Sitzungsvorlage - V/2010/212
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass von a) Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur b) Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen für Anschaffungen mit investivem Charakter für die musik- und gesangpflegenden Vereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
- Beteiligt:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Vorberatung
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22.06.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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29.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Antrag der Kooperation CDU/Bündnis90/Die Grünen hat der Stadtrat eine Haushaltsstelle mit dem Titel „Jugend musiziert“ eingerichtet. Der Antrag ist als Anlage (1) beigefügt.
Für das Jahr 2010 sind erstmalig 2000,00 Euro eingeplant worden.
Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechende Richtlinien zu erarbeiten.
Der Dachverband der musik- und gesangpflegenden Vereine in der Stadt Herzogenrath, „arge“ hat mit Schreiben vom 22.03.2010 vorgeschlagen, die Mittel aus der Position „Jugend musiziert“ zweckgebunden an die „arge“ auszuzahlen. Die „arge“ wird dann aus ihren Mitteln einmalig im Jahre 2010 mit 3.000,00 Euro den Betrag auf 5.000,00 Euro aufstocken, um dann analog der bereits praktizierten Regelung im Sportbereich eine Bezuschussung für Anschaffungen mit investivem Charakter für die musik- und gesangpflegenden Vereine zu ermöglichen. Dies unter der Voraussetzung, dass auch die Richtlinien der StädteRegion unverändert Geltung behalten. Das Schreiben ist ebenfalls als Anlage (2) beigefügt.
Hierzu war natürlich der Entwurf von entsprechenden Richtlinien notwendig.
Diese Richtlinien hat die Verwaltung nunmehr erarbeitet und legt die entsprechenden Entwürfe dem Ausschuss zur Vorberatung vor. Die entsprechenden Richtlinien sind als Anlage (3) beigefügt.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die Richtlinien der StädteRegion unverändert Geltung haben. Diese Richtlinien sind als Anlage (4) beigefügt.
Die Verwaltung bittet, den vorgelegten Richtlinien zuzustimmen.
Rechtliche Grundlagen:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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682 kB
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