Sitzungsvorlage - V/2010/301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, auf Antrag des Seniorenbeirat Herzogenrath eine/n Vertreter/-in sowie eine Stellvertreter/-in dieses Beirates als weiteres beratendes Mitglied  in den Jugendhilfeausschuss aufzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Gering. Die Aufwandsentschädigungen für sachkundige Bürgerinnen und Bürger erhöhen sich um einen entsprechenden Betrag.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben ohne Datum, bei der Verwaltung des Jugendamtes eingegangen am 24.07.2010, beantragt der Seniorenbeirat,  einen/-e Vertreter/-in und einen/e Stellvertreter/-in in den Jugendhilfeausschuss aufzunehmen. Begründet wird dieses Ansinnen mit der Tatsache, dass der Seniorenbeirat auch in anderen Ausschüssen beratend vertreten ist. Außerdem geht es dem Seniorenbeirat um die „generationsverbindende Effizienz“.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es im Sinne einer umfassenden Gestaltung des demografischen Wandels sinnvoll sein kann, wenn auch Seniorinnen und ihre gewählten Vertreter/-innen, sich mit den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien auseinandersetzen und gemeinsam mit dem Ausschuss an Lösungsfindungen arbeiten.

Deshalb schlägt sie dem Ausschuss vor, dem Wunsche des Seniorenbeirates zu folgen.

 

Die Verwaltung wird darauf hinwirken, dass der zu gründende Jugendbeirat in seiner Konzeptionierungsphase analog zum Seniorenbeirat prüft und klärt, ob die Beteiligung an Ausschusssitzungen aus seiner Sicht wichtig und sinnvoll erscheint .

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

In 1. AG zum KJHG NRW ist in § 5 festgelegt, welche beratenden Mitglieder einem Jugendhilfeausschuss  angehören sollen. Hierzu zählen Vertreter des Seniorenbeirates nicht. Durch Satzung kann aber bestimmt werden, dass weitere Frauen und Männer dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören können.

Die Satzung für das Jugendamt Herzogenrath in der derzeit gültigen Fassung sieht in § 4 Abs. 3 vor, dass durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses weitere beratende Mitglieder in den Ausschuss übernommen werden können.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

 

Anlage:

Antrag Seniorenbeirat

 

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Anlagen

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