Sitzungsvorlage - V/2010/300
Grunddaten
- Betreff:
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Schutz der Jugend vor Alkoholmissbrauch hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 19.07.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses hat die Verwaltung ausführlich zum gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutz Stellung genommen. Hierauf wird an dieser Stelle verwiesen (Drucksachen Nr.: V/72010/191).
Die in dem Antrag der Fraktion „DIE LINKE“ formulierten Fragen werden mit Bezug auf diese Vorlage wie folgt beantwortet.
- Werden in Herzogenrath minderjährige oder volljährige Testkäufer eingesetzt?
Bisher wurden in der Stadt Herzogenrath keine Minderjährigen und auch keine Erwachsenen als Testkäufer eingesetzt. In einigen Bundesländern wurde dieses Verfahren in der Vergangenheit angewandt. In der Politik aber auch bei den für den Jugendschutz zuständigen Dachorganisationen und für den Deutschen Kinderschutzbund ist das Thema höchst umstritten.
Die Innenministerkonferenz konnte sich im Juni 2009 auch nicht dazu durchringen, eine solche Vorgehensweise bundesweit einzuführen. Der ursprüngliche Plan der Bundesfamilienministerin, ein solches Instrument in die Jugendschutzgesetze aufzunehmen, wurde aufgrund der kontroversen Diskussion verworfen.
Insbesondere wird kritisiert, dass es nicht legitim sei, Kinder oder Jugendliche als Versuchskaninchen oder Hilfssheriffs einzusetzen. Es solle vielmehr Aufgabe der staatlichen Behörden sein und bleiben, den Kinder- und Jugendschutz sicher zu stellen.
Die Verwaltung setzt hingegen mehr auf regelmäßige Kontrolle von Kiosken und Geschäften. Außerdem ist das Einbeziehen der Gewerbetreibenden ein Ziel. Es kann in vielen Fällen erreicht werden, dass die Gewerbetreibenden den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor solchen Gefahren sehr ernst nehmen.
Festgestellte Verstöße werden geahndet.
- Wie regelmäßig werden Testkäufe durchgeführt und die Testkäufer gewechselt?
Es fanden keine Testkäufe statt.
- Welche Unternehmen werden getestet?
Keine
- Gibt es im Stadtgebiet Etablissements, die sogenanntes „Flatrate-Saufen“ anbieten?
Eine solche Veranstaltung wurde in Herzogenrath noch nicht durchgeführt und hiergegen würde die Verwaltung auch vorgehen. Es gab den Versuch eines kommerziellen Anbieters, eine solche Veranstaltung im Saal des HOT durchzuführen. Dieser hatte den Saal unter Vorspielung falscher Tatsachen angemietet. Die Pfarre kündigte daraufhin noch rechtzeitig den Mietvertrag.
- Welche Sanktionsmaßnahmen werden gegen Betreiber ergriffen, die
- Alkohol an Minderjährige verkaufen
- Keine Ausweiskontrollen durchführen
- „Flatrate-Saufen“ anbieten
Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können gem. § 28 JuSchG als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Sanktionen insbesondere gegen die Gewerbe-treibenden und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.
- Wie häufig werden in Herzogenrath Strafen wegen Verkaufs von Alkohol an Minderjährige oder Unterlassen von Ausweiskontrollen verhängt.
Vorrangiges Instrument zur Einhaltung des Jugendschutzes ist die vorbeugende Aufklärung und Unterstützung des Einzelhandels und der Tankstellen, ihre Verantwortung gegenüber Minderjährigen wahrzunehmen. Auf nachweisliche Verfehlungen wird im Rahmen der Verbotsvorschriften reagiert.
- Wie regelmäßig werden in Herzogenrather Kneipen Kontrollen durch städtische Ordnungskräfte durchgeführt bezüglich:
- Alter der Gäste
- Einhaltung es Rauchverbotes
Neben den Kontrollen auf Beachtung der Abgabeverbote des Jugendschutzgesetzes zu Tabakwaren und Alkohol werden in Gaststätten anlassbezogene Kontrollen auf Einhaltung von Aufenthaltsvorschriften durchgeführt.
- Wie wirkt die Stadt dem Alkoholmissbrauch (insbesondere durch Minderjährige) im Rahmen von einschlägigen Festen wie Karneval, Stadtfest usw. im öffentlichen Raum entgegen?
