Sitzungsvorlage - V/2010/295

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Antrag des Stadtjugendringes zu entsprechen. Er beauftragt die Verwaltung, auf dem Abenteuerspielplatz einen Kletterturm zu errichten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Haushaltsmittel stehen im Investitionsplan bei Produkt 1557330 in Höhe von 27.700 Euro bereit.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses hat die Verwaltung mitgeteilt, dass ein Einbau einer Kletterwand in der Turnhalle Oststraße nach Auffassung des FB 4 einige technische Probleme zur Folge hätte. Dies würden auch zu Mehrkosten für das Projekt führen.

Für diese Zusatzkosten stehen erforderliche  Haushaltsmittel nicht zur Verfügung, so dass die Realisierung einer Kletterwand an dieser Stelle auf Folgejahre geschoben werden müsste.

 

Beim vorliegenden Antrag des Stadtjugendringes, einen Kletterturm auf dem Abenteuerspielplatz zu errichten, geht es ebenso um das erlebnispädagogische Angebot „Klettern“, das, wie aus Beteiligungsprojekten bekannt, viele Kinder und Jugendliche attraktiv finden. Sie können diesen Sport aber oft nicht ausüben, da sie sich kommerzielle Angebote nicht leisten können.

 

Im Unterschied zur Kletterwand ist ein Kletterturm nicht variierbar und Kletterparcours  können nicht umgestaltet werden. Die vier Wände des Turmes weisen lediglich unterschiedliche Schwierigkeitsgrade auf. Dies bedeutet, das aktive Kletterer nach einiger Zeit keine neuen Herausforderungen mehr finden können. Die Verwaltung ist jedoch der Meinung, dass eine der beiden Möglichkeiten, Indoor-Kletterwand in der Turnhalle Oststraße oder der Kletterturm auf dem ASP, schnellst möglich realisiert werden sollte.

Die sonstigen sicherheitsrelevanten Standards sind bei einem Kletterturm ebenso zu beachten, wie bei einer Kletterwand (lizenzierte/-er Übungsleiterin/-er, Fallschutz, Absicherung der Anlage außerhalb der Nutzungszeiten etc.).

 

Da der Kletterturm eher umzusetzen ist, zeitlich länger genutzt werden könnte und ein ebenso attraktives und bei der Zielgruppe stark nachgefragtes Angebot darstellt, schlägt die Verwaltung vor, auf dem ASP einen Kletterturm zu errichten.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII beauftragt das Jugendamt, zum Erhalt und zur Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihrer Familien sowie zu einer kinder- und familienfreundlichen Umgebung beizutragen. Gemäß § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

 

Anlagen:

Antrag Stadtjugendring

Antrag SPD-Fraktion

 

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Anlagen

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