Sitzungsvorlage - V/2010/118-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Jugendhilfeplanung - Bedarfsplanung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hier: Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.09.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Vorberatung
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05.10.2010
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren zum 01.08.2011 folgende Maßnahmen:
- Schaffung einer 4. Gruppe in der städtischen KiTa „Villa Kunterbunt“ durch bauliche Erweiterung mit dem Ziel, dann alle vier Gruppen integrativ auch für behinderte Kinder zu öffnen und in diesem Kontext erstmals auch Plätze für behinderte Kinder unter drei Jahren anzubieten,
- Umwandlung einer Gruppe, Gruppenform I in Gruppenform II, im „Roda-Kindertreff“,
- Umwandlung der zweiten Gruppe in der KiTa „Mariä Himmelfahrt“ von Gruppenform III in Gruppenform I und Schaffung einer zusätzlichen Gruppe, Gruppenform I, Realisierung durch einen Anbau.
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Der tatsächliche Trägeranteil der zusätzlichen Gruppe in Höhe von rund 16.000,-- €
wird zu 50 % aus freiwilligen Mitteln übernommen. Bezüglich der entstehenden
investiven Kosten wird davon ausgegangen, dass der Um- und Erweiterungsbau so
gestaltet wird, dass eine Finanzierung aus Zuschussmitteln des Bundes-/Landes-
programmes und Eigenmitteln des Trägers sichergestellt wird.
Die Verwaltung wird gebeten, die sich aus diesem Beschluss ergebenden finanziellen Auswirkungen bei der Aufstellung des Haushaltes 2011 zu berücksichtigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten sowie Folgeerträge / Folgekosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.
1. In der städtischen Einrichtung „Villa Kunterbunt“ sollen zum 01.08.2011 insgesamt 18 Plätze für Kinder unter drei Jahren entstehen. Einschließlich notwendiger zusätzlicher Einrichtungskosten sind für einen Anbau 360.000,-- € förderfähig. Hierauf ist eine Förderung aus Bundes-/Landesmitteln in Höhe von 90 % = 324.000,-- € zu erwarten. Bau- und Einrichtungskosten, die 360.000,-- € überschreiten, gehen zu 100 % zu Lasten der Stadt als Trägerin der Kindertageseinrichtung.
An zusätzlichen Sachkosten sind auf der Aufwandsseite im Produkt 0636520 ab dem 01.08.2011 jährlich rund 15.000,-- €uro zu kalkulieren. Des weiteren ist von zusätzlichen Personalkosten in Höhe von rund 115.000,-- €uro auszugehen.
Auf der Ertragsseite ist mit zusätzlichen Landeszuschüssen in Höhe von jährlich rund 65.000,-- € zu rechnen.
2. Im Produkt 0636510 ist mit einem Mehraufwand in Höhe von jährlich rund 15.500,-- € ab dem 01.08.2011 für die Umwandlung der Gruppe am „Roda-Kindertreff“ zu kalkulieren. Der Landeszuschuss auf der Ertragsseite beträgt hierzu 38,5 %, also rund 6.000,-- €uro jährlich.
3. Für die Umwandlung der zweiten Gruppe und Schaffung einer zusätzlichen dritten Gruppe in der KiTa „Mariä Himmelfahrt“ entsteht im Produkt 0636510 ab 01.08.2011 ein finanzieller Mehraufwand in Höhe von jährlich rund 130.000,-- € zzgl. rund 8.000,-- € anteiliger Betrag für den freiwilligen Trägeranteil. Hierauf ist auf der Ertragsseite ein Landeszuschuss in Höhe von jährlich 53.600,-- € zu erwarten.
2. Deckungsvorschlag:
Alle zusätzlichen Nettoaufwandsbeträge für den U 3 – Ausbau müssen im städtischen Haushalt durch Minderaufwand in anderen Bereichen oder durch Mehrerträge erwirtschaftet werden.
3. Folgeerträge / Folgekosten:
siehe Ziffer 1.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 18.05.2010 hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, die im Beschlussvorschlag enthaltenen Ausbaumöglichkeiten zu prüfen. Auf die Ausführungen und Erläuterungen der Verwaltung in der Vorlage zu Drucksachen-Nr. V/2010/118-E01 wird verwiesen.
Sofern der Jugendhilfeausschuss und der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung folgt, wird diese einen Architekten beauftragen, die Kosten für eine Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt“ im Ortsteil Straß zu ermitteln, diese in die Haushaltsberatungen des Haushaltes 2011 einbringen und Zuschussmittel aus dem Bund-/Landesprogramm beantragen.
