Sitzungsvorlage - V/2010/327
Grunddaten
- Betreff:
-
Idee Jugendbus hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 16.08.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.09.2010
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob der Einsatz eines Busses für mobile Jugendarbeit im Stadtgebiet Herzogenrath sinnvoll ist. Ferner wird die Verwaltung gebeten, Praxisbeispiele aus Stolberg und anderen Städten zu recherchieren. Außerdem soll dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung der damit verbundene personelle und finanzielle Aufwand aufgezeigt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die kommunale Jugendarbeit in der Stadt Herzogenrath ist bereits seit einigen Jahren mobiler ausgerichtet. Dies wird nicht nur durch den Einsatz der Streetworker deutlich. Die städtischen Jugendtreffs haben auch mehr als in der Vergangenheit ihren Stadtteil im Blick. Ihre Arbeit hat sich - nicht zuletzt durch die Vorgaben des Jugendförderplanes - von einer Komm- zu einer Gehstruktur verändert.
Gemeinsam mit dem HOT St. Gertrud und der KOT St. Josef verfügt die Stadt Herzogenrath über eine gut ausgebaute Infrastruktur an offenen Jugendeinrichtungen in den drei Stadtteilen Kohlscheid, Mitte und Merkstein sowie in Straß.
In peripheren Ortsteilen, wie beispielsweise Bank, Pannesheide oder Niederbardenberg ist seit Jahren ein zurückgehendes Engagement im Bereich der offenen Arbeit von Kirchengemeinden und anderen Freien Trägern festzustellen.
Andererseits ist die Stadt Herzogenrath nicht so zersiedelt wie z.B. die Stadt Stolberg, in der Kinder und Jugendliche weitaus größere Entfernungen zurücklegen müssen, wenn sie die nächste Offene Tür erreichen möchten (Herzogenrath hat ein Fläche von ca. 33 km², Stolberg dagegen von ca. 98 km²).
Die Verwaltung wird die Dinge nach Beschlussfassung prüfen.
Wie im Beschlussvorschlag formuliert, soll zunächst das Für und Wider gegeneinander abgewogen, der Aufwand aufgezeigt und in der nächsten Sitzung eine ausführliche Vorlage hierzu vorgelegt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII beauftragt das Jugendamt, zum Erhalt und zur Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihrer Familien sowie zu einer kinder- und familienfreundlichen Umgebung beizutragen. Gemäß § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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261 kB
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