Sitzungsvorlage - V/2010/261
Grunddaten
- Betreff:
-
Resolution zur Finanzsituation der Hauptverwaltungsbeamten der Städte, Gemeinden, Kreise und Städteregion aus Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg vom 7. Juni 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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29.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die finanzielle Situation der Kommunen, auch die Finanzlage der Stadt Herzogenrath, ist bekanntlich schwierig. Nicht nur die nur wenige Monate zurückliegende Finanz- und Bankenkrise mit der sich daraus ergebenden allgemeinen Wirtschaftskrise haben dazu geführt, dass vielen Kommunen – auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft – der finanzielle Kollaps droht. Vielfach stehen die Kommunen dieser Situation machtlos gegenüber, da die Ursachen unter anderem in den exorbitant steigenden Transferleistungen zu sehen sind, und Bund und Länder immer mehr Aufgaben auf die Kommunen delegieren, ohne für einen angemessenen Finanzausgleich zu sorgen.
Die finanzielle Mittelknappheit führt im Ergebnis zu einer immer stärker werdenden Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Angesichts dieser prekären Entwicklung ist der Landrat des Kreises Düren vor wenigen Wochen initiativ geworden, um durch eine Bündelung aller kommunalen Kräfte eine Resolution auf den Weg zu bringen, die sowohl der Landesregierung wie auch der Bundesregierung die dramatische Situation der kommunalen Finanzen vor Auge führen sollte.
In Gesprächen mit den Landräten aus den Kreisen Düren, Heinsberg und Euskirchen sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen und dem Städteregionsrat der Städteregion Aachen wurde Einvernehmen erzielt, Land und Bund mit allem Nachdruck und unmissverständlich vor Augen zu führen, dass die Kommunen nicht länger bereit und in der Lage sind, der derzeitigen Praxis der kommunalen Finanzausstattung tatenlos zuzusehen.
Angestrebt wurde von dem genannten Personenkreis die Verabschiedung einer Resolution, die nicht nur durch die Initiatoren sondern auch durch alle unmittelbar betroffenen Hauptverwaltungsbeamten der nachgeordneten Gebietskörperschaften unterzeichnet werden sollte, um der Resolution den notwendigen Nachdruck zu verleihen.
Zu diesem Zweck wurde für den 07. Juni 2010 im Kreishaus Düren eine kommunale Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten einberufen.
Der Entwurf der Resolution ist hier am 02. Juni 2010 eingegangen und wurde unmittelbar den Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenden Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Allerdings erfolgte zeitgleich durch die Initiatoren die Information der breiten Öffentlichkeit über die bekannten Fernseh-, Presse- und Rundfunkmedien.
Der Entwurf der Resolution wurde dennoch im interfraktionellen Gespräch am 07. Juni 2010 mit den Spitzen der Ratsfraktionen erörtert.
Hierbei stellte die Verwaltung klar, dass das Zustandekommen der Resolution sowie das gewählte inhaltliche Abstimmungsverfahren des Resolutionstextes einschließlich der frühen Information der Medien die notwendige Abstimmung mit dem Rat erschwert und durchaus problematisch beurteilt werden muss.
Im Verlauf der interfraktionellen Gespräches wurde dann auch erkennbar, dass die Fraktionen im Grundsatz eine intensivere inhaltliche Prüfung der Resolution begrüßt hätten. Vor dem Hintergrund der vorgegebenen Zeitschiene im Hinblick auf die Unterzeichnung der Resolution wurde jedoch Einvernehmen dahingehend erzielt, dass zu der Unterzeichnung der Resolution am selben Tag durch Bürgermeister von den Driesch keine Alternative gegeben war.
Vor der Unterzeichnung der Resolution hatte die Verwaltungsleitung allerdings Gelegenheit, auch unter Berücksichtigung der im interfraktionellen Gespräch vorgetragenen Anregungen und Bedenken eine Modifikation des Resolutionstextes zu erreichen.
Insbesondere konnte erreicht werden, dass die Formulierung „Bad-Bank“ umgewandelt wurde in die allgemeinere Bezeichnung „Auffanglösung für Altschulden“.
Weiterhin wurde im Hinblick auf die „Modifizierung des neuen kommunalen Finanzmanagement die Forderung nach einem „ersatzlosen Wegfall der Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und Überstunden“ ersatzlos gestrichen.
Die Resolution wurde im Anschluss in der als Anlage beigefügten Fassung von sämtlichen Hauptverwaltungsbeamten unterzeichnet.
Es ist vorgesehen, die Resolution persönlich in Berlin der Bundeskanzlerin sowie den Spitzen der Bundestagsfraktionen persönlich zu überreichen. Dabei soll die Reise der Delegation nach Berlin in einem Doppeldeckerbus (Oldtimer) erfolgen, um die Mittelknappheit plakativ herauszustellen. Eine konkrete Terminierung sowie eine Abstimmung der Teilnehmer konnte bisher nicht erfolgen.
Die Übergabe der Resolution an die entsprechenden Gremien des Landes Nordrhein-Westfalen soll erst nach Klärung der künftigen politischen Verhältnisse erfolgen.
Rechtliche Grundlagen:
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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