Sitzungsvorlage - V/2010/359
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung einer zusätzlichen Stelle für die Verbraucherzentrale Beratungsstelle Alsdorf; hier: Antrag der Kooperation CDU/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN VOM 06.09.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeisterbüro
- Beteiligt:
- Dezernat 2 bis 2017
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Vorberatung
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05.10.2010
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich und ohne Abwarten einer Zusage der ergänzenden Landesförderung für die Realisierung der im kommunalen Konsens mit den Kommunen Alsdorf, Baesweiler und Würselen anteilig beschlossenen Aufstockung der Kostentragung für eine zusätzliche Beratungskraft der Verbraucherzentrale Alsdorf mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % Sorge zu tragen. Dies ist – wie im ursprünglichen Beschluss – an regelmäßige Servicezeiten im Stadtgebiet Herzogenrath geknüpft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verbraucherzentrale Alsdorf gehört zu den Beratungsstellen mit den größten telefonischen Warteschleifen in Nordrhein-Westfalen. Nur durch hohen persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelingt es überhaupt, dass neben Verweisungen und Vertröstungen auch tatsächliche Beratung stattfinden kann.
Daher wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 21.01.2010 und in der Sitzung des Stadtrates am 25.02.2010 der Beschluss gefasst, zusätzlich Personal- und Sachkosten für 50 % einer weiteren Stellen mit zu übernehmen, wenn das Land NRW ergänzend ebenfalls 50 % einer weiteren Stelle trägt und ein entsprechender Konsens der ehemaligen „Nordkreiskommunen“ erzielt werden kann.
Verbunden mit der Hoffnung, dass ein entsprechender Beitrag des Landes NRW ebenfalls in Aussicht gestellt werden könnte, sollten die im Haushalt bereitgestellten Mittel auch ohne die Zusage des Landes NRW auf Übernahme eines weiteren Personalanteils bereits jetzt für die Einstellung einer Kraft mit 50 % Beschäftigungsumfang für die Verbraucherzentrale genutzt werden.
Die Kommunen Alsdorf, Baesweiler und Würselen haben ihre Beschlüsse ohne den Vorbehalt der entsprechend aufstockenden Landesförderung gefasst und daher Haushaltsmittel im laufenden Jahr zur Verfügung, dieser Konsens sollte daher umgehend genutzt werden.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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508 kB
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