Sitzungsvorlage - V/2009/365-E03
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Gestaltungssatzung "Römerplatz/Birkenstraße" Hier: 1. Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beteiligt:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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14.09.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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05.10.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Umwelt- und Planungsausschuss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Änderung der Gestaltungssatzung nach der Offenlage und empfiehlt dem Rat der Stadt
1. die Abwägung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und
2. die 1. Änderung der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplanes III/37 „Römerplatz/Birkenstraße“ als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB
zu beschließen.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt beschließt
1. die Abwägung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und
2. die 1. Änderung der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplanes III/37 „Römerplatz/Birkenstraße“ als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.04.2010 beschlossen, die 1. Änderung der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplanes III/37 „Römerplatz/Birkenstraße“ einzuleiten und den Plan für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Das Verfahren erfolgt gem. § 13 a BauGB.
Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 10.05.2010 bis einschließlich 11.06.2010 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.04.2010 über die öffentliche Auslegung informiert. Insgesamt haben 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen sind jeweils mit einer Abwägung versehen und Bestandteil dieser Vorlage.
Das Amt für Denkmalpflege macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass durch den Wegfall der Festsetzung der baukünstlerische Reiz der Siedlung verloren geht. Im Stadtteil Merkstein verschwanden durch Nichtunterschutzstellung wichtiger Baumerkmale bereits viele bedeutende historische Siedlungsstrukturen. Die EBV hat als ehemaliger Eigentümer der Siedlung „Römerplatz/Birkenstraße“ im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes III/37 versucht, die historische Bausubstanz durch die Ausarbeitung einer Gestaltungssatzung zu sichern. In der Begründung der Gestaltungssatzung aus dem Jahre 2004 wird darauf hingewiesen, dass durch die Festsetzungen die Qualität des Siedlungscharakters erhalten bleiben soll. Die historische Siedlungsstruktur kann, wie auch der Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege zu entnehmen ist, durch die Gestaltungssatzung als erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft werden. Gemäß dem Kommentar zum Denkmalrecht in Nordrhein-Westfalen von Dr. Mombaur spielt der Stellenwert sichtbarer, geschichtlich gewachsener Baustrukturen in der örtlichen Gemeinschaft eine zunehmend wichtige Rolle. Die Wertigkeit ergibt sich aus der Bedeutung für die Allgemeinheit.
Die Stellungnahme eines Bürgers beinhaltet eine ähnliche Auffassung. Er lehnt die Änderung der Gestaltungssatzung ab und fordert die Erhaltung des ursprünglichen Zustands. Die Anregungen werden in Anlage 3 zusammengefasst und abgewogen.
Gemäß einer Anregung im letzten Umwelt- und Planungsausschusses zur Eindeutigkeit der im § 4 unter Punkt 1.3 getroffenen Formulierung wird die Satzung nach der Offenlage folgendermaßen geändert: Die Haustüren dürfen aus Holz, Kunststoff oder Aluminium sein. Der Türausschnitt kann quadratisch oder rechteckig sein. Es dürfen handelsübliche einheitliche Türen eingesetzt werden. Die vorhandene Türleibung muss erhalten bleiben.
Da durch die nachträgliche Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann unter Berücksichtigung der beiliegenden Abwägung die 1. Änderung der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplanes III/37 „Römerplatz/Birkenstraße“ als Satzung beschlossen werden.
Der Satzung ist durch Bekanntmachung der Rechtskraft zuzuführen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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311,6 kB
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2
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3
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124,5 kB
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5
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626,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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