Sitzungsvorlage - V/2007/351

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Die Änderungen treten am  Tag nach der Beschlussfassung des Rates in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Regelung der Arbeitsweise des Rates und seiner Ausschüsse hat der Rat der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung am 14.12.2004 im Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie eine Geschäftsordnung beschlossen.

 

Der Rat ist legitimiert, seine inneren Angelegenheiten in eigener Verantwortung und nach seinem Sachverstand zu ordnen. Die Geschäftsordnung hat keinen Satzungscharakter und ist dem zufolge nicht öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Landtag NRW hat am 09.Oktober 2007 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO–Reformgesetz – verabschiedet.

 

Durch Artikel 1 des GO-Reformgesetzes erfolgte eine Änderung der Gemeindeordnung.

 

Das Gesetz ist am Tag nach seiner Verkündigung, somit am 17. Oktober 2007 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass die Änderungen des § 50 Abs. 3 Sätze 3 – 6 der Gemeindeordnung erst mit dem Ende der laufenden Wahlperiode der Vertretung am 20. Oktober 2009 in Kraft treten.

 

Im Gesetzestext erfolgt künftig eine genaue Differenzierung zwischen ( gewähltem) „Ratsmitglied“ und „Mitgliedern des Rates“ ( einschließlich der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister als gesetzlichem Mitglied).

 

Die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen diese Differenzierung.

 

Die Neufassung des § 58 GO NRW erfordert eine Anpassung des § 27 der Geschäftsordnung im Hinblick auf die Festsetzung der Tagesordnung sowie die Teilnahmerechte der Ausschussmitglieder.

 

Die vorgeschlagenen Regelungen bezüglich des Datenschutzes fassen die bestehende Rechtslage zusammen und dienen letztlich der Rechtsicherheit. Sie entsprechen den Regelungen der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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Anlagen

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