Sitzungsvorlage - V/2010/224
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftspläne für das Jahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4.1 Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Dezernat 3 bis 2017; Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt; Fachbereich 3: b) Planung; Fachbereich 4 Bau und Betrieb; Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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10.06.2010
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Arbeiten werden überwiegend von städtischen Mitarbeitern durchgeführt. In erster Linie entstehen hierdurch Lohnkosten. Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2011 veranschlagt.
4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
entfällt
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Gemeindeforstamt Aachen führt aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in den Städten Aachen und Herzogenrath die forsttechnische Betriebsleitung auf den stadteigenen Waldflächen der Stadt Herzogenrath durch.
In den beigefügten Forstwirtschaftsplänen sind die für 2011 vorgesehenen Maßnahmen, die zur Pflege und Unterhaltung des Waldes nutzbringend sind, beschrieben. Wie in den Vorjahren orientieren sich diese Maßnahmen an den Werten aus der alten Forsteinrichtung und den Vorgaben der NABU-Naturwaldgemeinde, denen sich die Stadt Herzogenrath verpflichtet hat.
Erläuterungen zu den Forstwirtschaftsplänen 2011:
a) Allgemeines
Die Forsteinrichtung der Stadt Herzogenrath ist im Jahre 2007 abgelaufen und wurde bisher nach Rücksprache mit der Unteren Forstbehörde, Regionalforstamt Rureifel Jülicher Börde, fortgeschrieben. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Herzogenrath mündlich eine Förderzusage durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW zur Erstellung einer neuen Forsteinrichtung erhalten; diese wurde im Dezember 2009 bedauerlicherweise wegen Budgetkürzungen wieder zurückgezogen. Vor diesem Hintergrund bildet auch im kommenden Forstwirtschaftsjahr die fortgeschriebene Forsteinrichtung die Planungsgrundlage.
b) Planung und Vollzug
Zur Holzeinschlagsplanung können heute noch keine Werte geliefert werden. Die Holzverkaufsverhandlungen beginnen traditionell im späten Sommer. Aus den Tendenzen der Holzmarktentwicklung und den waldbaulichen Notwendigkeiten wird dann im Herbst die holzmarktkonforme Einschlagsplanung abgeleitet.
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit ( Esche, Bergahorn, Kirsche )
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit ( Roteiche, Birke, Roterle,
Eberesche, Robinie, Rosskastanie )
c) Kulturen, Wege, Erholung im Forstwirtschaftsjahr 2011
Aufforstung
Durch den Sturm Xynthia am 28.02.10 wurden in Abteilung 623 b³ (Teuterhof) Fichten entwurzelt. Die entstandenen Freiflächen sollen mit 500 Rotbuchen aufgeforstet werden.
Freischnitt
Bei dem geplanten Freischnitt in den Unterabteilung 644 a³ und 644 a4 (Bierstraße/Broichbachtal sowie im Jungen´schen Wald) werden die gepflanzten Bäume gegen starke Konkurrenzvegetation wie beispielsweise Brombeere frei geschnitten. Insbesondere auf Freiflächen und in sehr lichten Beständen besteht die Gefahr, dass sich diese Konkurrenzvegetation gegenüber den gepflanzten Bäumen durchsetzt und den Erfolg der Pflanzung gefährdet. Diese Arbeiten fallen überwiegend in den Sommermonaten (zweites und drittes Quartal) an.
Läuterung
Darüber hinaus ist geplant, fünf Abteilungen mit einer Gesamtfläche von 6 Hektar zu läutern, das heißt, in jungen Beständen die schlechtwüchsigen und die nicht standortgerechten Bäume zu entnehmen.
Wegebau/Wegeunterhaltung
Die Unterhaltung der Forstwirtschaftswege ist eine Daueraufgabe. Die geplanten Maßnahmen umfassen das Öffnen von Durchlässen, das Zurückschneiden von Astwerk an den Wegrändern (Lichtraumprofil) sowie die laufende Unterhaltung der Verschleißschicht. Bei dieser Aufgabe fallen sowohl Regie- als auch Fremdkosten an.
Erholungseinrichtungen
Die Unterhaltung von Erholungseinrichtungen wie Schutzhütten, Bänke und Wegeabgrenzungen, die Sicherstellung der Verkehrssicherheit insbesondere im direkten Umfeld der Erholungseinrichtungen, an Wanderwegen und entlang der Wohnbebauung sowie die Müllentsorgung zählen ebenso zu den regelmäßigen durchzuführenden Arbeiten in einem Naherholungswald.
d) Fremdkosten
Ankauf von Pflanzmaterial: 500 Euro
Anschaffung von Vogelnistkästen (Unterhaltung durch den NABU): 150 Euro
Sicherstellung des Lichtraumprofils, Rückschnitte an Wegerändern: 1.000 Euro
Unterhaltung von Forstwegen: 4.000 Euro
Maschinen und Geräte:
- Unterhaltung des Mannschaftstransporters 3.000 Euro
- Anschaffung von Geräten, Werkzeugen und Schutzkleidung 2.500 Euro
Maßnahmen zur Verkehrssicherung: 1.500 Euro (Rest in Eigenregie)
Unterhaltung von Erholungseinrichtungen: 1.000 Euro
gesamt: 13.650 Euro
Rechtliche Grundlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath,
Landes- und Bundesforstgesetzgebung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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