Sitzungsvorlage - V/2009/275-E05
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse des Rates der Stadt Herzogenrath; hier: Besetzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur und des Jugendhilfeausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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29.06.2010
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Beschlussvorschlag
- Der Rat stellt fest, dass Herr Frank Schniske durch die Verlegung seines Hauptwohnsitzes nach 50170 Kerpen als sachkundiger Bürger aus dem Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur sowie als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied gem. § 4 Abs. 2 Ziffer a) der Satzung für das Jugendamt aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschieden ist. Weiterhin stellt der Rat fest, dass Herr Peter Schwalen durch die Verlegung seines Hauptwohnsitzes nach 52080 Aachen als stellvertretender sachkundiger Bürger aus dem Bau- und Verkehrsausschuss ausscheidet.
- Auf Vorschlag der FDP-Fraktion wählt der Stadtrat Herrn Chistoph Szelinski als sachkundigen Bürger in den Jugendhilfeausschuss.
- Auf Vorschlag der FDP-Fraktion wählt der Stadtrat Herrn Chistoph Szelinski als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied gem. § 4 Abs. 2 Ziffer a) der Satzung für das Jugendamt in den Jugendhilfeausschuss (Stellvertreter für Salmon Schiffer).
- Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wählt der Stadtrat Herrn Klaus-Dieter Runge zum stellvertretenden sachkundigen Bürger in den Bau- und Verkehrsausschuss (Nachfolgeregelung für Peter Schwalen; Aufnahme in die Vertretungsliste der CDU-Fraktion).
- Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wählt der Stadtrat Herrn Yahya Schirin zum stellvertretenden sachkundigen Bürger in den Umwelt- und Planungsausschuss (Nachfolgereglung für Wilfried Haas; Aufnahme in die Vertretungsliste der CDU-Fraktion).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Zahlung von Sitzungsgeldern gem. § 2 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung).
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Haushaltsmittel stehen im Ergebnisplan zur Verfügung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat am 27.10.2009 über die Bildung, Zusammensetzung und personelle Besetzung der Ausschüsse beraten und beschlossen.
Nach Mitteilung der FDP Fraktion ist Herr Frank Schniske zum 01.06.2010 nach 50170 Kerpen verzogen (Verlegung des Hauptwohnsitzes). Die notwendige melderechtliche Ummeldung wurde zwischenzeitlich vorgenommen und ist entsprechend aktenkundig.
Weiterhin hat die Verwaltung festgestellt, dass Herr Peter Schwalen seinen Hauptwohnsitz nach 52080 Aachen verlegt hat.
Herr Wilfried Haass hat mit schriftlicher Erklärung vom 31.05.2010 auf sein Mandat als stellvertretender sachkundiger Bürger im Umwelt- und Planungsausschuss verzichtet.
Gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann der Rat neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, als Ausschussmitglieder bestellen.
Wählbar als Ratsmitglied ist jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in der Stadt Herzogenrath ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat (§ 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen).
Durch die Verlegung der Hauptwohnsitze in die Stadt Kerpen bzw. in die Stadt Aachen entfällt somit eine elementare Wählbarkeitsvoraussetzung. Hierdurch scheiden Herr Schniske und Herr Schwalen mit dem Wegzug als sachkundiger Bürger aus den Ausschüssen des Rates der Stadt Herzogenrath aus.
In analoger Anwendung des § 44 KWahlG entscheidet der Rat per Beschluss über den Mandatsverlust aufgrund des Wegfalls der Wählbarkeitsvoraussetzungen.
Zu 2, 4 und 5:
Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgte im Wege eines einheitlichen Wahlvorschlages gem. § 50 Abs. 3 GO NRW.
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Verschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW).
Zu 3:
Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath besteht das Jugendamt analog § 70 Abs. 1 SGB VIII - Kinder‑ und Jugendhilfegesetz (KJHG) - aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Nach diesem dualistischen Aufbau ist der Jugendhilfeausschuss Teil des Jugendamtes. Er ist damit ein kommunaler Pflichtausschuss eigener Art, auf den grundsätzlich die Bestimmungen des Kommunalrechts über beschliessende Ausschüsse anzuwenden sind. Beschlussrecht besteht im Rahmen der Satzung und der vom Rat bereitgestellten Mittel.
Nach § 4 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und mehrere beratende Mitglieder (siehe § 4 Abs. 3) an. Aus welchem Personenkreis die Mitglieder zu wählen sind, ergibt sich aus den Absätzen 2 und 3 des § 4.
Soweit möglich, ist bei der Wahl ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben. Die Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände, sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen.
Für die 9 dem Rat angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses findet das Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer, Anwendung.
Die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erfolgte ebenfalls im Rahmen eines einheitlichen Wahlvorschlages gem § 50 Abs. 3 GO NRW.
Hinsichtlich der Ersatzwahlen für Herrn Schniske entfällt somit das Vorschlagsrecht auf die FDP-Fraktion.
Bezüglich der Ersatzwahlen für Herrn Schwalen und Herrn Haass entfällt das Vorschlagsrecht auf die CDU-Fraktion-
Rechtliche Grundlagen:
§ 50 GO NRW; Satzung für das Jugendamt in der Stadt Herzogenrath
