Sitzungsvorlage - V/2010/095-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung und die Ausführungen des Herrn Gohla zur Kenntnis.

Er bittet den Haupt- und Finanzausschuss, den Sperrvermerk für das Sachkonto „Partizipationsprojekte in der Jugendarbeit“ aufzuheben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

 

Nach Genehmigung des Haushaltes und Freigabe durch den HuFa stehen bei Produkt 0636210  15.000,00 Euro zur Durchführung von Beteiligungsprojekten und den künftigen Jugendbeirat zur Verfügung. Hinzu kommen 750 Euro für notwendige Geschäftsausgaben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 20.04.2010 traf sich im großen Sitzungssaal des Rathauses erstmals der „Runde Tisch“, der die Gründung eines Jugendbeirates begleiten soll.

Eingeladen waren neben Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses VertreterInnen der SV der S I und SII-Schulen, VertreterInnen des Stadtjugendringes und der AGOT.  

Gemäß des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses sollte dieser Vorschläge zu folgenden Eckpunkten erarbeiten:

  • Wahlberechtigte Altersgruppe
  • Aufstellung der zu Wählenden
  • Durchführung der Wahl
  • Länge der Wahlperiode
  • Bekanntmachung

 

Wie dem anliegenden Protokoll zu entnehmen ist, wurden hierzu bereits Vorschläge unterbreitet.

Diese Vorschläge müssen nun bei einem Folgetreffen tiefergehender diskutiert werden. Die Punkte, bei denen noch ein Aushandlungsbedarf besteht, sollten dann abschließend geklärt werden.

Parallel dazu findet in den drei Stadtteilen noch vor den Sommerferien je ein Jugendforum statt. Hierzu werden zur Zeit drei Moderatoren geschult bzw. vorbereitet. Hierzu sollen alle am Thema Partizipation interessierten Jugendlichen eingeladen werden. Die Jugendforen sollen ebenfalls Vorschläge in Bezug auf den Jugendbeirat unterbreiten. Außerdem bieten die Jugendforen ein niederschwelliges Podium, um lebensraumorientierte Themen der Jugendlichen zu platzieren.

 

Als einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung der Kommunikation aller am Gründungsprozess Interessierten, aber auch als Kommunikationsplattform für den dann bestehenden Jugendbeirat, soll eine eigene Homepage (Internetplattform) entwickelt werden. Hierfür, für die Schulung der Moderatoren, die Gestaltung der Jugendforen sowie die Durchführung der Wahlen werden bereits Haushaltsmittel benötigt, die der Haupt und Finanzausschuss zunächst freigegeben müsste.

 

Rechtliche Grundlagen:

Gemäß § 1 SGB VIII (KJHG) soll Jugendhilfe dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.

 Nach § 8 SGB VIII (KJHG) sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.

Nach § 6 Abs. 1 des 3. AG-KJHG – KJFöG des Landes NRW haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. Zur Förderung der Wahrnehmung ihrer Rechte sollen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Nach Abs. 2 sollen Kinder und Jugendliche an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie bei der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden.

Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes“ stellt die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten als ein wichtiges Grundrecht heraus.

Nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sichern die Vertragsstaaten dem Kind, das fähig ist, sich eine Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

Nach § 23 GO NRW soll der Rat die Einwohner möglichst frühzeitig über alle Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind und das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl nachhaltig berühren, informieren und diesen die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung einräumen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Anlage

 

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Anlagen

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