinseigene Sportheime“ ist um den Zusatz bernahme der Gebäudeversicherung und Schornsteinfegergebühren (berechnet nur für den Umkleide- und Duschbereich)<  ab dem 01.07.2006 zu erweitern.

 

Gleichzeitig können der letzte Absatz unter Punkt 3.3 und die beiden letzten Absätze unter Punkt 4 der Richtlinien ab 01.01.2007 ersatzlos gestrichen werden.

 

Die geänderten Richtlinien zum 01.07.2006 bzw. 01.01.2007 sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

Aufgrund der Änderungen waren die Betriebskostenzuschüsse für Sportheime für den Zeitraum 01.07.2006 – 31.12.2006 neu zu berechnen. Die sich hieraus ergebende Nachzahlung ist aus Spalte 5 der Anlage 3 ersichtlich. Der Nachzahlungsbetrag von 1.070,57 Euro ist im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe bereit zu stellen. Die Deckung ist bei den Haushaltsstellen 01.57100.620100 und 01.57200.620200 gegeben.

 

Die Verwaltung bittet, den Änderungen der Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports sowie der Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse zuzustimmen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Keine

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

5_1 Richtlinien zur Förderung des Sports

5_1 Richtlinien zur Förderung des Sports 01012007

2007NEU_BKGesamt2007

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Anlagen

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