Die räumlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Gruppenumwandlung im Roda-Kindertreff sind bereits geschaffen, so dass diese aus diesem Gesichtspunkt heraus problemlos umgesetzt werden kann. Um den Wegfall der 14 Rechtsanspruchsplätze zu kompensieren, müsste sich der Träger bereit erklären, im Bedarfsfall vorübergehend pro Gruppe bis zu zwei Kinder über die übliche Gruppenstärke hinaus aufzunehmen. Ob und ggfls. in welchem Umfang dies tatsächlich zum 01.08.2011 erforderlich wird, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Jedoch ist hierzu anzumerken, dass zum einen durch die zurückgegangene Geburtenrate und zum anderen durch die Schaffung von 5 neuen Rechtsanspruchsplätzen in den KiTa`s „Villa Kunterbunt“ und „Maria Himmelfahrt“ sozialräumlich insgesamt genügend Plätze vorhanden sein können.
Im Rahmen der Bedarfsplanung nach dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz – und der damit einhergehenden Ausbauplanung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren will die Trägerin der Katholischen Kindertageseinrichtung Maria Himmelfahrt in Absprache mit der Verwaltung des Jugendamtes zum 01.08.2011 eine zusätzliche dritte Gruppe schaffen. Diese wird nach Gruppentyp I konzipiert, d. h. es werden 6 Zweijährige und 14 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppe betreut. Zu diesem Zweck wird die Einrichtung um einen Anbau erweitert.
Die Trägeranteile der zwei bereits bestehenden Gruppen werden durch den Träger finanziert. Für die zusätzliche Gruppe entstehen ab dem 01.08.2011 weitere Betriebskosten, die nach dem KiBiz in Form von Kindpauschalen errechnet werden. Je nach der von den Eltern gewünschten Betreuungszeit beträgt die Höhe der zu zahlenden Kindpauschalen für ein Kindergartenjahr ab dem 01.08.2010:
a) für 25 Stunden/Woche = 4.353,03 €uro
b) für 35 Stunden/Woche = 5.832,90 €uro
c) für 45 Stunden/Woche = 7.480,30 €uro.
Bei Zugrundelegung einer Betreuung von 35 Stunden/Woche für zehn Kinder und 45 Stunden/Woche für 10 Kinder ergäbe sich eine Gesamtsumme an Kindpauschalen (=Betriebskosten) in Höhe von rund 133.000,-- € jährlich.
Das KiBiz sieht in § 20 Abs. 1 für kirchliche Träger einen Zuschuss durch das Jugendamt in Höhe von 88 v. H. der Kindpauschalen als Pflichtleistung vor. Somit hat der Träger eine Eigenleistung in Höhe von 12 % = rund 15.900,-- €uro zu erbringen, die sich nach derzeitiger Rechtslage um jährlich 1,5 % erhöht. Die Trägerin der Einrichtung sieht sich nicht in der Lage, diese zusätzlichen Kosten zu tragen und beantragt die Übernahme des Trägeranteils aus freiwilligen Mitteln der Stadt. Das Bistum lehne ihrerseits eine Beteiligung kategorisch ab.
Dieses Anliegen ist aus Sicht der Verwaltung differenziert zu betrachten:
Zum einen richtet sich der gesetzliche Auftrag zum Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige an die Kommunen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie hat den Ausbau auf eine Bedarfdeckungsquote von 35 % bis zum Jahre 2013 zu planen und zu realisieren.
Des weiteren ist nicht zu verkennen, dass sich in Herzogenrath nur zwei von einundzwanzig Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft befinden, was im Vergleich zu anderen Städten dieser Größenordnung überproportional gering ist. Ein Ausbau kommunaler Einrichtungen mit der Konsequenz, dass dann im Betriebskostenbereich nur Pflichtleistungen, aber finanztechnisch dementsprechend auch Vermögenszuwächse zu verzeichnen wären, ist somit nur sehr bedingt möglich.
Zum anderen wird eine Vielzahl von Betreuungseinrichtungen durch freie Träger betrieben. Im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sieht das KiBiz je nach Finanzkraft des Trägers unterschiedliche Eigenleistungen vor. Auf Grund des Einnahmerückgangs der Kirchen hat das Land eine Anpassung vorgenommen und den Trägeranteil für die kirchlichen Träger mit Einführung des KiBiz von vorher 20 v. H auf nunmehr 12 v. H. gesenkt. Nach dem Vorgängergesetz – GTK NRW – hat der kirchliche Trägeranteil in den 90iger Jahren noch bei 27 v. H. gelegen und ist in der Folgezeit auf zunächst 21 v. H. und später auf 20 v. H. abgesenkt worden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass im Rahmen des Ausbaus der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren die freien Träger nicht völlig aus der Finanzverantwortung entlassen werden können. Insbesondere kirchlichen Trägern kommt eine soziale und gesamtgesellschaftliche Mitverantwortung zu, für ein gedeihliches Aufwachsen unserer Kinder Sorge zu tragen. Im übrigen muss daran erinnert werden, dass die Kommunalaufsicht in Zeiten, in denen sich die Stadt in der Haushaltssicherung befunden hat, gerade in diesem Bereich die Ausweitung freiwilliger Leistungen kritisiert hat.
