Sitzungsvorlage - V/2009/004-E03
Grunddaten
- Betreff:
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Schulsozialarbeit hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.11.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
- Beteiligt:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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22.06.2010
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beschließt, die Einstellung von Fachkräften zur Durchführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen in der Stadt Herzogenrath im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an die „Sprungbrett GmbH“ – Beschäftigungsinitiative der StädteRegion Aachen – zu übertragen.
Zum 01.11.2011 soll je eine Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50 v. H. für die Regenbogenschule und die Grundschule Straß sowie für die Grundschulen Bierstraß und Alt-Merkstein und zum 01.09.2011 eine Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 0,75 v. H. für die Grundschulen Klinkheide, Kohlscheid-Mitte und Kämpchen eingestellt werden.
Zur Absicherung der Zusammenarbeit sind zwischen dem Jugendamt, dem Schulamt und den betroffenen Grundschulen Kooperationsvereinbarungen zu schließen. In diese sollten auch die Grundschulen Pannesheide und Dietrich-Bonhoeffer-Schule sowie die Käthe-Kollwitz-Förderschule einbezogen werden, an denen bereits Schulsozialarbeiterinnen mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils 50 v. H. tätig sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsberatungen die erforderlichen Haushaltsmittel ab 2011 zur Verfügung zu stellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Gesamtkosten
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. In der Endausbaustufe – 1,75 Stellenanteile – wird ein Personalmehraufwand in Höhe von jährlich rund 120.000,-- €uro kalkuliert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung am 08.12.2009 hat der BSK beschlossen, bis zum Schuljahr 2011/2012 an jeder Grundschule in Herzogenrath eine viertel Stelle für die Schulsozialarbeit aus kommunalen Haushaltsmitteln einzurichten und möglichst über weitere Stellenanteile in Einzelgesprächen mit den Schulen Einvernehmen über den Einsatz evtl. Lehrerstellen zu erzielen.
Die Verwaltung hat mit dem zuständigen Schulrat als Schulaufsichtsbeamten für die städtischen Grundschulen in Herzogenrath ein eingehendes Gespräch geführt, um zu eruieren, inwieweit von dort eine Umsetzung des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 23.01.2008 über die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen befürwortet werden kann. Danach geht es zentral um die Frage, ob es möglich ist, dass die Einstellung von Fachkräften auf Stellen des Landes NRW an Schulen der Stadt Herzogenrath grundsätzlich in dem Umfang erfolgen kann, wie die Stadt ihrerseits gleichzeitig sozialpädagogisches Personal aus eigenen Mitteln oder sozialpädagogisches Personal der Jugendhilfe für die jeweilige Schule zur Verfügung stellt.
Als Fazit ist festzustellen, dass die derzeitige Personalausstattung der Grundschulen mit Lehrern und Lehrerinnen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes es nicht zulässt, auf Lehrerstellenanteile zu Gunsten von Schulsozialarbeit zu verzichten und von daher die Umsetzung des vorstehenden Erlasses in der Praxis nicht möglich ist. Dies ist von den Schulleitungen der Grundschulen nochmals einvernehmlich bestätigt worden.
Somit scheidet eine Beteiligung des Landes aus und es kann derzeit nur der kommunale Anteil als Maßnahme im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Schulsozialarbeit ist insoweit ein Angebot der Jugendhilfe, das innerhalb der Organisationsform Schule tätig wird. Sie umfasst die Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben. Das Sozialgesetzbuch VIII – SGB VIII, KJHG - fordert eine solche kooperative Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Professionen. Durch positives Handeln, Lebensweltorientierung der pädagogischen Arbeit und das Prinzip der Freiwilligkeit der Annahme von individueller Hilfe arbeitet sie in und mit Schule und Familie zusammen. Schulsozialarbeit meint methodische Sozialarbeit in der Schule zur Prävention und Intervention bei sozialen Störungen. Diese Störungen können ausgehen von einzelnen Kindern, Gruppen von Schülern und/ oder deren Umfeld. Die Schulsozialarbeit findet in der Schule statt, bleibt aber eingebunden in den organisatorischen und fachlichen Zusammenhang der Jugendhilfe. Die Schulsozialarbeit hat eine eigenständige vorwiegend präventive Aufgabe. Sie wirkt als Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe und entwickelt gemeinsam mit Eltern, Kindern, Lehrern und Institutionen vor Ort Lösungen in Problemsituationen auf der Grundlage von Ressourcen. Schulsozialarbeit an Grundschulen versteht sich als ganzheitliche Förderung der Schülerinnen und Schüler und berücksichtigt vor allem soziale, emotionale, körperliche, kreative und kognitive Aspekte.
