Sitzungsvorlage - V/2007/353-E05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß der geänderten Aufteilung des Geltungsbereiches im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplanes II/12-9. Änderung „Kircheich“ (siehe Drucksachen-Nr. V/2008/395-E 02 im Umwelt- und Planungsausschuss am 10.06.2010) beschließt der Rat der Stadt, zunächst nur die Teilbereiche A und B durch Bekanntmachung zur Rechtskraft zuführen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Die erforderlichen Planungs- und Gutachterkosten wurden vom Investor übernommen.

 

2. Deckungsvorschlag:

 

3. Folgeerträge / Folgekosten:

 

4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 16.12.2008 den Bebauungsplan II/12 – 9. Änderung „Kircheich“ als Satzung beschlossen.

 

Da bisher kein Investor gefunden werden konnte, soll nun, wie am 10.06.2010 mit Drucksa-chen-Nr.: V/2008/395-E02 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Umwelt- und Planungs-ausschusses beraten, ein überarbeiteter städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Herzo-genrath und der Bluestone Real Estate GmbH abgeschlossen werden.

 

Ein neuer Investor möchte das Vorhaben in 3 Teilbereiche (A, B und C) aufteilen. Die Teilbe-reich A und B sollen zuerst entwickelt werden. Im Teilbereich A werden ca. 80 Pflegeplätze sowie ca. 10 Sonderpflegeplätze, z.B. für Kurzzeitpflege, entstehen. Die Bebauung im (alten und neuen) Teil B soll annährend wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Hier sollen ca. 60 altengerechte und barrierefreie Wohneinheiten entwickelt werden. Zwischen dem Ca-sinopark und den vorhandenen Einfamilienhäusern der Rehmannstraße (Bereich C) könnte durch eine Änderung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen eine attraktive Einfa-milienhausbebauung ermöglicht werden. Zum Änderungsverfahren wird dem Umwelt- und Planungsausschuss zur gegeben Zeit eine Vorlage zur Beratung vorgelegt.

 

Auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung vor, den Bebau-ungsplan gemäß der Anlage in die Bereiche A bis C zu teilen und die Bereiche A und B nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages durch Bekanntmachung der Rechtskraft zu zuführen. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der Bereiche A und B bleiben grundsätzlich unverändert. Es werden lediglich zur Planeindeutigkeit redaktionelle Anpas-sungen hinsichtlich der Abgrenzung zum Teilbereich C vorgenommen.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

Anlage/n:

 

  1. Bebauungsplanentwurf mit Legende
  2. Teilbereiche A-C
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Anlagen

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