Sitzungsvorlage - V/2010/247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen des Umwelt- und Planungsausschusses ein Konzept zu erarbeiten, wie Siedlungen aus den Nachkriegsjahren bis hin in die späten 80er-Jahre städtischerseits an heutige Wohnbedürfnisse angepasst werden können.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Mittel für eine finanzielle Altbautenförderung sind im Haushaltsjahr 2010 nicht vorhanden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit als Anlage beigefügtem Antrag vom 12.04.2010 initiiert die Kooperation CDU/Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Auseinandersetzung mit der Problematik der Weiterveräußerung gebrauchter Immobilien im Stadtgebiet, die aufgrund der kostenintensiven Anpassung an heutige Lebens- und Wohnverhältnisse wirtschaftlich immer schwieriger wird.

 

Konkret beantragt die Kooperation CDU/Bündnis 90/DIE GRÜNEN, ein Konzept zu entwickeln, wie neben dem parallel für Neubaugebiete konzipierten Familienrabatt gerade für junge Familien eine Altbautenförderung entwickelt werden kann.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass im Gegensatz zur Veräußerung von Grundstücken durch die Stadt Herzogenrath und hiermit einhergehend teilweise gewährte Familienrabatte nicht ohne weiteres übertragbar sind auf die Subventionierung von Altbauverkäufen. Auch bei Grundstücksveräußerungen Dritter, z. B. Grundstücksentwicklungsgesellschaften oder privaten Neubaugebietsentwicklungen, subventioniert die Stadt keine Grundstücksgeschäfte. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist jedoch die Problematik schon länger im Fokus der Verwaltung, dass in älteren Siedlungen, in denen beispielsweise das Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und Wohnhaus heutigen Wünschen nicht mehr entspricht oder aufgrund der baurechtlichen Vorschriften sowohl familien- als auch altengerechte Umbaumaßnahmen oder auch energetische Sanierungen vereinzelt nur schwer oder gar nicht möglich sind, potentielle Käufer von ansonsten ernst gemeinten Kaufabsichten abhalten.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher, dem Umwelt- und Planungsausschuss in einer der nächsten Sitzungen hierzu eine Bestandsaufnahme vorzulegen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, wie dem Leerstand nicht mehr zeitgemäßer Wohngebäude im Stadtgebiet konstruktiv entgegen gewirkt werden kann.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

keine

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Antrag der Kooperation CDU/Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Anlagen

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