Sitzungsvorlage - V/2008/322-E03
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung Habichtstraße hier: Bürgeranregung gemäß § 24 GO NW vom 09.07.2008 - insgesamt 32 Unterzeichner
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1: a) Verkehr
- Beteiligt:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
21.09.2010
|
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Verkehrsauschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, umgehend eine Einwohnerversammlung nach § 23 Abs. 2 GO NW zu dem Thema Verkehrsberuhigung Habichtstraße einzuberufen. In dieser Einwohnerversammlung sollen dann mehrheitlich ein Standortkonzept für die Verengungen durch Pflanzkübel in der Habichtstraße gefunden werden, um diese dann in einem Verkehrsversuch umzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 06.07.2010 hat der Bau- und Verkehrsauschuss die Verwaltung beauftragt, einen 6-monatigen Verkehrsversuch mit alternierendem Parken und Blumenkübeln einzurichten und zu begleiten. Vor der Einrichtung des Verkehrsversuchs sollte die Verwaltung Rücksprache mit den Anwohnern nehmen.
Nach umgehender Rücksprache mit den Initiatoren der Bürgeranregung wurde mit diesen am 29.07.2010 ein Ortstermin vereinbart und durchgeführt. Das Ergebnisprotokoll zu diesem Ortstermin ist in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
Mit Schreiben 16.08.2010 wurden dann alle Anwohner über den Sachstand informiert und der in der Anlage beigefügte Standortvorschlag für die Pflanzkübel bekannt gegeben. Den Anwohnern der Habichtstraße wurde bis zum 03.09.2010 Gelegenheit gegeben, sich zu diesem Vorschlag zu äußern. Hierzu gab es bis zu diesem Datum sieben Antworten von Anwohnern, die ein breites Spektrum von Zustimmung bzw. teilweiser Zustimmung bis hin zur Ablehnung einzelner oder gar aller Standorte abdeckten.
Da es der Verwaltung auf Grund der offensichtlich unterschiedlichen Interessenlagen derzeit nicht möglich ist, ein Standortkonzept für die Blumenkübel zu entwickeln, das allen Wünschen und Einwendungen der Anwohner Rechnung trägt, wird die Einberufung einer Einwohnerversammlung nach § 23 Abs. 2 GO NW vorgeschlagen. Hierin haben alle Anwohner der Habichtstraße dann die Gelegenheit, an einem Standortkonzept für die Pflanzkübel mitzuarbeiten, das von einer möglichst breiten Mehrheit der Anwohner getragen wird.
Dieses zu erarbeitende Standortkonzept wird dann von der Verwaltung umgehend in einen 6-monatigen Verkehrsversuch umgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
26 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
55,5 kB
|
