Sitzungsvorlage - V/2010/113-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung einer Schachanlage und Errichtung einer Boulebahn an der Kopernikusstraße hier: Antrag der Kooperation CDU/Bündnis90Die Grünen vom 07.12.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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22.06.2010
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beschließt die Verlagerung der Schachanlage und die Installation einer Boulebahn im Bereich der Grünfläche an der Kopernikusstraße.
Er bittet den Haupt- und Finanzausschuss, entsprechende Mittel für den nächstjährigen Haushalt bereit zu stellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss hat sich in der Sitzung am 16.03.2010 mit der Angelegenheit beschäftigt. Auf die Erläuterungen zur Drucksachen – Nr. 113/2010 und die Niederschrift zur Sitzung wird verwiesen.
Bei der Besichtigungsfahrt des Jugendhilfeausschusses ist festgestellt worden, dass die Verlegung der Schachanlage und die Errichtung einer Boulebahn die Nutzungsmöglichkeiten des Spielplatzes nicht beeinträchtigen.
Der FB 4 – Bau- und Betrieb hat bei dieser Besichtigung erklärt, dass eine Verlegung des Schachfeldes unrentabel sei. Daher sollte aus wirtschaftlichen Gründen eine neue Schachanlage angelegt werden. Die Kosten für die Neuanlage eines Schachfeldes betragen ca. 3.700,00 Euro. Die Kosten für die Anlage einer Boulebahn werden auf 6.400,00 Euro geschätzt.
Mit Beschluss vom 18.05.2010 hat der Jugendhilfeausschuss folgende Feststellung getroffen: „Hinsichtlich des Antrages der Kooperation bezüglich des Einbaus einer Boulebahn und eines Großschachspieles auf der Grünanlage an der Kopernikusstraße stellt der JHA fest, dass gegen eine Realisierung dieser Maßnahmen keine Bedenken bestehen.“
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für diese Maßnahme keine Mittel im Haushalt vorgesehen sind.
Sollte der Ausschuss der Maßnahme zustimmen, müssen entsprechende Mittel in den nächstjährigen Haushalt eingestellt werden.
Rechtliche Grundlagen:
keine
