Sitzungsvorlage - V/2007/353-E05
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Änderung des Bebauungsplanes II/12 "Kircheich" Hier: Teilung des Bebauungsplanes und Bekanntmachung der Satzung für die Teilbereiche A und B
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beteiligt:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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29.06.2010
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Beschlussvorschlag
Gemäß der geänderten Aufteilung des Geltungsbereiches im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplanes II/12-9. Änderung „Kircheich“ (siehe Drucksachen-Nr. V/2008/395-E 02 im Umwelt- und Planungsausschuss am 10.06.2010) beschließt der Rat der Stadt, zunächst nur die Teilbereiche A und B durch Bekanntmachung zur Rechtskraft zuführen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Die erforderlichen Planungs- und Gutachterkosten wurden vom Investor übernommen.
2. Deckungsvorschlag:
3. Folgeerträge / Folgekosten:
4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 16.12.2008 den Bebauungsplan II/12 – 9. Änderung „Kircheich“ als Satzung beschlossen.
Da bisher kein Investor gefunden werden konnte, soll nun, wie am 10.06.2010 mit Drucksa-chen-Nr.: V/2008/395-E02 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Umwelt- und Planungs-ausschusses beraten, ein überarbeiteter städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Herzo-genrath und der Bluestone Real Estate GmbH abgeschlossen werden.
Ein neuer Investor möchte das Vorhaben in 3 Teilbereiche (A, B und C) aufteilen. Die Teilbe-reich A und B sollen zuerst entwickelt werden. Im Teilbereich A werden ca. 80 Pflegeplätze sowie ca. 10 Sonderpflegeplätze, z.B. für Kurzzeitpflege, entstehen. Die Bebauung im (alten und neuen) Teil B soll annährend wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Hier sollen ca. 60 altengerechte und barrierefreie Wohneinheiten entwickelt werden. Zwischen dem Ca-sinopark und den vorhandenen Einfamilienhäusern der Rehmannstraße (Bereich C) könnte durch eine Änderung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen eine attraktive Einfa-milienhausbebauung ermöglicht werden. Zum Änderungsverfahren wird dem Umwelt- und Planungsausschuss zur gegeben Zeit eine Vorlage zur Beratung vorgelegt.
Auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung vor, den Bebau-ungsplan gemäß der Anlage in die Bereiche A bis C zu teilen und die Bereiche A und B nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages durch Bekanntmachung der Rechtskraft zu zuführen. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der Bereiche A und B bleiben grundsätzlich unverändert. Es werden lediglich zur Planeindeutigkeit redaktionelle Anpas-sungen hinsichtlich der Abgrenzung zum Teilbereich C vorgenommen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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705,1 kB
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2
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65,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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423,3 kB
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