Der Großteil der noch bis 2013 zu schaffenden Plätze wird in Form neu zu errichtender Gruppen konzipiert werden müssen. Hierzu muss auch zukünftig mit freien Trägern kommuniziert und geplant werden, wodurch gesetzliche Eigenanteile der Träger anfallen werden. Eine weitere Ausweitung freiwilliger Leistungen aus dem städtischen Haushalt wäre vorprogrammiert, wenn wie zu Zeiten des GTK weiterhin die Träger aus ihrer Verantwortung befreit würden, die ihrerseits durch eine 90%ige investive Bezuschussung einen deutlichen Vermögenszuwachs erfahren.
Im Jahr 2009 hat die Evangelische Kindertageseinrichtung in Merkstein einen Zuwachs durch eine fünfte Gruppe erfahren. Nach Verhandlungen mit dieser und eingehenden Diskussionen in der Sitzung des JHA am 14.05.2009 ist schließlich nach einer Sondersitzung des JHA am 16.06.2009 am 30.06.2009 im Stadtrat die Entscheidung getroffen worden, 50 % des Trägeranteils aus freiwilligen Mitteln der Stadt zu übernehmen. Damit ist ein Präzedenzfall geschaffen worden, an dem sich die zukünftigen Entscheidungen orientieren sollten.
Zur Umsetzung der Maßnahme an der Katholischen Kindertageseinrichtung Maria Himmelfahrt sind des weiteren neue Räumlichkeiten und Umstrukturierungen im derzeitigen Bestand erforderlich. Hierzu hat ein Architektenbüro eine Planung erstellt. Die Kosten der Gesamtplanung belaufen sich danach auf insgesamt rund 390.400,-- € ohne zusätzliche Einrichtungskosten. Nach Mitteilung des Trägers könnten die Kosten bei Verzicht auf den Therapieraum und den zusätzlichen Abstellraum nebst Verkleinerung des Nebenraumes 1 auf rund 355.000,-- € reduziert werden. Durch die geplante Maßnahme würden 12 zusätzliche Plätze für zweijährige Kinder geschaffen werden. Nach den Förderrichtlinien wären 12 x 20.000,-- € = 240.000,-- € incl. Einrichtungskosten förderfähig, d. h. es ist ein Zuschuss in Höhe von maximal 216.000,-- € zu erwarten. Der Träger sieht sich in der Lage, über seinen 10%igen Anteil (24.000,-- €) hinaus weitere Investitionsmittel in Höhe von 24.000,-- €, also insgesamt 48.000,-- € aus Rücklagemitteln aufzubringen. Aufgrund der Finanzlage der Stadt sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, die veranschlagten Mehrkosten aus kommunalen Mitteln zu finanzieren. Daher ist der Landschaftsverband Rheinland mit Schreiben vom 07.07.2010 (siehe Anlage) gebeten worden, die Planungen gemeinsam mit dem Träger, dem Architekten und der Verwaltung des Jugendamtes mit dem Ziel weiterer Kostenreduzierungen zu überarbeiten. Dieser hat signalisiert, dass voraussichtlich in der zweiten Septemberhälfte ein gemeinsamer Termin vor Ort stattfinden wird, in dem Änderungsvorschläge besprochen werden sollen, die zu weiteren Einsparungen führen sollen.
Rechtliche Grundlagen:
Die Planung, Errichtung, Trägerschaft und Finanzierung von Kindertageseinrichtungen ergeben sich aus den Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz –, das hierzu folgende Vorschriften enthält:
§ 21 Abs. 5: „Für den schrittweisen Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege werden unter Berücksichtigung der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Planungsdaten durch das Haushaltsgesetz jährlich Höchstgrenzen festgelegt. Dabei sind die zwischen dem Bund und den Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ und die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten ab 2009 zu berücksichtigen.“
21 Abs. 6: „Die Gestaltung der Gruppenformen und die Förderung nach den in der Anlage zu § 19 Abs. 1 festgelegten Betreuungszeiten orientieren sich an den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit.......“
Nach § 20 Abs. 1 KiBiz gewährt das Jugendamt dem Träger der Einrichtung, wenn es sich um eine Kirche oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts handelt (kirchliche Trägerschaft), für die Aufgaben nach diesem Gesetz einen Zuschuss von 88 v. H. der Kindpauschalen nach § 19.
Anlagen
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(wie Dokument)
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