Dringlichkeitsentscheidung - V/2007/268
Grunddaten
- Betreff:
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Erhebliche überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 02.70000.957600 - Kanalsanierung Siedlung Mühlenbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Fachbereich 6 Finanzen; Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.12.2007
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabe
Haushaltsmittel stehen - nicht - zur Verfügung
im Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt
2. Deckungsvorschlag:
Durch Minderausgaben bei HHSt. 02.70000.941500 – Kanalsanierung Am Ehrenmal, Möricke-/Einsteinstraße – ist eine ausreichende Deckung innerhalb des Deckungskreises im städtischen Haushalt gegeben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2007 stehen bei der HHSt 02.70000.957600 noch Haushaltsreste in Höhe von ca. 72.000 € zur Verfügung.
Der Bau- und Verkehrsausschuss wurde in seiner Sitzung am 11.09.2007 darüber informiert, dass sich noch ein Teil des derzeitigen Entwässerungssystems in der Siedlung Mühlenbach in einem sehr schlechten Zustand befindet und deshalb Kanalbauarbeiten in der Mühlenbachstraße kurzfristig durchgeführt werden müssen.
Entgegen der Planungen zum Doppelhaushalt 2006/2007 wurden bei genaueren Untersuchungen der vorhandenen Kanalsubstanz diese erhebliche Mehrmängel festgestellt. Aufgrund dessen erhöht sich die Auftragssumme.
Nach Wertung der öffentlichen Ausschreibung betragen die Kosten ca. 119.000 €, so dass zur Kostendeckung auf der o.g. HHSt. eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 47.000 € erforderlich werden.
Rechtliche Grundlagen:
GO NRW
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme RPA:
Gegen die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 02.70000.957600 bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken, da die Unabweisbarkeit der Ausgabe nachvollziehbar und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gem. § 82 GO NRW gewährleistet ist.