Im Rahmen des erzieherischen Jugendschutzes wird durch Infoveranstaltungen in den Schulen und durch entsprechende Flyer über die Gefahren und gesundheitlichen Risiken von legalen und illegalen Suchtstoffen aufgeklärt. Bei den legalen Drogen gilt es immer wieder, auf die Vorbildfunktion von Erwachsenen hinzuweisen.
Soweit es die personellen Kapazitäten erlauben, werden alternative Karnevalsveranstaltungen organisiert, gänzlich ohne Alkohol und Nikotin, zuletzt gemeinsam mit dem Stadtjugendring und Karnevalsvereinen. Auch für den Fettdonnerstag 2011 ist eine solche Veranstaltung geplant.
Der Bürger- und Präsenzdienstes des Ordnungsamtes nimmt die Aufgaben des gesetzlichen Jugendschutzes in Form der örtlichen Kontrolle wahr. Die Aufgabenwahrnehmung umfasst aber auch Informations- und Präventionsarbeit hinsichtlich der Einhaltung des Jugendschutzes durch die Verkaufsstellen von Tabak und Alkoholika.
In der Praxis wird das gemeinsam mit dem Jugendamt entwickelte Projekt „Keine Kurzen für die Kurzen“ durchgeführt.
Dies beinhaltet:
- das Aufsuchen aller Verkaufsstellen im Stadtgebiet vor Beginn der karnevalistischen Hochsaison durch den Bürger- und Präsenzdienst in Zusammenarbeit mit Jugendamt und Polizei, die Alkohol oder Zigaretten vertreiben,
- das Durchführen eines persönlichen Gespräches mit dem jeweiligen Geschäftsführer zur Aufklärung und Prävention
- das Hinterlassen von Informationsmaterial zum Jugendschutz.
Die Überwachung des Konsumverhaltens der Jugendlichen an Fettdonnerstag ist Höhepunkt aller Kontrollmaßnahmen eines Jahres. Ferner zählen auch die Feierlichkeiten zum 1. Mai eines jeden Jahres zu den Schwerpunkten gemeinsamer Aktionen der Jugend- und Ordnungsämter in der StädteRegion Aachen sowie der Polizei Aachen. Gemeinsam werden die Aktionen zum Anlass genommen, auf die Belange des Jugendschutzes und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen hinzuweisen.
Nach den Feststellungen der Ordnungsbehörde, zeigt die enge Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Herzogenrather Karneval, der Polizei, dem Jugendamt wie auch dem Sicherheitsdienst des Zeltbetreiber positive Veränderungen. Die Anzahl der alkoholisierten Jugendlichen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist in den letzten Jahren merklich zurückgegangen.
Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten im Jugendschutz ist festzustellen: Es gab Karneval 2010 keine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz in Herzogenrath. Weder durch den Bürger und Präsenzdienst noch durch Bürger oder Gewerbetreibende. Auch die Zeltbetreiber waren im Rahmen des Immissionsschutzes im ständigen Austausch mit der Ordnungsbehörde, wobei immer wieder auch der Jugendschutz thematisiert wurde.
Unabhängig hiervon ist aus ordnungsrechtlicher Sicht jede Präventionsarbeit durch Drogen- und Suchtberatungsstellen im Rahmen des erzieherischen Jugendschutzes zur Festigung der Tendenz zu begrüßen.
Im kommenden Jahr soll die Ausstellung „Jede Sucht hat ihre Geschichte“ noch einmal nach Herzogenrath geholt werden. Das Jugendamt ist hierzu in Gesprächen mit der Präventionsfachstelle der Suchberatungsstelle in Eschweiler. Im Zeitraum dieser Ausstellung sollen dann gebündelt Veranstaltungen mit und für die Zielgruppe durchgeführt werden.
Rechtliche Grundlagen:
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz: In § 14 des SGB VIII wird gefordert, dass jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder – und Jugendschutzes gemacht werden sollen. Die Maßnahmen sollen die jungen Menschen dazu befähigen, sich selbst vor gefährlichen Einflüssen zu schützen sowie Eltern und andere Erziehungsberechtigte dazu besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährlichen Einflüssen zu schützen.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird Kinder – und Jugendschutz aus Artikel 6 und Artikel 2 abgeleitet - außerdem wird der Jugendschutz in Artikel 5 erwähnt.
Verordnung des Innenministers NRW.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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