Sitzungsvorlage - V/2007/370
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben zur Weiterleitung der Landeszuweisung der Offenen Ganztagsschule und der Halbtagsbetreuung an die Träger der Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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18.12.2007
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Genehmigung der nachfolgend aufgeführten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben:
Haushaltsstelle 01.21001.718000 10.297,09 € (außerplanmäßige Ausgabe)
Haushaltsstelle 01.21003.718000 7.777,09 € (überplanmäßige Ausgabe)
Haushaltsstelle 01.21004.718000 13.047,09 € (überplanmäßige Ausgabe)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch Wenigerausgaben im Budget des Fachbereiches 2 bei HH-Stelle 01.46401.718000 „Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse an Einrichtungen freier Träger“ sichergestellt, da der Deckungskreis der Personalkosten ausgeschöpft ist.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch die Elternbeiträge, die bei den außerplanmäßigen HH-Stellen 01.21003.110000 und 01.21004.110000 vereinnahmt werden konnten und durch die höheren Landeszuweisungen bei den HH-Stellen 01.21003.171400 und 01.21004.171400.
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Zur außerplanmäßigen Ausgabe bei der HH-Stelle 01.21001.718000:
Für die Offene Ganztagsschule erhält die Stadt Herzogenrath eine Landeszuweisung in Höhe von 820,- € pro teilnehmendem Kind (1.660,- € für Kinder im Gemeinsamen Unterricht „GU“). Zusätzlich muss der Schulträger hierzu einen Eigenanteil in Höhe von 410,- € pro teilnehmendem Kind leisten.
Für die Halbtagsbetreuung erhält die Stadt Herzogenrath eine Landeszuweisung in Höhe von 5.500,- € pro Schule.
Da beide Maßnahmen an der GGS Kämpchen bis zum 31.07.2007 in der Trägerschaft der Stadt Herzogenrath lagen, musste die Landeszuweisung nicht weitergeleitet werden.
Einnahmen bestanden aus der Landeszuweisung und den Elternbeiträgen, Ausgaben waren die Personalkosten.
Seit dem 01.08.2007 liegt nunmehr die Trägerschaft beider Maßnahmen an der GGS Kämpchen bei der Jugendhilfeeinrichtung „Haus St. Josef“ in Eschweiler.
Der Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Herzogenrath und den Trägern der Maßnahmen sieht die Weiterleitung der OGS-Landeszuweisung (820,- € bzw. 1.660,- € pro Kind), des Eigenanteils (410,- € pro Kind) und der Landeszuweisung für die Halbtagsbetreuung (5.500,- €) in 12 Monatsbeträgen vor. Zusätzlich erhält der Maßnahmenträger laut Kooperationsvertrag einen Kostenbeitrag für Sach- und Overheadkosten in Höhe von 150,- € pro Kind, das der Stadt Herzogenrath bis zum 21.05.2007 als OGS-Kind gemeldet wurde.
An der GGS Kämpchen nehmen 47 Kinder an der Offenen Ganztagsschule teil (am 21.05.2007 = 41); hiervon sind 3 Kinder GU-Kinder. Die Halbtagsbetreuung wird ebenfalls für 25 Kinder angeboten.
Demnach müssen im Schuljahr 2007/2008 insgesamt 71.980,- € an das Haus St. Josef Eschweiler weitergeleitet werden. Hiervon entfallen 32.915,45 € auf das Haushaltsjahr 2007.
22.618,36 € wurden bereits in den Monaten August bis November mit Genehmigung des Kämmerers als außerplanmäßige Ausgabe verausgabt.
Da der Trägerwechsel bei den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2006/2007 noch nicht in Erwägung gezogen wurde, konnte keine entsprechende HH-Stelle und Ausgabe veranschlagt werden.
- Zu den überplanmäßigen Ausgaben bei den HH-Stellen 01.21003.718000 und 01.21004.718000:
Die o. g. Haushaltsstellen „Weiterleitung der Landeszuweisung für die OGS“ weisen für das Haushaltsjahr 2007 einen Ansatz in Höhe von jeweils 28.500,- € auf. Diese basierten auf einer Teilnehmerzahl von jeweils 25 OGS Kindern zuzüglich Halbtagsbetreuung.
Die Teilnehmerzahl der Offenen Ganztagsgrundschulen Klinkheide und Pannesheide liegen in diesem Schuljahr allerdings bei 32 (Klinkheide) und 40 (Pannesheide). Entsprechend höher sind die Beträge der Landeszuweisung, die an die Träger weitergeleitet werden müssen.
Des Weiteren werden seit dem 01.08.2007 unabhängig von der Trägerschaft der Maßnahmen erstmalig alle Elternbeiträge durch die Stadt Herzogenrath vereinnahmt. Somit muss die Stadt Herzogenrath diese zur Kostendeckung an den Träger weitergeben.
Zudem sehen die Kooperationsverträge für das Schuljahr 2007/08, wie unter 1. bereits erwähnt, erstmalig einen Kostenbeitrag für Sach- und Overheadkosten vor, den die Stadt Herzogenrath in 12 Monatsraten an die Träger der Maßnahme überweist.
Bei der Haushaltsstelle 01.21003.718000 wurden bislang insgesamt 32.128,36 € verausgabt.
Bei der Haushaltsstelle 01.21004.718000 wurden bislang insgesamt 36.688,36 € verausgabt.
Die Deckung der gesamten überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch die Elternbeiträge, die bei den außerplanmäßigen HH-Stellen 01.21003.110000 und 01.21004.110000 vereinnahmt werden konnten und durch höheren Landeszuweisungen bei den HH-Stellen 01.21003.171400 und 01.21004.171400.
Rechtliche Grundlagen:
Kooperationsverträge mit den Trägern der Maßnahmen in den Grundschulen Kämpchen, Klinkheide und Pannesheide.