Die gesamte Schulsozialarbeit an den Herzogenrather Grundschulen, auch die Schulsozialarbeiterinnen an der Grundschule Pannesheide und Dietrich-Bohnhoeffer-Schule sollten in einem Fachteam: „Schulsozialarbeit“ zusammengefasst und im Rahmen eines einheitlichen Handlungskonzeptes der örtlichen Jugendhilfe, und zwar dem Team des Allgemeinen Soziales Dienstes eng angegliedert werden. Hieraus bieten sich Möglichkeiten von kollegialer Fallberatung und Austausch sowie Reflexion.
In Gesprächen mit der Verwaltung hat sich „Sprungbrett“ – Beschäftigungsinitiative der StädteRegion Aachen – angeboten, die Einstellung der Fachkräfte für die 1,75 Fachkräfte der Schulsozialarbeit zu übernehmen. Da sie bereits SchulsozialarbeiterInnen aus anderen Kommunen im Bereich von Haupt- und Förderschulen beschäftigt, verfügt die Beschäftigungsinitiative in diesem Bereich über einschlägige Erfahrungen und würde die Qualifizierung der Fachkräfte entsprechend begleiten. Durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrages würde die Stadt Herzogenrath zur Sicherung der Beschäftigungsinitiative bzw. ggfls. deren Nachfolgerin (VaBW) einen weiteren Beitrag leisten.
Um die Schulsozialarbeit sukzessive an allen Herzogenrather Grundschulen bis zum Schuljahresbeginn 2011/2012 einzuführen, schlägt die Verwaltung vor, zunächst zum 01.01.2011 Fachkräfte für die Regenbogenschule und die Grundschule Straß (insgesamt 0,5 Stellenanteil) und die Grundschulen Bierstraß und Alt-Merkstein ((insgesamt 0,5 Stellenanteil) und zum 01.09.2011 für die Grundschulen Klinkheide, Kohlscheid-Mitte und Kämpchen einzustellen. Bei dieser Prioritätensetzung hat die Verwaltung entsprechende sozialräumliche Daten im jeweiligen Einzugsbereich der Schulen bezogen auf Ausländeranteil, Arbeitslosenquote sowie Anteil von Ausländern und Migranten an der Gesamtschülerzahl ausgewertet.
Zur Absicherung der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt, dem Schulamt und den Grundschulen sollen gemeinsam Kooperationsvereinbarungen ausgearbeitet und abgeschlossen werden, wobei es sinnvoll erscheint, hier auch die bereits beschäftigten Sozialarbeiterinen der Grundschule Pannesheide, der Dietrich-Bonhoeffer-Schule und der Käthe-Kollwitz-Förderschule mit einzubeziehen.
Rechtliche Grundlagen:
3. AG-KJHG_Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG):
§ 2 Abs. 2: Jugendsozialarbeit soll insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen. Sie bietet jungen Menschen vor allem durch Hilfen in der Schule und in der Übergangsphase von der Schule zum Beruf spezifische Förderangebote sowie präventive Angebote zur Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung und zu Berufsfähigkeit.
§ 7 (Abs.1): Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten abstimmen.
(Abs. 3): Die örtl. Träger der öff. JH wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird.
§ 10 Abs. 1 Nr. 2: Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehört insbesondere die schulbezogene Jugendarbeit. Sie soll in Abstimmung mit der Schule geeignete pädagogische Angebote der Bildung, Erziehung und Förderung in und außerhalb von Schulen bereitstellen.
§ 13: Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher Bildung sowie die Unterstützung junger Menschen bei der sozialen Integration und der Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. Dazu zählen auch schulbezogene Angebote mit dem Ziel, die Prävention in Zusammenarbeit mit der Schule zu verstärken.
